Friede von Teschen

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Der Friede von Teschen. Österreichische Ratifikationsurkunde (abgebildet: Artikel II-IV), datiert 16. Mai 1779. München, Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Bayern Urk. 1064

Der Friede von Teschen wurde am 13. Mai 1779 in Teschen zwischen Österreich und dem Königreich Preußen geschlossen und beendete den Bayerischen Erbfolgekrieg.

Vorgeschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Auslöser des Bayerischen Erbfolgekrieges war der Tod des kinderlosen bayerischen Kurfürsten Maximilian III. Joseph (1745–1777). Mit ihm starb die bayerische Linie der Wittelsbacher aus. Eine Reihe mitteleuropäischer Adelshäuser erhob Anspruch auf Teile des Erbes, darunter Österreich auf das Herzogtum Niederbayern. Erbberechtigt war der wittelsbachische Kurfürst Karl Theodor von der Pfalz (1724–1799), der nach dem Tode von Maximilian Joseph die Ansprüche Österreichs auf das Herzogtum Niederbayern, die Grafschaft Mindelheim, das Rentamt Burghausen, böhmische Lehen in der Oberpfalz u. a. anerkannte. Daraufhin besetzten österreichische Truppen am 16. Januar 1778 weit mehr als die zugestandenen Gebiete des bayerischen Teilherzogtums Bayern-Straubing und die Grafschaft Mindelheim ohne Zwischenfälle. Straubing wurde Zentrum der „Österreichisch Bayern“ genannten Territorien. Der Vertrag fand aber nicht die Anerkennung des nächstberechtigten wittelsbachischen Erben, nämlich des Herzogs Karl August von Pfalz-Zweibrücken (1746–1795), der von Preußen und einer bayerischen Patriotenpartei unterstützt wurde.

Mit dem preußischen Einmarsch in Böhmen am 5. Juli 1778 begann der Bayerische Erbfolgekrieg mit Österreich, der eine Entscheidung über diese Streitfragen herbeiführen sollte, bei dem sich aber Bayern für neutral erklärte. Während des Krieges fanden keine nennenswerten militärischen Auseinandersetzungen statt, er wurde daher auch als Kartoffelkrieg oder Zwetschgenrummel bezeichnet, da das Requirieren von Lebensmitteln die Haupttätigkeit der Armeen blieb.

Friedensschluss[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Frieden kam auf Initiative Russlands zustande und wurde von Frankreich sowie Russland garantiert. Der Vertrag wurde am 13. Mai 1779, dem Geburtstag von Kaiserin Maria Theresia, in der schlesischen Stadt Teschen unterzeichnet und am 28. Februar 1780 vom Reich, sowie am 8. März 1780 vom Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Joseph II. ratifiziert.

Bestimmungen des Vertrags[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Österreich erhielt von Bayern die östlich von Inn und Salzach gelegenen Gebiete des Rentamtes Burghausen, also einen Gebietsstreifen von Passau bis zur Nordgrenze des Erzstifts Salzburg. Dazu gehörten die Gerichte Wildshut, Braunau, Mauerkirchen, Friedburg, Mattighofen, Schärding und Ried im Innkreis. Dieses Gebiet wurde unter dem Namen „Innviertel“ dem Herzogtum Österreich ob der Enns angegliedert.

Im Gegenzug wurden die Ansprüche Preußens auf die beiden hohenzollernschen Markgraftümer Brandenburg-Ansbach und Brandenburg-Bayreuth anerkannt. Das Kurfürstentum Sachsen erhielt von Karl Theodor sechs Millionen Gulden als Allodialgut. Die Kurwürden Bayerns und der Pfalz wurden zusammengelegt. Österreich erkannte zudem die Hausverträge der Wittelsbacher von 1766, 1771 und 1774 an, in denen die gegenseitige Erbfolge der Wittelsbacher Linien geregelt war.

Nicht geregelt war allerdings der Komplex der sogenannten Innviertler Schulden. Dabei handelt es sich um Zahlungsverpflichtungen der bayerischen Kurfürsten über 848.143 Gulden bei diversen Städten, Korporationen und Privatpersonen, welche zwischen 1592 und 1750 aufgenommen worden waren. Die Wittelsbacher verweigerten jedoch die Rückzahlung. Dieses Problem konnte erst 1895 durch Verhandlungen zwischen dem österreichischen Staat und dem Land ob der Enns gelöst werden.

Vollzug des Friedensvertrages[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Verkündigung des Friedens von Teschen vor dem Schwarzen Tore in Dresden am 15. Mai 1779

Am 29. Mai 1779 vereidigte der Landeshauptmann von Oberösterreich, Graf Christoph Wilhelm II. von Thürheim, in Braunau die bisher landesfürstlich-bayerischen Beamten. Zwei Tage später wurde zum ersten Mal das „Innviertel“ genannte Gebiet der oberennsischen Landeshauptmannschaft unterstellt. Am 2. Juli 1779 leistete der Innviertler Adel die Huldigung und feierte zusammen mit den Ständen ob der Enns ein Te Deum. Am 27. November 1779 erging ein abschließendes kaiserliches Patent, das die Eingliederung des Innviertels in das Land ob der Enns verfügte.

