Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland von 2013 bis 2017
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Diese Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland von 2013 bis 2017 zeigt eine Auswahl der wichtigsten amtlichen Verkehrszeichen in Deutschland. Diese Auflistung, ihre Nummerierung und Bezeichnungen orientieren sich am damaligen Verkehrszeichenkatalog. Dieser war aufgrund der neugefassten Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die am 1. April 2013 in Kraft trat,[1] von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) überarbeitet worden.[2] Diese Liste wurde durch den am 22. Mai 2017 als Anlage zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) erlassenen Katalog der Verkehrszeichen (VzKat) ersetzt.[3]
Neben den Verkehrszeichen der StVO wird hier unter anderem auf straßenverkehrstechnisch relevante Zeichenanordnungen im Verkehrsblatt, in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) und in der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) eingegangen.
Für die aktuellen Verkehrszeichen siehe Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland seit 2017.
Herstellung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Verkehrszeichen wurden nach den Bestimmungen der StVO vom 16. November 1970 hergestellt. Diese waren zuletzt durch die Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 5. August 2009 geändert worden. Die Abmessungen und Ausführungsarten mussten unter anderem den im Verkehrsblatt-Verlag erschienen Richtlinien über Abmessung der Verkehrszeichen und der Zusatzschilder nach der StVO einschließlich ihrer Varianten vom 25. Mai 1972 und 26. Juli 1972 entsprechen. Zu Beachten waren hierzu außerdem die am 1. Januar 1976 in Kraft getretenen Änderungen, einschließlich der Elften Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung vom Juli 1992.
Die Sicherung der Qualität deutscher Verkehrszeichen wird durch den RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung überwacht. Jedes Verkehrszeichen muss den jeweils gültigen Qualitätsstandards entsprechen, um das Siegel zu erhalten und im öffentlichen Raum aufgestellt zu werden. Das Gütesiegel besitzt über dem RAL-Logo Raum für fünf einperforierte Prüfziffern. Die ersten beiden Ziffern sind eine kodierte Herstellerangabe. Diese Ziffern werden dem Produzenten des Schildes durch den RAL verliehen. Das Quartal wird durch die mittlere Zahl angegeben und über das Herstellungsjahr geben die letzten beiden Ziffern Auskunft.
Seit 1. Januar 2013 müssen die Verkehrsschilder eine CE-Kennzeichnung besitzen, die nach dem Mandat M111 (CE-Kennzeichnung in der Straßenausstattung) der EU-Kommission für ortsfeste vertikale Verkehrszeichen verpflichtend ist. Mit Einführung der ab 2011 gültigen Technischen Liefer- und Prüfbedingungen für vertikale Verkehrszeichen (TLP VZ) ist für eine vollständige Kennzeichnung der Schilder zudem die Angabe der Herstelleranschrift, in der Regel mittels eines weiteren Aufklebers, verpflichtend geworden. Vielfach hatten Hersteller schon in der Vergangenheit solche Aufkleber verwendet.
Ab 2014 wurden zusätzliche Angaben zu den Aufklebern Vorschrift. So kann nun die Reflexionsklasse des Verkehrszeichens (RA1, RA2 oder RA3) abgelesen werden, was bisher nur über das Wasserzeichen in der Reflexfolie auf der Vorderseite des Schildes möglich war. Der jetzt in einem Stück gedruckte Aufkleber besitzt unter dem RAL-Gütesiegel und der CE-Kennzeichnung ein Feld, in dem nun die Reflexionsklassen und als zusätzliche Angabe die angenommene Nutzungsdauer des Verkehrszeichens angegeben werden.
