Gebührenordnung

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Gebührenordnungen sind Rechtsnormen zur Abrechnung von Gebühren als Gegenleistung für erbrachte Dienstleistungen.

Allgemeines[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gebührenordnungen können vom Gesetzgeber in Form von Gesetzen, Verordnungen oder Satzungen normiert werden. Es steht aber auch diversen nichtstaatlichen Wirtschaftssubjekten im Rahmen der Vertragsfreiheit das Recht zu, für ihre Tätigkeiten im Rahmen ihres jeweiligen Aufgabenkreises Gebührenvereinbarungen zu erlassen.

Arten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Deutschland existieren u. a. Gebührenordnungen für bestimmte Berufsgruppen:

Es gibt auch Gebührenordnungen für diverse spezielle Tätigkeitsbereiche, u. a.:

Weiterhin gibt es allgemeine Gebührenordnungen, z. B.:

Historisch gab es Gebührenordnungen für

Gebühren[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die durch die Gebührenordnung erhobenen Entgelte sind nicht immer Gebühren im rechtlichen Sinne, so dass der Wortstamm Gebühr irreführend sein kann, denn der Rechtsbegriff Gebührenordnung ist nicht legal definiert.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Anmerkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Vgl. auch Apotecken Tax der Stadt Dreszden MDLIII. Faksimile mit einer Einführung von Wolfgang-Hagen Hein. Eutin 1953 (= Veröffentlichungen der Internationalen Gesellschaft für Geschichte der Pharmazie. Neue Folge, Band 2).