Harmonielehre

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Harmonielehre am Prager Konservatorium von Friedrich Dionys Weber, Prag 1841 (Titelblatt)

Unter Harmonielehre wird die systematische Erfassung der Akkordgestalten und des tonalen Klangraumes verstanden, verbunden mit methodischen Anleitungen (etwa im Tonsatz) zur möglichst fehlerfreien Handhabung der Klangverbindungen im Sinne der traditionellen Vorgaben der Musik innerhalb der dur-moll-tonalen Epoche (ca. 1600 bis in die Gegenwart). Demnach gilt „neben dem Aufbau der Akkorde insbesondere die Verbindung der Klänge zu musikalisch logischen Folgen“[1] als zentraler Gegenstand der Harmonielehre als Unterrichtsfach.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Begriff „Harmonielehre“ stützt sich auf Jean-Philippe Rameaus (1683–1764) Traité de l’Harmonie (1722), ein Traktat, welches noch während der Zeit des Generalbasses die Erkenntnisse der Fundamentalbass-Theorie zu einer mehr analytisch ausgerichteten Theorie nutzt. Die von Jacob Gottfried Weber (1779–1839) entwickelte und später von Simon Sechter (1788–1867) und Arnold Schönberg (1874–1951) ausgebaute Stufentheorie wurde gegen Ende des 19. Jahrhunderts durch die von Hugo Riemann (1849–1919) begründete Funktionstheorie ergänzt. Beide Systeme haben sich bis in die heutige Zeit mit Modifikationen und Erweiterungen erhalten. Schönbergs im Jahr 1911 erschienenes Werk Harmonielehre war auch theoretisches Fundament für die atonale Zwölftonmusik. Heinrich Schenker (1868–1935) verband in seiner Harmonielehre die Kontrapunktlehre mit der Akkordlehre: die Stimmführung wird nunmehr als die Horizontalisierung der (vertikalen) Harmonik verstanden (bezeichnet auch als Ursatz in der von ihm begründeten Reduktionsanalyse).

Bedeutung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Harmonielehre wird an Musikhochschulen, Musikschulen und im Rahmen des Musikunterrichts an Gymnasien unterrichtet.

Mit Harmonielehre wird ein Teilaspekt der Musikgeschichte – nämlich die Harmonik – unter satztechnischen und analytischen Gesichtspunkten erfasst. Harmonielehre bedeutet vor allem, aus einer pädagogischen Absicht heraus eine Handwerkslehre zu vermitteln, die zu gewissen Abstraktionen und Vereinfachungen führen muss, da eine stilistische Entwicklung von über 300 Jahren zu berücksichtigen ist. Dennoch kommt der Harmonielehre noch heute eine zentrale Bedeutung zu, da sie Einblick in stilistische – und damit interpretatorische – Grundfragen der Musik zwischen 1600 und 1900 gibt. Darüber hinaus sind Grundkenntnisse von Harmonielehre auch für das Verständnis der sog. Populärmusik oder des Jazz unabdingbar.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Allgemeine Literatur und Studien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Harmonielehren (Auswahl)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Harmonielehren auf funktionstheoretischer Grundlage[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Harmonik einzelner Epochen und Stile[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Lars Ulrich Abraham: Harmonielehre. Der homophone Satz. Laaber Verlag. (Choralsatz)
  • Wolfgang Budday: Harmonielehre Wiener Klassik. Theorie – Satztechnik – Werkanalyse. Verlag Berthold & Schwerdtner, Stuttgart 2002, ISBN 3-00-008998-5.
  • Vincent Persichetti: Twentieth-Century Harmony. New York/London 1961, ISBN 0-393-09539-8.

Popularmusik, Jazz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Anmerkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Wieland Ziegenrücker: ABC Musik. Allgemeine Musiklehre. 6. Auflage. Breitkopf & Härtel, Wiesbaden 2009, ISBN 978-3-7651-0309-4, S. 152.