Signatarstaat
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Als Signatarstaat oder auch Signatarmacht (frz. signataire, „Unterzeichner“) bezeichnet man einen Staat, der einen völkerrechtlichen Vertrag unterzeichnet (signiert) hat.
Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Signatarstaat im Online-Lexikon der Bundeszentrale für politische Bildung