Vergleichender Warentest

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Der vergleichende Warentest dient zur Ermittlung und Darstellung der Gebrauchstauglichkeit, des Gebrauchswertes und der Qualität von Produkten, insoweit diese objektiv bestimmt werden können.[1] Ursprünglich für die bewertende Untersuchung von Waren entwickelt, wurden die Arbeitsabläufe auch auf die Untersuchung von Dienstleistungen übertragen und weiterentwickelt.

Geschichtliche Entwicklung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In den Vereinigten Staaten von Amerika wurden durch die Consumers Union bereits in den 1930er Jahren vergleichende Warentests durchgeführt.[2]

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden auch in europäischen Staaten entsprechende Verbraucherorganisationen etabliert, wie zum Beispiel 1951 die Union fédérale des consommateurs in Frankreich,[3] 1953 der Consumentenbond in den Niederlanden,[4] 1957 die Verbruikersunie in Belgien[5] oder ebenfalls 1957 die Consumers Association im Vereinigten Königreich.[6]

Im deutschsprachigen Raum[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Anfang der 1960er Jahre entstand bei einigen Politikern, die den Verbraucherschutz stärken wollten, darunter Lucie Beyer, die Idee, den Warentest auch in Deutschland zu institutionalisieren. 1961 gründete der Journalist und Verleger Waldemar Schweitzer auf eigene Initiative in Stuttgart die Zeitschrift DM. Dies war die erste Testzeitschrift auf dem deutschen Markt. Schon bald fand sie ihren Markt und sorgte mit Produktuntersuchungen und deutlicher Kundenaufklärung für Aufsehen. Vertreter der Wirtschaft meinten generell, dass Verbraucher sich auch bei den Anbietern und Herstellern von Produkten über deren Eigenschaften und Qualität hinreichend informieren könnten. Trotzdem wurde am 4. Dezember 1964 durch Beschluss des Deutschen Bundestages von der Bundesrepublik Deutschland die rechtsfähige und selbstständige Stiftung Warentest nach bürgerlichem Recht errichtet.

Eingetragene Marke der Stiftung Warentest

Diese entwickelte unter der Führung des späteren Chefs der Stiftung Warentest, Roland Hüttenrauch, die entsprechende Methodik zur Durchführung und Veröffentlichung der Untersuchungen. Die Vorgehensweise wurde seit Ende der 1960er Jahre bis in die 1980er Jahre in den entsprechenden Normen (siehe unten DIN 66051, 66052 und 66054) festgehalten. Die Stiftung Warentest veröffentlicht regelmäßig in ihren Publikationen über die entsprechenden von ihr ermittelten Ergebnisse, insbesondere in den Zeitschriften test und Finanztest und in ihrem Internetportal test.de. Viele Anbieter von überdurchschnittlich getesteten Produkten werben mit Testlogos für ihre Produkte.

In Österreich wurde bereits 1961 der Verein für Konsumenteninformation (VKI) gegründet, der sich neben der Verbraucherberatung ebenfalls mit dem vergleichenden Warentest beschäftigt.[7] Auch der Verein für Konsumenteninformation veröffentlicht seine Ergebnisse regelmäßig in der Zeitschrift Konsument.

Im Dezember 2014 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) unter der Führung von Bundesminister Heiko Maas die Initiative Wer testet die Tester gestartet, bei der es sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung von Testveranstaltern in Bezug auf die Praxis der Durchführung von Warentests handelt.[8] Zu den ersten Unterzeichnern der Selbstverpflichtung werden die Stiftung Warentest, Ökotest und die Computerzeitschrift c’t gehören.[9]

Rechtliche Lage in Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Veröffentlichung eines nicht zu Wettbewerbszwecken erfolgenden vergleichenden Warentests ist zulässig, wenn die dem Bericht zu Grunde liegende Untersuchung neutral, sachkundig und objektiv im Sinne eines Bemühens um objektive Richtigkeit durchgeführt worden ist und sowohl die Art des Vorgehens bei der Prüfung als auch die aus den Untersuchungen gezogenen Schlüsse vertretbar, das heißt diskutabel erscheinen.[10][11][12][13][14] Testinstituten wird dabei aufgrund des durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützten Rechts zur freien Meinungsäußerung ein erheblicher Ermessensspielraum eingeräumt. Die Veröffentlichung ist jedoch dann nicht mehr hinzunehmen, wenn unter Verstoß gegen § 824 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches unwahre Tatsachen behauptet werden oder die Untersuchungsmethode bzw. die gezogenen Schlüsse nicht mehr diskutabel erscheinen[10][15] und dadurch eine als Werturteil anzusehende Aussage rechtswidrig in den nach § 823 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches geschützten eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb unmittelbar eingreift.