Die aktuelle rückseitige Beschriftung der Schilder besteht damit seit 2014 aus einem Aufkleber, der zum einen das EU-verordnete CE-Zeichen nach EN 12899-1 sowie das nach den deutschen Vorgaben angebrachte RAL-Gütezeichen und den Block mit den Reflexionsklassen und der Nutzungsdauer enthält. Außerdem müssen die Hersteller ihre individuell gestalteten Aufkleber mit dem Anschriftenblock anbringen.[4]
- Ab 2013 wurde das EU-Mandat mit der CE-Kennzeichnung in der Straßenausstattung Vorschrift
- 2014 wurde der Block mit den Beschriftungen erneut überarbeitet und durch die Reflexionsklassen ergänzt
Sinnbilder nach § 39 StVO[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge
- Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
- Radverkehr
- Fußgänger
- Reiter
- Viehtrieb
- Straßenbahn
- Kraftomnibus
- Personenkraftwagen
- Personenkraftwagen mit Anhänger
- Lastkraftwagen mit Anhänger
- Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen
- Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas
Symbole der Richtlinien für die wegweisende Beschilderung auf Autobahnen 2000 (RWBA 2000)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Polizeistation
- Erste Hilfe-Station
- Informationsstelle
- Tankstelle
- Gasthaus
- Verkaufskiosk
- Motel, Hotel
- Notrufsäule
- Fernsprecher
- Toiletten
- Behindertentoiletten
- Rollstuhlfahrersymbol
- Flughafen
- Hafen, Fährhafen, Fähre
- Autobahnkapelle
- Personenkraftwagen
- Lastkraftwagen
- Kraftomnibus
- Personenkraftwagen mit Anhänger
- Lastkraftwagen mit Anhänger
- Autobahn
- Autobahnausfahrt
- Autobahnkreuz oder Autobahndreieck
- Parkplatz
- Werkstatt
- Autohof
Eine eingeschränkte, zusätzliche Nutzung ist seit 2001 für folgende Symbole zur wegweisenden Beschilderung der Autobahnen zugelassen.[5][6]
- Industriegebiet, Gewerbegebiet
- Parken und Reisen
- Großsportanlage, Stadion
- Güterverkehrszentrum
Symbole der Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen 2000 (RWB 2000)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Informationsstelle
- Polizeistation
- Krankenhaus
- Erste Hilfe-Station
- Parkplatz
- Parkhaus, Parkgarage
- Parken und Reisen
- Auto im Reisezug
- Bahnhof
- Güterverkehrszentrum
- Flughafen
- Hafen, Fährhafen, Fähre
- Industriegebiet, Gewerbegebiet
- Zelt- und Wohnwagenplatz
- Freizeitsportanlage
- Großsportanlage, Stadion
- Autohof
- Autobahn
- Freibad
- Hallenbad
- Stadt-Ortszentrum
(1) Gefahrzeichen nach Anlage 1 zu § 40 StVO (Nummernbereich 100 bis 199)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Zeichen 101
Gefahrstelle - Zeichen 102
Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts - Zeichen 103-10
Kurve (links) - Zeichen 103-20
Kurve (rechts) - Zeichen 105-10
Doppelkurve (zunächst links) - Zeichen 105-20
Doppelkurve (zunächst rechts) - Zeichen 108-50
Gefälle (hier: 4 %) - Zeichen 110-50
Steigung (hier: 4 %) - Zeichen 112
Unebene Fahrbahn - Zeichen 114
Schleuder- oder Rutschgefahr - Zeichen 117-10
Seitenwind von rechts - Zeichen 117-20
Seitenwind von links - Zeichen 120
Verengte Fahrbahn - Zeichen 121-10
Einseitig (rechts) verengte Fahrbahn - Zeichen 121-20
Einseitig (links) verengte Fahrbahn - Zeichen 123
Arbeitsstelle - Zeichen 124
Stau - Zeichen 125
Gegenverkehr - Zeichen 131
Lichtzeichenanlage - Zeichen 133-10
Fußgänger – Aufstellung rechts - Zeichen 133-20
Fußgänger – Aufstellung links - Zeichen 136-10
Kinder – Aufstellung rechts - Zeichen 136-20
Kinder – Aufstellung links - Zeichen 138-10
Radverkehr, Aufstellung rechts - Zeichen 138-20
Radverkehr – Aufstellung links - Zeichen 142-10
Wildwechsel – Aufstellung rechts - Zeichen 142-20
Wildwechsel – Aufstellung links - Zeichen 151
Bahnübergang - Zeichen 156-10
Bahnübergang mit dreistreifiger Bake – Aufstellung rechts - Zeichen 156-11
Bahnübergang mit dreistreifiger Bake, mit Entfernungsangabe – Aufstellung rechts - Zeichen 156-20
Bahnübergang mit dreistreifiger Bake – Aufstellung links - Zeichen 156-21
Bahnübergang mit dreistreifiger Bake, mit Entfernungsangabe – Aufstellung links - Zeichen 157-10
