Bestseller-Fortsetzung

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Bei einer Bestseller-Fortsetzung, also der Handlungsfortsetzung (dem „Sequel“) eines Roman-Bestsellers, handelt es sich auf Seiten des Autors und des Verlages regelmäßig um den Versuch, an den Verkaufserfolg des Originals anzuknüpfen.

Da das Fortschreiben existierender literarischer Werke ebenso wie deren Bearbeitung und Adaption urheberrechtlich geregelt ist – meist liegen die Auswertungsrechte beim Autor des Originals oder dessen Erben –, sind hier drei Fälle zu unterscheiden: a. das Fortschreiben eines Erfolgsromans durch dessen Autor selbst, b. das Fortschreiben durch einen zweiten Autor, der hierfür Erlaubnis eingeholt hat, und c. das Fortschreiben durch einen Autor, der ohne solche Erlaubnis handelt. Wenn im letztgenannten Falle das Sequel ausreichende Schöpfungshöhe besitzt, also ein Textkunstwerk darstellt, das gegenüber dem Originalwerk hohe Selbstständigkeit erlangt, sind die Auswertungsrechte des Autors des Originalwerkes unter Umständen nicht berührt.

Daneben sind gelegentlich auch populäre Werke fortgeschrieben worden, die einem Urheberrecht nicht oder nicht mehr unterliegen. Beispiele sind Ephraim Kishons Romeo-und-Julia-Fortsetzung Es war die Lerche (1974) und Lee Blessings Hamlet-Sequel Fortinbras (1992).

Fortsetzungen durch den Autor des Originals[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hier einige Beispiele für Romanfortsetzungen, die vom Autor des Originals, der an seinen vorausgegangenen Verkaufserfolg anknüpfen wollte, selbst geschrieben wurden. Fälle wie die folgenden stehen in einem fließenden Übergang zu Werken, die von vornherein als Werkzyklus geplant waren.

Fortsetzungen durch weitere Autoren[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hier eine Liste von Fortsetzungen erfolgreicher Romane, die von anderen Autoren mit Einverständnis der Rechteinhaber publiziert worden:

  • K. W. Jeter: Die Nacht der Morlocks (Morlock Night), USA 1979
  • Susan Hill: Rebeccas Vermächtnis (Mrs. De Winter), GB 1993

Unzulässige Fortsetzungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zu den bekanntesten Fällen, in denen eine Bestseller-Fortsetzung unzulässig veröffentlicht wurde, zählt Jim Williams’ unter dem Pseudonym „Alexander Mollin“ publiziertes Doktor-Schiwago-Sequel Laras Tochter (1994). Die Rechte für Boris Pasternaks Roman befanden sich beim italienischen Feltrinelli-Verlag, der Williams die Fortsetzung auch gegen Bezahlung verwehrt hat. Nachdem der Bundesgerichtshof dem deutschen Verlag von Laras Tochter, Bertelsmann, die Vermarktung der Fortsetzung letztinstanzlich untersagt hat, konnte dieser keine weiteren Exemplare mehr an den Buchhandel ausliefern. Auch der Verlag der englischen Originalausgabe, Doubleday, hat Williams’ Buch nicht wieder aufgelegt.

Ein weiteres Beispiel ist der von Fredrik Colting unter dem Pseudonym John David California verfasste Roman 60 Years Later: Coming Through the Rye (2009), der die Handlung von J. D. Salingers Bestseller Der Fänger im Roggen (1951) fortsetzt.[3]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Annette Meyhöfer: Fortsetzung folgt… In: Focus Magazin Nr. 11, 1994. Abgerufen am 21. Januar 2020.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Hayley Esther Hedgpeth: Introduction to a future scholarly edition of Alice's Adventures in Wonderland and Through the Looking-Glass and What Alice Found there. Abgerufen am 28. Oktober 2021.
  2. Jean-Michel Wissmer: Heidi: Ein Schweizer Mythos erobert die Welt. Schwabe, Basel 2014, ISBN 978-3-7965-3248-1, S. 88 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  3. Review of 60 Years Later: Coming Through the Rye. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 22. September 2020; abgerufen am 22. Januar 2020.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.abebooks.com