Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

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Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
— GDWS —

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Staatliche Ebene Bund
Stellung Bundesmittelbehörde
Aufsichtsbehörde Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Gründung 1. Mai 2013
Vorgänger 7 Wasser- und Schifffahrtsdirektionen
Hauptsitz 1. Dienstsitz: Am Propsthof 51, 53121 Bonn
Leiter Eric Oehlmann
Bedienstete ca. 1.000
Haushaltsvolumen 2,003.199 Mrd. Euro
Netzauftritt www.gdws.wsv.bund.de

Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) ist die zentrale Bundesbehörde der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Als Mittelbehörde unterstehen ihr als ortsnahe Unterbehörden die Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter (WSA, Plural: WSÄ), die Wasserstraßen-Neubauämter (WNA, Plural: WNÄ) sowie das Reedereizentrum der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung. Die GDWS ist für einen gefahrlosen, reibungslos fließenden und damit wirtschaftlichen Schiffsverkehr zuständig und sorgt für die Unterhaltung, den Betrieb sowie den Aus- und Neubau der Bundeswasserstraßen einschließlich der Schleusen, Wehre, Brücken und Schiffshebewerke.[2][3]

Daneben erfolgt durch die GDWS die Mitarbeit bei den internationalen Institutionen z. B. im Rahmen des See- und Schifffahrtsrechts.

Verantwortlichkeit und Infrastruktur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wirtschaftszonen in der Nordsee, der Entenschnabel entspricht dem deutschen Anteil

Die Zuständigkeit der WSV erstreckt sich auf insgesamt 23.000 km² Seewasserstraßen im deutschen Hoheitsgebiet und rund 7.300 km Binnenwasserstraßen. Die WSV unterhält und betreibt:[4]

Die Verkehrszentralen und Revierzentralen sind die verantwortlichen Stellen für die Maritime Verkehrssicherung in den deutschen Hoheitsgewässern. Die im internationalen Sprachgebrauch als VTS-Zentralen (VTS = Vessel Traffic Service) auftretenden Dienststellen überwachen den Schiffsverkehr in ihren verantwortlichen Revieren (Überwachungssektoren) und unterstehen den regionalen Wasserstraßen- und Schifffahrtsämtern.

Zum deutschen Hoheitsgebiet gehört auch die Ausschließliche Wirtschaftszone in der Nordsee, deren Grenzen bis zu 200 Seemeilen in das vorgelagerte Küstenmeer reichen können (200-Meilen-Zone). Der deutsche Anteil ist auf der nebenstehenden Karte als „Entenschnabel“ ersichtlich, von dem der größte Teil im Zuständigkeitsbereich des neuen WSA Elbe-Nordsee liegt.[5] Der restliche Teil wird vom WSA Weser-Jade-Nordsee abgedeckt. Bundesweit arbeiten bei der WSV rund 12.500 Beschäftigte.[6]

Gesetzliche Grundlage[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Zuständigkeit des Bundes für die ehemaligen Reichswasserstraßen wurde im Grundgesetz in Artikel 89 festgelegt. Mit den Artikeln 86 und 87 wird die Verwaltung der Bundeswasserstraßen und der Schifffahrt durch bundeseigene Verwaltungen und der Erlass von zugehörigen Gesetzen durch die Bundesregierung geregelt.[7] Dementsprechend sind die weiteren Vorgaben und Aufgaben durch folgende Gesetze näher erläutert:[8]

  • das Bundeswasserstraßengesetz
  • das Binnenschifffahrtsaufgabengesetz
  • das Seeaufgabengesetz
  • das Bundeswasserstraßenvermögensgesetz für die fiskalische Verwaltung

Die Errichtung der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt erfolgte durch Erlass vom 19. April 2013. Seit dem 1. Mai 2013 hat die neue Mittelbehörde GDWS ihren Sitz in Bonn. Erster Präsident der neuen Behörde in Bonn wurde Hans-Heinrich Witte, zuvor Präsident der bisherigen WSD Nord in Kiel.

Neue Organisationsstruktur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die zunächst durch Organisationserlass der Bundeskanzlerin vom 17. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4310) neu festgelegten Zuständigkeiten und Bezeichnungen erhielten mit dem WSV-Zuständigkeitsanpassungsgesetz[9] den gesetzlichen Rahmen. Zur Strukturreform der WSV erfolgte zum 1. Juni 2016 die Eingliederung der bisher sieben Wasser- und Schifffahrtsdirektionen (WSDn) WSD Nord, WSD Nordwest, WSD Mitte, WSD West, WSD Südwest, WSD Süd und WSD Ost in die GDWS. Die ehemaligen WSD wurden zu Außenstellen in Kiel, Aurich, Hannover, Münster, Mainz, Würzburg und Magdeburg,[10] die als Dienstort für bisherig Beschäftigte erhalten blieben.