Dreistreifige Bake – Aufstellung rechts - Zeichen 157-11
Dreistreifige Bake mit Entfernungsangabe – Aufstellung rechts - Zeichen 157-20
Dreistreifige Bake – Aufstellung links - Zeichen 157-21
Dreistreifiger Bake mit Entfernungsangabe – Aufstellung links - Zeichen 159-10
Zweistreifige Bake – Aufstellung rechts - Zeichen 159-11
Zweistreifige Bake mit Entfernungsangabe – Aufstellung rechts - Zeichen 159-20
Zweistreifige Bake – Aufstellung links - Zeichen 159-21
Zweistreifige Bake mit Entfernungsangabe – Aufstellung links - Zeichen 162-10
Einstreifige Bake – Aufstellung rechts - Zeichen 162-11
Einstreifige Bake mit Entfernungsangabe – Aufstellung rechts - Zeichen 162-20
Einstreifige Bake – Aufstellung links - Zeichen 162-21
Einstreifige Bake mit Entfernungsangabe – Aufstellung links
(2) Vorschriftzeichen nach Anlage 2 zu § 41 StVO (Nummernbereich 200 bis 299)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Zeichen 201-50
Andreaskreuz, stehend: Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren! - Zeichen 201-51
Andreaskreuz, stehend mit Blitzpfeil: Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren! - Zeichen 201-52
Andreaskreuz liegend: Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren! - Zeichen 201-53
Andreaskreuz liegend mit Blitzpfeil: Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren! - Zeichen 205
Vorfahrt gewähren! - Zeichen 206
Halt! Vorfahrt gewähren - Zeichen 208
Vorrang des Gegenverkehrs - Zeichen 209-10
vorgeschriebene Fahrtrichtung – links - Zeichen 209-20
vorgeschriebene Fahrtrichtung – rechts - Zeichen 209-30
vorgeschriebene Fahrtrichtung – geradeaus - Zeichen 209-31
vorgeschriebene Fahrtrichtung – rechts und links - Zeichen 211-10
vorgeschriebene Fahrtrichtung – hier links - Zeichen 211-20
vorgeschriebene Fahrtrichtung – hier rechts - Zeichen 214-10
vorgeschriebene Fahrtrichtung – geradeaus und links - Zeichen 214-20
vorgeschriebene Fahrtrichtung – geradeaus oder rechts - Zeichen 215
Kreisverkehr - Zeichen 220-20
Einbahnstraße - Zeichen 222-10
vorgeschriebene Vorbeifahrt – links vorbei - Zeichen 222-20
vorgeschriebene Vorbeifahrt – rechts vorbei - Zeichen 223.1
Seitenstreifen befahren - Zeichen 223.1-50
Seitenstreifen befahren - Zeichen 223.2
Seitenstreifen nicht mehr befahren - Zeichen 223.2-50
Seitenstreifen nicht mehr befahren - Zeichen 223.3
Seitenstreifen räumen - Zeichen 223.3-50
Seitenstreifen räumen - Zeichen 224-50
Haltestellen – Straßenbahnen oder Linienbusse (einseitig) - Zeichen 224-51
Schulbushaltestelle - Zeichen 229
Taxenstand - Zeichen 229-10
Taxenstand (Anfang), Aufstellung rechts - Zeichen 229-11
Taxenstand (Ende), Aufstellung links - Zeichen 229-20
Taxenstand (Ende), Aufstellung rechts - Zeichen 229-21
Taxenstand (Anfang), Aufstellung links - Zeichen 229-30
Taxenstand (Mitte), Aufstellung rechts - Zeichen 229-31
Taxenstand (Mitte), Aufstellung links - Zeichen 237
Radweg - Zeichen 238
Reitweg - Zeichen 239
Gehweg - Zeichen 240
Gemeinsamer Geh- und Radweg - Zeichen 241-30
Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg links - Zeichen 241-31
Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg rechts - Zeichen 242.1
Beginn einer Fußgängerzone;
bisher Zeichen 242 - Zeichen 242.2
Ende einer Fußgängerzone;
bisher Zeichen 243 - Zeichen 244.1
Beginn einer Fahrradstraße - Zeichen 244.2
Ende einer Fahrradstraße - Zeichen 245
Bussonderfahrstreifen - Zeichen 250
Verbot für Fahrzeuge aller Art - Zeichen 251
Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge - Zeichen 253
Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse - Zeichen 254
Verbot für Radverkehr - Zeichen 255
Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas - Zeichen 256
Verbot für Mofas - Zeichen 258
Verbot für Reiter - Zeichen 259
Verbot für Fußgänger - Zeichen 260
Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge - Zeichen 261
Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern - Zeichen 262
Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Masse - Zeichen 263
Verbot für Fahrzeuge über der angegebenen tatsächliche Achslast - Zeichen 264
Verbot für Fahrzeuge über der angegebenen tatsächlichen Breite einschließlich Außenspiegel und Ladung - Zeichen 265
Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Höhe - Zeichen 266
Verbot für Fahrzeuge und Züge über angegebene Länge einschließlich Ladung - Zeichen 267
Verbot der Einfahrt - Zeichen 268
Schneeketten vorgeschrieben - Zeichen 270.1
Beginn eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone - Zeichen 270.2
Ende eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone - Zeichen 272
Verbot des Wendens - Zeichen 273
Verbot des Unterschreitens des angegebenen Mindestabstands - Zeichen 274-56
Zulässige Höchstgeschwindigkeit - Zeichen 274.1
Beginn einer Tempo 30-Zone - Zeichen 274.1-20
Beginn einer Tempo 20-Zone - Zeichen 274.2
Ende einer Tempo 30-Zone - Zeichen 274.2-20
Ende einer Tempo 20-Zone - Zeichen 275
Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit - Zeichen 276
Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art - Zeichen 277
Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse - Zeichen 278
Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit - Zeichen 279
Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit - Zeichen 280
Ende des Überholverbotes für Kraftfahrzeuge aller Art - Zeichen 281
Ende des Überholverbotes für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse - Zeichen 282
Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote - Zeichen 283-10
Absolutes Haltverbot, Anfang - Zeichen 283-20
Absolutes Haltverbot, Ende - Zeichen 283-30
Absolutes Haltverbot, Mitte - Zeichen 283-50
Absolutes Haltverbot - Zeichen 286-10
Eingeschränktes Haltverbot, Anfang - Zeichen 286-20
Eingeschränktes Haltverbot, Ende - Zeichen 286-30
Eingeschränktes Haltverbot, Mitte - Zeichen 286-50
Eingeschränktes Haltverbot - Zeichen 290.1
Beginn eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone - Zeichen 290.2
Ende eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone - Zeichen 293
Fußgängerüberweg - Zeichen 294
Haltlinie - Zeichen 296
Einseitige Fahrstreifenbegrenzung - Zeichen 297
Pfeilmarkierungen - Zeichen 297.1
Vorankündigungspfeil - Zeichen 298
Sperrfläche - Zeichen 299
Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote
(3) Richtzeichen nach Anlage 3 zu § 42 StVO (Nummernbereich 300 bis 500)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Zeichen 301
Vorfahrt - Zeichen 306
Vorfahrtstraße - Zeichen 307
Ende der Vorfahrtstraße - Zeichen 308
Vorrang vor dem Gegenverkehr - Zeichen 310-50
Ortstafel (Vorderseite) mit Kreis - Zeichen 310-51
Ortstafel (Vorderseite) mit Stadt - Zeichen 310-52
Ortstafel (Vorderseite) mit Stadtteil - Zeichen 311-50
Ortstafel einseitig, Rückseite aus zwei gelbgrundigen Feldern - Zeichen 311-51
Ortstafel einseitig, Rückseite aus je einem weiß- und gelbgrundigen Feld - Zeichen 313-50
Ortsteiltafel einzeilig - Zeichen 313-51
Ortsteiltafel zweizeilig - Zeichen 314-50
Parkplatz - Zeichen 314-10
Parkplatz (Anfang) - Zeichen 314-20
Parkplatz (Ende) - Zeichen 314.1
Beginn einer Parkraumbewirtschaftungszone - Zeichen 314.2
Ende einer Parkraumbewirtschaftungszone - Zeichen 315-50
Parken auf Gehwegen – halb in Fahrtrichtung links - Zeichen 315-51
Parken auf Gehwegen – halb in Fahrtrichtung links (Anfang);
bisher Zeichen 315-52 - Zeichen 315-52
Parken auf Gehwegen – halb in Fahrtrichtung links (Ende);
bisher Zeichen 315-51 - Zeichen 315-52
Parken auf Gehwegen – halb in Fahrtrichtung links (Mitte) - Zeichen 315-55
Parken auf Gehwegen – halb in Fahrtrichtung rechts - Zeichen 315-56
Parken auf Gehwegen – halb in Fahrtrichtung rechts (Anfang) - Zeichen 315-57
Parken auf Gehwegen – halb in Fahrtrichtung rechts (Ende) - Zeichen 315-58
Parken auf Gehwegen – halb in Fahrtrichtung rechts (Mitte) - Zeichen 315-60
Parken auf Gehwegen – ganz in Fahrtrichtung links - Zeichen 315-61
