Sicherheitslage

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Unter der Sicherheitslage versteht man aus staatlicher Sicht die Gesamtschau der Bedrohung seiner Organe oder auch gesellschaftlich die Einschränkung der inneren Sicherheit.

Staat[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mit der Sicherheitslage des Bundes und seiner Länder ist der Verfassungsschutz respektive in militärischer Hinsicht das Bundesministerium der Verteidigung befasst.

Polizei[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eine Sonderform der Sicherheitslage ist die aus der Sicht der Polizei. Sie hat Fälle zur Grundlage und wertet diese taktisch und kriminologisch aus.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]