Die bisher als Wasser- und Schifffahrtsamt auftretenden Ämter wurden mit der Eingliederung der WSD ebenfalls umbenannt zu einem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt. Dadurch wurden die Aufgaben genauer beschrieben, da die allgemeine Wasserwirtschaft, insbesondere die Gewässerreinhaltung und die Wassergüte, in die Zuständigkeit der Bundesländer fällt.[8]

Neue Verwaltungsstruktur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Errichtung der neuen Mittelbehörde war ein erster Meilenstein in der Reform der WSV. In einem zweiten Schritt erfolgte die Straffung der Verwaltungsstruktur der Unterbehörden. Durch Zusammenlegungen ist bis 2021 die Anzahl der WSÄ von 39 auf 17 reduziert worden.[11]

Neue Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter
neue Ämter ehemalige Ämter Einrichtung
WSA Ems-Nordsee WSA Emden
WSA Meppen
15. Januar 2020
WSA Weser-Jade-Nordsee WSA Bremen
WSA Bremerhaven
WSA Wilhelmshaven
8. April 2019
WSA Elbe-Nordsee WSA Tönning
WSA Hamburg
WSA Cuxhaven
15. März 2021
WSA Nord-Ostsee-Kanal WSA Brunsbüttel
WSA Kiel-Holtenau
22. März 2021
WSA Ostsee WSA Lübeck
WSA Stralsund
13. Oktober 2020
WSA Rhein WSA Köln
WSA Duisburg-Rhein
WSA Bingen
30. Januar 2020
WSA Oberrhein WSA Freiburg
WSA Mannheim
22. Oktober 2019
WSA Mosel-Saar-Lahn WSA Koblenz
WSA Trier
WSA Saarbrücken
13. Juni 2019
WSA Neckar WSA Heidelberg
WSA Stuttgart
11. März 2019
WSA Main WSA Aschaffenburg
WSA Schweinfurt
12. April 2021
WSA Donau MDK (Main-Donau-Kanal) WSA Nürnberg
WSA Regensburg
2. Mai 2019
WSA Westdeutsche Kanäle WSA Duisburg-Meiderich
WSA Rheine
26. November 2020
WSA Mittellandkanal / Elbe-Seitenkanal WSA Minden
WSA Braunschweig
WSA Uelzen
5. Februar 2020
WSA Weser WSA Hann. Münden
WSA Verden
4. Februar 2020
WSA Elbe WSA Lauenburg
WSA Magdeburg
WSA Dresden
11. März 2021
WSA Spree-Havel WSA Brandenburg
WSA Berlin
15. September 2020
WSA Oder-Havel WSA Eberswalde 6. Oktober 2020

Weitere Unterbehörden sind die acht Wasserstraßen-Neubauämter Aschaffenburg, Berlin, Datteln, Hannover, Heidelberg, Helmstedt, Magdeburg, Nord-Ostsee-Kanal, das Reedereizentrum der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung in Cuxhaven sowie das Amt für Binnen-Verkehrstechnik in Koblenz.

Außerdem existieren weitere Sonderstellen bzw. Fachstellen mit zentralen gebündelten Aufgaben für den Gesamtbereich der WSV, wie z. B.:

  • das Aus- und Fortbildungszentrum der WSV in Hannover
  • die Berufsbildungszentren in Koblenz und Kleinmachnow (BBiZ Koblenz, BBiZ Kleinmachnow)
  • die Fachstelle für Geodäsie und Geoinformatik der WSV (FGeoWSV) in Hannover
  • Trainingszentrum Maritime Schiffssicherheit Neustadt in Holstein

Die GDWS ist Aufsichtsbehörde für das Seelotswesen in den sieben Seelotsrevieren Elbe, Emden, Nord-Ostsee-Kanal I, Nord-Ostsee-Kanal II, Weser I, Weser II/Jade und Wismar-Rostock-Stralsund.

Für alle großen Ausbau- und Anpassungsvorhaben an den Bundeswasserstraßen wird die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) beteiligt. Allen Ämtern und der GDWS steht sie mit Beratung und als Gutachter zur Seite und führt wasserbauliche Modellversuche sowie Berechnungen mit mehrdimensionalen numerischen Modellen durch.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Bundesarchiv. Abgerufen am 8. Februar 2013.
  2. Das Ministerium stellt sich vor. Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, abgerufen am 26. Januar 2021.
  3. Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, abgerufen am 26. Januar 2021.
  4. GDWS – Zahlen & Daten. Generaldirektion Wasserstraßen- und Schifffahrt, abgerufen am 26. Januar 2021.
  5. Zuständigkeitsbereich des WSA Elbe-Nordsee auf wsv.de, abgerufen am 21. März 2021
  6. GDWS – Wir über uns. Generaldirektion Wasserstraßen- und Schifffahrt, abgerufen am 26. Januar 2021.
  7. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. In: gesetze-im-internet.de. Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz, abgerufen am 26. Januar 2021.
  8. a b GDWS Gesetzliche Grundlage. Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, abgerufen am 26. Januar 2021.
  9. Drucksache 18/7316 mit Entwurf WSV-Zuständigkeitsanpassungsgesetz – WSVZuAnpG. (pdf) In: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge. Deutscher Bundestag, 20. Januar 2016, abgerufen am 26. Januar 2021.
  10. WSV–GDWS Geschäftsbereich. Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, abgerufen am 26. Januar 2021.
  11. Modernisierung der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung. Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, abgerufen am 26. Januar 2021.