Parken auf Gehwegen – ganz in Fahrtrichtung links, (Anfang);
bisher Zeichen 315-62 - Zeichen 315-62
Parken auf Gehwegen – ganz in Fahrtrichtung links (Ende);
bisher Zeichen 315-61 - Zeichen 315-63
Parken auf Gehwegen – ganz in Fahrtrichtung links (Mitte) - Zeichen 315-65
Parken auf Gehwegen – ganz in Fahrtrichtung rechts - Zeichen 315-66
Parken auf Gehwegen – ganz in Fahrtrichtung rechts (Anfang) - Zeichen 315-67
Parken auf Gehwegen – ganz in Fahrtrichtung rechts (Ende) - Zeichen 315-68
Parken auf Gehwegen – ganz in Fahrtrichtung rechts (Mitte) - Zeichen 315-70
Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung links - Zeichen 315-71
Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung links (Anfang) - Zeichen 315-72
Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung links (Ende) - Zeichen 315-73
Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung links (Mitte) - Zeichen 315-75
Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung rechts - Zeichen 315-76
Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung rechts (Anfang) - Zeichen 315-77
Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung rechts (Ende) - Zeichen 315-78
Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung rechts (Mitte) - Zeichen 315-80
Parken auf Gehwegen – ganz quer zur Fahrtrichtung links - Zeichen 315-81
Parken auf Gehwegen – ganz quer zur Fahrtrichtung links (Anfang) - Zeichen 315-81
Parken auf Gehwegen – ganz quer zur Fahrtrichtung links (Ende) - Zeichen 315-83
Parken auf Gehwegen – ganz quer zur Fahrtrichtung links (Mitte) - Zeichen 315-85
Parken auf Gehwegen – ganz quer zur Fahrtrichtung rechts - Zeichen 315-86
Parken auf Gehwegen – ganz quer zur Fahrtrichtung rechts (Anfang) - Zeichen 315-87
Parken auf Gehwegen – ganz quer zur Fahrtrichtung rechts (Ende) - Zeichen 315-88
Parken auf Gehwegen – ganz quer zur Fahrtrichtung rechts (Mitte) - Zeichen 316
Parken und Reisen - Zeichen 317
Wandererparkplatz - Zeichen 318
Parkscheibe[8] - Zeichen 325.1
Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs - Zeichen 325.2
Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs - Zeichen 327
Tunnel - Zeichen 327-50
Tunnel, mit Längenangabe in m - Zeichen 328
Nothalte- und Pannenbucht - Zeichen 330.1
Autobahn - Zeichen 330.2
Ende der Autobahn - Zeichen 331.1
Kraftfahrstraße - Zeichen 331.2
Ende der Kraftfahrstraße - Zeichen 332-20
Ausfahrt von der Autobahn - Zeichen 332-21
Ausfahrt von anderen Straßen - Zeichen 333-20
Ausfahrt von der Autobahn - Zeichen 333-21
Ausfahrt von anderen Straßen - Zeichen 333-22
Ausfahrt nach innerörtlichen Zielen - Zeichen 340
Leitlinie - Zeichen 341
Wartelinie - Zeichen 350-10
Fußgängerüberweg (Rechtsaufstellung) einseitig - Zeichen 350-20
Fußgängerüberweg (Linksaufstellung) einseitig - Zeichen 354
Wasserschutzgebiet - Zeichen 356
Verkehrshelfer - Zeichen 357
Sackgasse - Zeichen 357-50
für Radverkehr und Fußgänger durchlässige Sackgasse - Zeichen 357-51
für Fußgänger durchlässige Sackgasse - Zeichen 357-52
für Radverkehr durchlässige Sackgasse - Zeichen 358
Erste Hilfe - Zeichen 363
Polizei - Zeichen 365-50
Fernsprecher;
bisher Zeichen 360-50 - Zeichen 365-51
Notrufsäule - Zeichen 365-52
Tankstelle;
bisher Zeichen 361-50 - Zeichen 365-53
Autogastankstelle (LPG – Liquid Petroleum Gas) - Zeichen 365-54
Erdgastankstelle (CNG – Compressed Natural Gas) - Zeichen 365-55
Autobahnhotel;
bisher Zeichen 375 - Zeichen 365-56
Autobahngasthaus;
bisher Zeichen 376 - Zeichen 365-57
Autobahnkiosk;
bisher Zeichen 377 - Zeichen 365-58
Toilette;
bisher Zeichen 378 - Zeichen 365-59
Autobahnkapelle;
neues Zeichen - Zeichen 365-60
Zelt- und Wohnwagenplatz;
bisher Zeichen 366 - Zeichen 365-61
Informationsstelle;
bisher Zeichen 367 - Zeichen 365-62
Pannenhilfe;
bisher Zeichen 359 - Zeichen 365-63
Fußgängerunterführung;
bisher Zeichen 355-10 - Zeichen 365-64
Fußgängerunterführung;
bisher Zeichen 355-11 - Zeichen 385-50
Ortshinweistafel, einzeilig - Zeichen 385-51
Ortshinweistafel, zweizeilig - Zeichen 386.1