Bekannt ist in diesem Zusammenhang eine Besichtigungsreise des Kaisers Joseph II. im Oktober 1779 durch den neuen Landesteil, die ihn über Gmunden, Frankenmarkt, Straßwalchen, Perwang, Wildshut, Ach, Braunau am Inn, Schärding nach Passau und von dort nach Engelhartszell und Linz führte. In einem Brief an Kaiserin Maria Theresia drückt er eine gewisse Enttäuschung darüber aus, dass es nicht gelungen war, ganz Bayern oder zumindest Niederbayern zu erwerben.

„Es ist ein winziger Gegenstand, wenn man bedenkt, was vielleicht hätte gelingen können; aber an und für sich ist dieser Landstrich schön und gut für Österreich sehr gelegen.“

Zit. nach Siegfried Haider: Geschichte Oberösterreichs. 1987, S. 222

Nachfolgende Zeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Aufgrund des Friedens von Schönbrunn 1809 ergriff Bayern Anfang 1810 noch einmal Besitz vom Innviertel. Es wurde zusammen mit Teilen des Hausruckviertels dem bayerischen Unterdonaukreis zugewiesen. 1811 wurden auch die in diesem Gebiet liegenden Pfarreien von der Diözese Linz abgetrennt und dem Bistum Passau zugewiesen. Erst im Münchener Vertrag trat das Königreich Bayern das Innviertel mit anderen Gebieten zum 1. Mai 1816 endgültig an das Kaisertum Österreich ab. Kirchlich übernahm auch das Bistum Linz am 1. Juli 1816 die entsprechenden Gebiete wieder vom Bistum Passau.

Vertragsausgaben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Johann Jacob Moser: Der Teschenische Fridensschluß vom Jahr 1779 mit Anmerkungen. Als eine Fortsetzung der Staatsgeschichte des Krieges zwischen Oesterreich und Preußen in denen Jahren 1778, und 1779 geführten Krieges. Johann Gottlieb Garve, Frankfurt am Main 1779 (Scan in der Google-Buchsuche, Bestimmungen im französischen Original, in deutscher Übersetzung und Anmerkungen).
  • Vertragstext auf der Website Europäische Friedensverträge der Vormoderne – online, Institut für Europäische Geschichte (Mainz)

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Proclamation des Friedens. Nachdem durch des Allerhöchsten Gnade und Segen zwischen Sr. Königl. Majestät von Preußen, Unserm allergnädigsten Herrn an einem, und der Käyserin-Königin von Ungarn und Böhmen Majestät am andern Theile, zu Teschen den 13ten dieses Monaths ein erwünschter Friede getroffen und geschlossen […]. S. l. 1779, urn:nbn:de:bsz:14-db-id35520312X4 (Scan).
  • Adolf Unzer: Der Friede von Teschen. Ein Beitrag zur Geschichte des bayrischen Erbfolgestreites. Handorff, Kiel 1903, insbesondere Kapitel 7: Der Kongress zu Teschen, S. 316–424 (Scan in der Google-Buchsuche).
  • Isabel de Madariaga: Britain, Russia, and the Armed Neutrality of 1780. Sir James Harris's mission to St. Petersburg during the American Revolution. Yale University Press, New Haven, CT 1962, OCLC 390851, Kapitel: The War of the Bavarian Succession, S. 21 ff. (Scan – Internet Archive; eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  • Jerzy Michalski: Polska wobec wojny o sukcesję Bawarską. Wrocław/Warszawa/Kraków 1964.
  • Manfred Hellmann: Die Friedensschlüsse von Nystad (1721) und Teschen (1779) als Etappen des Vordringens Rußlands nach Europa. In: Historisches Jahrbuch. Band 97/98, 1978, ISSN 0018-2621, S. 270–288.
  • Karl Otmar von Aretin: Europa und der Friede von Teschen. In: Ders.: Das Reich. Friedensgarantie und europäisches Gleichgewicht 1648–1806. Klett-Cotta, Stuttgart 1986, ISBN 3-608-91074-3, S. 325–336 (eingeschränkter Scan in der Google-Buchsuche).
  • Siegfried Haider: Geschichte Oberösterreichs. Oldenbourg, München 1987, ISBN 3-486-54081-5.
  • Georgij Aleksandrovic Nersesov: Политика России на Тешенском конгрессе. 1778–1779 / Politika Rossii na Tešenskom kongresse. 1778–1779. Nauka, Moskau 1988, OCLC 242738657.
  • Daniel-Erasmus Khan: Die deutschen Staatsgrenzen. Rechtshistorische Grundlagen und offene Rechtsfragen (= Jus publicum. Band 114). Mohr Siebeck, Tübingen 2004, ISBN 3-16-148403-7, S. 175–185, hier S. 178–181, ISSN 0941-0503 (Zugl.: München, Univ., Habil.-Schr., 2002/03; eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche)

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]