Bilanzrechtsreformgesetz

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Basisdaten
Titel: Gesetz zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards und zur Sicherung der Qualität der Abschlussprüfung
Kurztitel: Bilanzrechtsreformgesetz
Abkürzung: BilReG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Handelsrecht,
Gesellschaftsrecht
Erlassen am: 4. Dezember 2004
(BGBl. I S. 3166)
Inkrafttreten am: überwiegend am 1. Januar 2005
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Bilanzrechtsreformgesetz ist ein umfassendes Änderungsgesetz mit dem Schwerpunkt auf Änderungen im HGB und im Gesellschaftsrecht. Es wurde vom Deutschen Bundestag im Jahr 2004 beschlossen.

Das Bilanzrechtsreformgesetz umfasst diverse Änderungen in HGB, Publizitätsgesetz und des Aktiengesetzes und stellt im Wesentlichen eine Änderung der Pflichten für Unternehmen zur Berichterstattung der Lage dar (§ 289 Lagebericht Einzelabschluss und § 315 HGB Lagebericht Konzernabschluss).[1]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. BGBl. 2004 I S. 3166