Touristischer Hinweis - Zeichen 386.1-10
Touristischer Hinweis als Wegweiser – Wegweiser linksweisend;
neues Zeichen - Zeichen 386.1-11
Touristischer Hinweis als Wegweiser – Vorwegweiser linksweisend;
neues Zeichen - Zeichen 386.1-12
Touristischer Hinweis als Wegweiser – Pfeilwegweiser linksweisend;
neues Zeichen - Zeichen 386.1-20
Touristischer Hinweis als Wegweiser – Wegweiser rechtsweisend;
neues Zeichen - Zeichen 386.1-21
Touristischer Hinweis als Wegweiser – Vorwegweiser rechtsweisend;
neues Zeichen - Zeichen 386.1-22
Touristischer Hinweis als Wegweiser – Pfeilwegweiser rechtsweisend;
neues Zeichen - Zeichen 386.1-30
Touristischer Hinweis als Wegweiser – Wegweiser geradeaus;
neues Zeichen - Zeichen 386.1-31
Touristischer Hinweis als Wegweiser – Vorwegweiser geradeaus;
neues Zeichen - Zeichen 386.1-32
Touristischer Hinweis mit Bezugsziel „in“;
neues Zeichen - Zeichen 386.1-33
Touristischer Hinweis mit Bezugsziel „via“;
neues Zeichen - Zeichen 386.1-33
Touristischer Hinweis mit Bezugsziel „Richtung …“;
neues Zeichen - Zeichen 386.1-50
Touristischer Hinweis Fluss oder Kanal (einzeilig);
bisher Zeichen 386-53 - Zeichen 386.1-51
Touristischer Hinweis Fluss oder Kanal (zweizeilig);
bisher Zeichen 386-54 - Zeichen 386.2-10
Touristische Route, Wegweiser linksweisend;
neues Zeichen - Zeichen 386.2-20
Touristische Route, Wegweiser rechtsweisend;
neues Zeichen - Zeichen 386.2-30
Touristischer Hinweis mit Bezugsziel „Richtung …“;
neues Zeichen - Zeichen 386.3
Touristische Unterrichtungstafel;
bisher Zeichen 386-52 - Zeichen 386.3-50
Touristische Unterrichtungstafel, Erinnerungstafel gemäß „Brocken-Erklärung“ - Zeichen 389
Seitenstreifen für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t und Zugmaschinen nicht befahrbar - Zeichen 390
Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz - Zeichen 391
Mautpflichtige Strecke - Zeichen 392
Zollstelle - Zeichen 393
Informationstafel an Grenzübergangsstellen - Zeichen 394
Laternenring
(selbstklebende Folie) - Zeichen 394-50
Laternenring
(Schild für Laternen) - Zeichen 401
(Nummernschild für) Bundesstraßen - Zeichen 405
(Nummernschild für) Autobahnen - Zeichen 406-50
Knotenpunkte der Autobahnen (ein- oder zweistellige Nummer);
bisher Zeichen 406 - Zeichen 406-51
Knotenpunkte der Autobahnen (drei oder mehrstellige Nummer);
neues Zeichen - Zeichen 410
(Nummernschild für) Europastraßen - Zeichen 415-20
Pfeilwegweiser auf Bundesstraßen – linksweisend - Zeichen 415-20
Pfeilwegweiser auf Bundesstraßen – rechtsweisend - Zeichen 415-10
Pfeilwegweiser auf Bundesstraßen – linksweisend - Zeichen 415-20
Pfeilwegweiser auf Bundesstraßen – rechtsweisend - Zeichen 418-10
Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen mit größerer Verkehrsbedeutung – linksweisend - Zeichen 418-20
Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen mit größerer Verkehrsbedeutung – rechtsweisend - Zeichen 419-10
Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen mit geringerer Verkehrsbedeutung – linksweisend - Zeichen 419-20
Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen mit geringerer Verkehrsbedeutung – rechtsweisend - Zeichen 421-10
Pfeilwegweiser für bestimmte Verkehrsarten „KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t“ – linksweisend - Zeichen 421-20
Pfeilwegweiser für bestimmte Verkehrsarten „KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t“ – rechtsweisend - Zeichen 421-11
Pfeilwegweiser für bestimmte Verkehrsarten „kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern“ – linksweisend - Zeichen 421-21
Pfeilwegweiser für bestimmte Verkehrsarten „kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern“ – rechtsweisend - Zeichen 421-12
Pfeilwegweiser für bestimmte Verkehrsarten „Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung“ – linksweisend - Zeichen 421-22
Pfeilwegweiser für bestimmte Verkehrsarten „Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung“ – rechtsweisend - Zeichen 422-10
Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten „KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t“ – hier links;
neues Zeichen - Zeichen 422-11
Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten „KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t“ – links einordnen;
neues Zeichen - Zeichen 422-20
Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten „KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t“ – hier rechts;
neues Zeichen - Zeichen 422-21
Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten „KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t“ – rechts einordnen;
neues Zeichen - Zeichen 422-30
Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten „KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t“ – geradeaus;
bisher Zeichen 442-31 - Zeichen 422-12
Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten „kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern“ – hier links;
neues Zeichen - Zeichen 422-13
Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten „kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern“ – links einordnen;
neues Zeichen - Zeichen 422-22
Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten „kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern“ – hier rechts;
neues Zeichen - Zeichen 422-23
Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten „kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern“ – rechts einordnen;
neues Zeichen - Zeichen 422-31
Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten „kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern“ – geradeaus;
neues Zeichen - Zeichen 422-14
Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten „Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung“ – hier links;
neues Zeichen - Zeichen 422-15
Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten „Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung“ – links einordnen;
neues Zeichen - Zeichen 422-24
Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten „Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung“ – hier rechts;
neues Zeichen - Zeichen 422-25
Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten „Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung“ – rechts einordnen;
neues Zeichen - Zeichen 422-32
Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten „Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung“ – geradeaus;
neues Zeichen - Zeichen 430-10
Pfeilwegweiser zur Autobahn – linksweisend - Zeichen 430-20
Pfeilwegweiser zur Autobahn – rechtsweisend - Zeichen 432-10
Pfeilwegweiser zu innerörtlichen Zielen und zu Einrichtungen mit erheblicher Verkehrsbedeutung – linksweisend - Zeichen 432-20
Pfeilwegweiser zu innerörtlichen Zielen und zu Einrichtungen mit erheblicher Verkehrsbedeutung – rechtsweisend - Zeichen 434
Tabellenwegweiser - Zeichen 434-52
Tabellenwegweiser, aufgelöste Form (nur innerorts) mit Bundesstraßennummer;
neues Zeichen - Zeichen 434-53
Tabellenwegweiser, aufgelöste Form (nur innerorts) ohne Bundesstraßennummer;
neues Zeichen - Zeichen 437
Straßennamensschild - Zeichen 438
Vorwegweiser - Zeichen 439
Gegliederter Vorwegweiser - Zeichen 440
Vorwegweiser zur Autobahn - Zeichen 441
Gegliederter Vorwegweiser zur Autobahn - Zeichen 442-10
Vorwegweiser für bestimmte Verkehrsarten „KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t“ – linksweisend;
bisher Zeichen 442-11 - Zeichen 442-20
Vorwegweiser für bestimmte Verkehrsarten „KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t“ – rechtsweisend;
bisher Zeichen 442-21 - Zeichen 442-30
Vorwegweiser für bestimmte Verkehrsarten „KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t“ – geradeaus;
bisher Zeichen 442-31 - Zeichen 442-11
Vorwegweiser für bestimmte Verkehrsarten „kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern“ – linksweisend;
bisher Zeichen 442-12 - Zeichen 442-21
Vorwegweiser für bestimmte Verkehrsarten „kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern“ – rechtsweisend;
