Satz (Musikstück)

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Als Satz bezeichnet man in der klassischen Musik einen in sich geschlossenen Teil eines mehrteiligen musikalischen Werkes wie z. B. einer Suite oder einer Sinfonie. Meistens ist jedem Satz eine so genannte Satzbezeichnung gegeben, die Tempo und Charakter (z. B. „Andante“, „Allegro con brio“), den Typ des Satzes (z. B. Menuett, Scherzo) oder seine Stellung im Ablauf des Werkes (zum Beispiel Entrée und Finale[1]) angeben.

Satzfolge[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die sich aus den verschiedenen Sätzen ergebende Satzfolge ist oft auf Kontrastreichtum angelegt. Beispiel für typische Satzfolgen sind:

Daneben existieren auch viele Varianten und fantasievolle Satzfolgen. Besonders viele Sätze hat die barocke Ouvertürensuite (u. a. von Telemann), die auch Charaktersätze verwendet (z. B. Réjouissance, Harlequinade usw.). In Spätbarock und Klassik gab es außerdem zweisätzige Werke, z. B. Sonaten von Domenico Scarlatti, Antonio Soler, Joseph Haydn, oder die Quartettini und Quintettini für Streicher von Luigi Boccherini.

Weitere Bedeutungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • In der musikalischen Formenlehre in der Nachfolge Arnold Schönbergs bezeichnet Satz einen bestimmten Thementypus.
  • In der musikalischen Periode gibt es den Vorder- und den Nachsatz.
  • Der Tonsatz beschäftigt sich mit dem Setzen der einzelnen Stimmen zueinander.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Adalbert Quadt: Gitarrenmusik des 16.–18. Jahrhunderts. Nach Tabulaturen hrsg. von Adalbert Quadt. Band 1–4. Deutscher Verlag für Musik, Leipzig 1970 ff., Band 2: nach Tabulaturen für Colascione, Mandora und Angelica, 3. Auflage ebenda 1972, S. 65, und Band 3, S. 15.