Philippe Léger

Van Wikipedia, de gratis encyclopedie

Philippe Léger (* 10. Oktober 1938[1] in Charenton-le-Pont; † 25. Januar 2023[2]) war ein französischer Jurist und von 1994 bis 2006 Generalanwalt am Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften.

Werdegang[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Philippe Léger war zunächst von 1966 bis 1970 im französischen Justizministerium als Magistrat tätig. Er wurde Leiter des Kabinetts und dann 1976 Fachberater im Kabinett des Ministeriums für Lebensqualität. Von 1976 bis 1978 folgte eine Tätigkeit als Fachberater im Justizministerium Frankreichs und dann bis 1983 eine Tätigkeit als stellvertretender Direktor für Straf- und Gnadensachen. 1983 bis 1986 war er Richter am Cour d'Appel de Paris, dem Appellationsgericht in Paris. 1986 war er stellvertretender Leiter des Kabinetts des Justizministeriums. Hieran schloss sich von 1986 bis 1993 die Tätigkeit als Präsident des Tribunal de Grande Instance in Bobigny an. Ein Tribunal de grande instance entspricht in etwa einem Landgericht in Deutschland. 1993 und 1994 war er dann Leiter des Kabinetts des Justizministers und außerdem Generalanwalt an dem Cour d'appel de Paris. Neben diesen Tätigkeiten war Philippe Léger zusätzlich 1988 bis 1993 auch Assistenzprofessor an der Universität René Descartes in Paris.

Ab dem 7. Oktober 1994 bis zum 6. Oktober 2006 war er Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof. Während seiner Zeit als Generalanwalt befasste er sich unter anderem mit Fällen zu Schrottimmobilien[3][4][5], die Weitergabe von Fluggastdaten an Behörden der USA[6], aber auch zu Fällen aus dem Steuerrecht.[7]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. http://www.archives-judiciaires.justice.gouv.fr/index.php?rubrique=10774&ssrubrique=10820&article=14366
  2. Philippe LÉGER. In: curia.europa.eu. Abgerufen am 8. März 2024.
  3. Schlussanträge des Generalanwaltes vom 12. Juli 2001 in der Rechtssache C-481/99 („Heininger“)
  4. Schlussanträge des Generalanwaltes vom 28. September 2004 in der Rs. C-350/03 (PDF; 135 kB).
  5. Hans-Peter Schwintowski, Anmerkung zu den Schlussanträgen des Generalanwalts Philippe Léger (Memento des Originals vom 9. Oktober 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.vur-online.de, Verbraucher und Recht 2004, 440.
  6. Weitergabe von Flugpassagierdaten an USA illegal, Spiegel Online vom 30. Mai 2006.
  7. Christine Mai, Philippe Léger: Der Querleger (Memento vom 1. August 2012 im Webarchiv archive.today), Financial Times Deutschland vom 14. Juni 2006.