bisher Zeichen 442-22 - Zeichen 442-31
Vorwegweiser für bestimmte Verkehrsarten „kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern“ – geradeaus;
bisher Zeichen 442-32 - Zeichen 422-12
Vorwegweiser für bestimmte Verkehrsarten „kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern“ – linksweisend;
bisher Zeichen 442-13 - Zeichen 422-22
Vorwegweiser für bestimmte Verkehrsarten „kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern“ – rechtsweisend;
bisher Zeichen 442-23 - Zeichen 422-32
Vorwegweiser für bestimmte Verkehrsarten „kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern“ – geradeaus;
bisher Zeichen 442-33 - Zeichen 448
Ankündigungstafel - Zeichen 448-50
Ankündigungstafel auf anderen Straßen außerhalb von Autobahnen - Zeichen 448.1
Ankündigungstafel für einen Autohof - Zeichen 449
Vorwegweiser auf Autobahnen - Zeichen 450-50
Ankündigungsbake einstreifig (100 m) - Zeichen 450-51
Ankündigungsbake zweistreifig (200 m) - Zeichen 450-52
Ankündigungsbake dreistreifig (300 m) - Zeichen 450-53
Ankündigungsbake einstreifig (100 m, gelb) - Zeichen 450-54
Ankündigungsbake zweistreifig (200 m, gelb) - Zeichen 450-55
Ankündigungsbake dreistreifig (300 m, gelb) - Zeichen 453
Entfernungstafel auf Autobahnen - Zeichen 454-10
Umleitungswegweiser, linksweisend - Zeichen 454-20
Umleitungswegweiser, rechtsweisend - Zeichen 455.1-10
Ankündigung oder Fortsetzung der Umleitung, Vorankündigung links;
überarbeitetes Zeichen 455-10 - Zeichen 455.1-10
Ankündigung oder Fortsetzung der Umleitung, hier links;
überarbeitetes Zeichen 455-11 - Zeichen 455.1-12
Ankündigung oder Fortsetzung der Umleitung, links einordnen;
überarbeitetes Zeichen 455-12 - Zeichen 455.1-20
Ankündigung oder Fortsetzung der Umleitung, Vorankündigung rechts;
überarbeitetes Zeichen 455-20 - Zeichen 455.1-21
Ankündigung oder Fortsetzung der Umleitung, hier rechts;
überarbeitetes Zeichen 455-21 - Zeichen 455.1-22
Ankündigung oder Fortsetzung der Umleitung, rechts einordnen;
überarbeitetes Zeichen 455-22 - Zeichen 455.1-30
Ankündigung oder Fortsetzung der Umleitung, Vorankündigung geradeaus;
überarbeitetes Zeichen 455-30 - Zeichen 455.2
Ende der Umleitung - Zeichen 457.1
Umleitungsankündigung - Zeichen 457.2
Ende der Umleitung - Zeichen 458
Planskizze - Zeichen 460-10
Bedarfsumleitung, linksweisend - Zeichen 460-11
Bedarfsumleitung, rechts vorbei - Zeichen 460-12
Bedarfsumleitung, hier links - Zeichen 460-20
Bedarfsumleitung, rechtsweisend - Zeichen 460-21
Bedarfsumleitung, links vorbei - Zeichen 460-22
Bedarfsumleitung, hier rechts - Zeichen 460-30
Bedarfsumleitung geradeaus - Zeichen 466
Weiterführende Bedarfsumleitung - Zeichen 467.1-10
Umlenkungspfeil (Streckenempfehlung) linksweisend - Zeichen 467.1-20
Umlenkungspfeil (Streckenempfehlung) rechtsweisend - Zeichen 467.1-30
Umlenkungspfeil (Streckenempfehlung) geradeaus - Zeichen 467.2
Ende einer Streckenempfehlung
(4) Varianten der Verkehrslenkungstafel nach Zeichen 500 (Nummern 501 bis 599)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Zeichen 501-10
Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – einstreifig nach links - Zeichen 501-11
Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – zweistreifig nach links - Zeichen 501-12
Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – dreistreifig nach links - Zeichen 501-13
Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – zweistreifig nach links, ein Fahrstreifen übergeleitet;
neues Zeichen - Zeichen 501-14
Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – dreistreifig nach links, ein Fahrstreifen übergeleitet;
neues Zeichen - Zeichen 501-15
Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – einstreifig nach links und einstreifig geradeaus - Zeichen 501-16
Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – einstreifig nach links und zweistreifig geradeaus - Zeichen 501-17
Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – zweistreifig nach links und einstreifig geradeaus