Margret Diwell

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Margret Diwell (* 28. März 1951 in Hamburg) ist eine deutsche Rechtsanwältin. Von 2007 bis 2012 war sie Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin.

Vita[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach einem Jurastudium absolvierte sie ihr Referendariat in Baden-Württemberg. Von 1978 bis 1986 war sie als Regierungsrätin bei der Oberfinanzdirektion Berlin angestellt. 1987 erhielt sie die Rechtsanwaltszulassung, 1992 die Zulassung beim Berliner Kammergericht.

Von 1995 bis 2004 war sie ehrenamtliches Mitglied des Anwaltsgerichts Berlin.[1][2] 1998 qualifizierte sie sich zur Fachanwältin für Familienrecht.

Von 2004 bis April 2007 war sie Vizepräsidentin des Berliner Verfassungsgerichtshofs. Am 26. April 2007 wurde sie auf Vorschlag der SPD vom Berliner Abgeordnetenhaus als Nachfolgerin von Helge Sodan zur neuen Präsidentin gewählt. Für die Wahl wurde eigens das entsprechende Wahlgesetz geändert, das es zuvor nicht zugelassen hatte, ein amtierendes Mitglied des Gerichtshofes zum Präsidenten zu wählen.[3] 32 Abgeordnete stimmten für, acht gegen Diwell, vier enthielten sich. Ihre Amtszeit betrug vier Jahre und endete im März 2012. Eine Wiederwahl war nicht möglich.

Sie arbeitet als Fachanwältin für Familienrecht in Berlin.[4]

Margret Diwell ist mit Lutz Diwell verheiratet und hat drei Kinder.

Ämter und Mitgliedschaften[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Auszeichnungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Veröffentlichungen (Auswahl)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Uta Ehinger Magdalene Bach, Margret Diwell: Kindes-, Trennungs- und Geschiedenenunterhalt. Ansprüche, Berechnung und Durchsetzung. Freiburg (Breisgau) Berlin, Haufe Verlag 1996, ISBN 9783448034172
  • Die Biographie der Jubilarin auf dem Hintergrund der Geschichte der Juristinnen. In: Konstanze Görres-Ohnde, Monika Nöhre, Anne-José Paulsen (Hrsg.): Die OLG-Präsidentin. BMV Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2007, S. 25–32, ISBN 978-3-8305-1444-2

Positionen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In einem Vortrag setzte sie sich 2011 für die Abschaffung des Ehegattensplittings zugunsten eines Familiensplittings und eine Frauenquote für die Chefetagen der Wirtschaft ein.[7] Sie bezeichnete Jutta Limbach als ihr persönliches Vorbild.[8]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b Konstanze Görres-Ohnde, Monika Nöhre, Anne-José Paulsen (Hrsg.): Die OLG-Präsidentin. BMV Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2007, ISBN 978-3-8305-1444-2, S. 173.
  2. Bundesverdienstkreuz am Bande für Rechtsanwältin Margret Diwell. In: BRAK–Mitteilungen. Bundesrechsanwaltskammer, 15. Februar 2006, S. 29, abgerufen am 16. Februar 2021.
  3. Berliner Zeitung: Chefin des Verfassungsgerichts soll Margret Diwell werden: Von der Vize zur Vorsitzenden. Abgerufen am 16. Februar 2021 (deutsch).
  4. Rechtsanwältin Margret Diwell - Berlin - Fachanwältin für Familienrecht - Startseite. Abgerufen am 17. Januar 2021.
  5. WELT: Politik: Rotes Kreuz hat neues Präsidium. In: DIE WELT. 27. Oktober 2012 (welt.de [abgerufen am 16. Februar 2021]).
  6. Ethik-Rat. In: Systemische Gesellschaft. Abgerufen am 16. Februar 2021 (deutsch).
  7. Petra Diwell: Verfassungsrecht und Chancengleichheit. 2011, S. 125–130, abgerufen am 16. Februar 2021.
  8. Margret Diwell: „Frauenförderung oder Familienförderung? Karriere oder Kindeswohl“ in Erinnerung an Frau Prof. Dr. Jutta Limbach (1934 – 2016), 2. Oktober 2018, Berlin. In: djbZ - Zeitschrift des Deutschen Juristinnenbundes. Deutscher Juristinnenbund, Januar 2019, S. 24–26, abgerufen am 16. Februar 2021.