Blaue Grenze

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Videoüberwachter „grüner“ Grenzübergang an der blauen Grenze der Morge zwischen Saint-Gingolph (Haute-Savoie) Frankreich (im Bild rechte) und Saint-Gingolph VS Schweiz (im Bild links)

Unter Blaue Grenze versteht man den Verlauf einer politischen Grenze auf dem Wasser. Der Ausdruck entspricht dem Begriff grüne Grenze für die Grenzen in Gelände zwischen den Grenzübergängen der Landgrenze.

Die blauen Grenzen im Landesinneren gehören neben Gebirgsgraten zu den historisch wichtigen natürlichen Grenzen, die sich politisch verfestigt haben. Man verwendet den Ausdruck sowohl für Flüsse, die den Grenzverlauf markieren und auch Seen, wie auch Meere, und dabei sowohl für die bilaterale Meeresgrenze (Seegrenze der Küstengewässer), aber auch allgemein an den anderen möglichen hoheitlichen Ansprüchen laut Seevölkerrecht bis hin zur 200-Meilen-Zone und unter Umständen den internationalen Gewässern der Hohen See. Im Unterschied zu Flüssen, wo meist an Brücken auch regelmäßig Grenzübergänge sind, und die vergleichsweise leicht zu kontrollieren sind, sind Meeresgrenzen lange Abschnitte, oft ohne definierten oder mit noch nicht abschließend geklärtem Übergang, und nur sehr aufwändig zu überwachen.

Der Begriff hat besonders in der Diskussionen um die Flüchtlingskrise in Europa Bedeutung bekommen: Europas große „blaue Grenze“ und Schengen-Außengrenze der Europäischen Union ist – neben dem offenen Atlantik und Nordmeer – das Mittelmeer, über die zeitweise ein Großteil der Einwanderung in die EU stattfindet, und auf der seit den 2000er-Jahren viele tausend Menschen ertrunken sind.[1]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Stefan Knoll: Tod an der blauen Grenze – Wie lassen sich künftig Flüchtlingstragödien vor den Küsten Europas verhindern? (Memento des Originals vom 8. Dezember 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.lbg.ac.at Format, Faktencheck, 24. April 2015 (Artikel online, lbg.ac.at, pdf, abgerufen 3. September 2015).