Politisches Symbol

Van Wikipedia, de gratis encyclopedie

Politisches Symbol, Sammelbegriff für Zeichen des politischen Machtanspruchs von Parteien auf Territorien oder Bereiche des öffentlichen Lebens. Dieser Machtanspruch wird zunächst durch die politischen Symbole der Parteien und ihrer Parteigänger ausgedrückt. Durch das Erlangen der politischen Macht können die Symbole zu Hoheitszeichen werden.

Rechtliche Bewertung politischer Symbole[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen unterliegen in Deutschland dem Strafrecht. Tatobjekte, die solchen Symbolverboten unterliegen, können etwa Kennzeichen verbotener Parteien, verbotener Vereinigungen und ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen sein. Auch das im Nationalsozialismus vorherrschende Symbol des Hakenkreuzes fällt darunter. Am 30. August 1945 verbot der Alliierte Kontrollrat allen Deutschen, „irgendwelche militärische Rangabzeichen, Orden oder andere Abzeichen zu tragen“. Das Verbot umfasste erstmals auch NS-Hakenkreuze. Es blieb bis 1955 in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR in Kraft.[1] In Deutschland wird heute das öffentliche Zeigen rechtsextremistischer Symbole nach § 86 und § 86a StGB bestraft.

Verbote in anderen europäischen Ländern[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Politische Symbole des Kommunismus sind in einigen, insbesondere osteuropäischen Ländern verboten. Die Benutzung des Symbols Hammer und Sichel, ebenso wie die des Roten Sterns und anderer kommunistischer Symbole sind in Lettland, Litauen (seit 2008),[2] Indonesien (seit 1966) und der Ukraine (seit 2015)[3], sowie Ungarn[4] (seit 1993) und Moldau (seit 2012)[5][6] verboten. Ein derartiges Verbot bestand seit 2009 in Polen.[7] Mit dem Urteil des Verfassungstribunals vom 19. Juli 2011 wurde es jedoch für verfassungswidrig erklärt und als vom Anfang an nichtig betrachtet.[8]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Jörg Echternkamp: Soldaten im Nachkrieg: Historische Deutungskonflikte und westdeutsche Demokratisierung 1945–1955. Walter de Gruyter, Berlin 2014, ISBN 978-3-11-035093-7, S. 175.
  2. BBC: Lithuanian ban on Soviet symbols@1@2Vorlage:Toter Link/news.bbc.co.uk (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2024. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (englisch), 17. Juni 2008.
  3. Die Welt: Die Sowjetischen Machtsymbole müssen weg, 12. Mai 2015.
  4. Ungarisches Strafgesetzbuch § 335 - Verwendung eines Selbstbestimmungssymbols § 335 (1) Wer ein Hakenkreuz, ein SS-Abzeichen, ein Pfeilkreuz, einen Hammer und eine Sichel, einen fünfzackigen roten Stern oder ein Symbol, das einen dieser Gegenstände darstellt, a) verbreitet, b) in der Öffentlichkeit verwendet oder c) in der Öffentlichkeit zeigt, wird, wenn keine schwerere Straftat vorliegt, als Ordnungswidrigkeit mit Freiheitsstrafe bestraft. [1]
  5. Stimme Russlands: Moldawien erteilt ein Verbot für das kommunistische Regime, 12. Juni 2012.
  6. RIA Novosti: Moldawien: Hammer und Sichel als kommunistisches Symbol unter Verbot, 12. Juli 2012.
  7. Fox News: Poland Imposes Strict Ban on Communist Symbols (Memento vom 2. Dezember 2009 im Internet Archive) (englisch)
  8. Dz.U. 2011 nr 160 poz. 964; Wyrok Trybunału Konstytucyjnego z dnia 19 lipca 2011 r. sygn. akt K 11/10. In: Dziennik Ustaw auf der Website des ISAP. Kanzlei des Sejm, 19. Juli 2011, abgerufen am 24. November 2013 (polnisch, PDF-Datei s. Tekst ogłoszony).