Charles-Tristan de Montholon

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Charles-Tristan de Montholon (Porträt von Édouard Pingret, 1840)

Charles Tristan, Marquis de Montholon, Graf von Lee (* 21. Juli 1783 in Paris; † 24. August 1853 in Paris), war Generaladjutant des Kaisers Napoleon I.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Aus einer alten Juristenfamilie stammend, zeichnete er sich schon 1792 als Seekadett am Bord der Juno beim Geschwader des Admirals Laurent Truguet während der Expedition nach Sardinien aus, trat 1798 in ein Kavallerieregiment ein und kämpfte in Italien, Deutschland und Polen und wurde 1807 zum Colonel befördert.

1809 zum Kammerherrn ernannt, wurde er in die unmittelbare Nähe des Kaisers gezogen und wurde, nachdem er mehrere diplomatische Missionen ausgeführt hatte, 1811 als bevollmächtigter Minister an den Hof des Großherzogs Ferdinand von Würzburg entsandt.

1814 wurde Montholon Général de brigade, war während der Herrschaft der Hundert Tage Generaladjutant Napoleons und folgte ihm in die Verbannung nach St. Helena und blieb dort bis zum Tode Bonapartes 1821. Im Exil war Montholon neben Bertrand einer der engsten Vertrauten Bonapartes, so war er neben Letzterem auch einer seiner beiden Testamentsexekutoren. Bei Napoleons Obduktion am 6. Mai und dessen Begräbnis am 9. Mai 1821 auf St. Helena, war Montholon ebenfalls beteiligt, unter anderem als Sargtuchträger.[1] Nach Europa kehrte er zusammen mit dem Rest von Napoleons Gefolge an Bord der HMS Camel zurück und landete am 2. August 1821 an der Reede von Spithead im nordöstlichen Teil der Isle of Wight.[2] Zusammen mit Antommarchi und Bertrand und dessen Familie ging er für die erste Zeit nach London, wo sie am 5. August abends ankamen und für die erste Zeit im Brunets Hotel am Leicester Square wohnten.[3]

Nach Montholons und Bertrands Rückkehr nach Paris, versuchten sie in ihrer Rolle als Testamentsexekutoren Teile des Nachlasses von Napoleon für sich einzulösen. Napoleon hatte 1815 im Pariser Bankhaus Laffitte beinahe 6 Millionen Francs hinterlegt. In einem Schreiben vom 25. April 1821 ermächtigte er Montholon zum Empfang dieser Summe. Doch Laffitte weigerte sich das Geld an Montholon und Bertrand auszubezahlen mit der Begründung, dass der Rechtstitel, auf welchen die beiden sich beriefen, ihn nicht genügend ermächtige, ihnen die in seiner Verwahrung befindlichen Summen auszuhändigen. Die Folge war ein Gerichtsprozess der beiden gegen das Bankhaus Laffitte.[4] Der Prozess war für den 9. Februar 1822 anberaumt und sollte in erster Instanz vor der ersten Kammer des Pariser Gerichts verhandelt werden. Jedoch verschob er sich ex officio um 14 Tage.[5] Im Prozess selbst wiederholte Laffitte seine Begründung, dass Napoleons Ermächtigungsbrief keine rechtsgültige Urkunde sei und außerdem weder der Erblasser (Napoleon) noch der Erbe (Montholon) irgendetwas verfügen oder eine Erbschaft in Frankreich antreten könnten, nachdem die königlichen Verordnungen vom 6. März 1815 und vom 12. Jänner 1816 sie beide für bürgerlich tot erklärt hätten. Es wurde kein Beschluss gefasst und die Weiterführung der Gerichtsverhandlung vertagt. Am Ende fand ein außergerichtlicher Vergleich zwischen Montholon und Bertrand und Laffitte statt. Neben diesem Prozess betrieben Montholon und Bertrand weiterhin laufend die Ausführung des letzten Willens Bonapartes, wodurch sie regelmäßigen Kontakt z. B. mit der österreichischen Regierung (in Form des Pariser Botschafters Baron Vincent), dem Herzog von Leuchtenberg oder ihrer ehemaligen Kaiserin Marie Louise, der nunmehrigen Herzogin von Parma, hatten. Auch gab Montholon zusammen mit General Gourgaud die Mémoires pour servir à l’histoire de France sous Napoleon, écrits à Ste-Hélène sous sadictée heraus.[6]

Montholon nahm am 6. August 1840 an dem zweiten Putschversuch von Louis Napoléon in Boulogne teil, der scheiterte, weshalb er verhaftet und vom Pairshof zu 20-jähriger Haft verurteilt wurde. Es wurde ihm gestattet, die Haft mit Louis Napoléon in Ham zu teilen. Mit der Februarrevolution 1848 kam er frei. Das Département Niedercharente wählte ihn 1849 in die Legislative.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage von 1888–1890.
  • Hanns Schlitter: Die Stellung der österreichischen Regierung zum Testamente Napoleon Bonaparte's. Wien 1893.

Fußnoten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Der Wanderer, 24. Juli 1824
  2. Wiener Zeitung, 17. August 1821 links unten, Meldung Großbritannien vom 2. August
  3. Der Wanderer, 23. August 1821
  4. Hanns Schlitter: Die Stellung der österreichischen Regierung zum Testamente Napoleon Bonaparte's. Wien 1893. S. 51
  5. Der Wanderer, 23. Februar 1822, rechts oben
  6. Paris 1822–1825, 8 Bde., 2. Aufl. 1830; auch Berlin 1822–1825, 8 Bde., und zugleich deutsche Ausgabe