Gebäudesicherheit

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Der Begriff Gebäudesicherheit beschreibt einige oder die Gesamtheit aller Maßnahmen zur Gewährleistung beziehungsweise Verbesserung der Sicherheit von Gebäuden.

Haustechnische Maßnahmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Durch Vorrichtungen aus dem Bereich der Haustechnik kann die Sicherheit eines Gebäudes verbessert werden, z. B. durch Sicherungstechnik bzw. Überwachungstechnik:

Bauliche Maßnahmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Neben den haustechnischen Maßnahmen sind auch vor der Installation von technischen Einrichtungen, durch grundlegende Vorkehrungen bauliche Maßnahmen zu empfehlen:

  • Keine, bzw. nur die notwendigsten Maueröffnungen im unteren Geschoss[1]
  • einbruchshemmende Türen und Fenster

Überwachungsmaßnahmen des baulichen Zustands[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Durch die regelmäßige Überwachung des baulichen Zustandes eines Gebäudes, um so die Standsicherheit und Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen zu gewährleisten. In Deutschland erfolgt dies nach folgenden Richtlinien:[2]

  • VDI 6200 – Standsicherheit von Bauwerken
  • Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes (RÜV).

In Österreich regelt die ÖNORM B1300, "Objektsicherheitsprüfungen für Wohngebäude – Regelmäßige Prüfroutinen im Rahmen von Sichtkontrollen und zerstörungsfreien Begutachtungen – Grundlagen und Checklisten",[3] die Prüfpflichten.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Der BND-Neubau in Berlin beginnt die Fensterfront erst in 5m Höhe http://www.pnn.de/brandenburg-berlin/74823/
  2. Stand- und Verkehrssicherheit von Gebäuden (Memento des Originals vom 25. Mai 2012 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.dekra.de auf Dekra.de
  3. ÖNORM B 1300