Für die vorzunehmende Auslegung, ob es sich um eine Tatsachenbehauptung oder eine Meinungsäußerung handelt – wobei letztere vorliegt, wenn der Tatsachengehalt der beweismäßigen Überprüfung unzugänglich ist, eine Tatsachenbehauptung hingegen, wenn die Äußerung überwiegend durch die Darstellung tatsächlicher Vorgänge geprägt ist und bei den Adressaten zugleich die Vorstellung von konkreten in die Wertung eingekleideten Vorgängen hervorruft, die als solcher einer Überprüfung mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist[16] – gilt darüber hinaus im Rahmen der Veröffentlichung von Testergebnissen, dass auch für Tatsachenbehauptungen der Wertungsbezug besonders zu beachten ist[10]. Lediglich dann, wenn den tatsächlichen Feststellungen im Rahmen des Tests eigenständige Bedeutung zukommt, sie dem Werturteil also nicht lediglich als unselbständige Wertungselemente untergeordnet sind, und deshalb von dem Durchschnittsleser als Aussage über nachweisbare Fakten und Grundlage für sein eigenes Qualitätsurteil über das getestete Produkt aufgefasst werden, sind sie unabhängig von dem grundsätzlich als Meinungsäußerung zu beurteilenden Testergebnis zu betrachten.

Internationalisierung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Aus verschiedenen Erwägungen ist die Idee sinnvoll, die Warentests im internationalen Rahmen gemeinschaftlich durchzuführen:

Zum einen können Beschaffungs- und Prüfkosten reduziert werden, wenn die zu untersuchenden Produkte in verschiedenen Ländern erhältlich sind und die Qualitätskriterien in den verschiedenen gesellschaftlichen Umfeldern nach ähnlichen Maßstäben festgelegt werden können und sich dadurch eine günstige Marktüberlappung ergibt.

Darüber hinaus ist es durch ein gemeinsames Vorgehen möglich, die Prüfergebnisse nach einheitlichen und daher für die Verbraucher in verschiedenen Ländern auch nicht widersprüchlichen Kriterien auszuwerten und darzustellen.

Außerdem werden durch die internationale Zusammenarbeit auch allgemeine und spezifische Erfahrungen und Kenntnisse ausgetauscht, die zur Verbesserung beziehungsweise Optimierung der Prüfmethodik und der Prüfverfahren verwendet werden können.

Für den vergleichenden Warentest hat sich in den 1990er Jahren die internationale Dachorganisation International Consumer Research & Testing (ICRT) mit Sitz in London etabliert.[17] Ihr gehören mittlerweile weltweit über 40 neutrale Verbraucherorganisationen an.[18] Die Mitglieder dürfen in ihren Publikationen beispielsweise keine Produktwerbung veröffentlichen und sind im Rahmen der Zusammenarbeit darüber hinaus an weitere Richtlinien gebunden.[19]

Ablauf eines Warentests[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Deutschland führt nur die Stiftung Warentest vergleichende Untersuchungen von Waren und Dienstleistungen nach streng wissenschaftlichen Methoden und mit im Folgenden beschriebenen, standardisierten Arbeitsabläufen durch.[20]

Nach der Festlegung einer Produktart, die untersucht werden soll, muss eine Reihe von standardisierten Arbeitsschritten eingeleitet und vollzogen werden, bevor die Untersuchungsergebnisse ausgewertet und veröffentlicht werden können.

Marktanalyse[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Marktanalytiker beobachten das Marktgeschehen und recherchieren sowohl im Markt als auch direkt bei den Anbietern das Produktangebot. Ferner wird die Marktbedeutung der verschiedenen Produkte und Anbieter ermittelt.[1]

Produktauswahl[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach den Recherchen muss entschieden und festgelegt werden, wie viele und welche Produkte in die Untersuchung einbezogen werden, Zur Einschränkung und zur Sicherstellung der weitgehenden Vergleichbarkeit der Produkte werden auch Handelspreise und Ausstattungsmerkmale berücksichtigt.

Einzelne Anbieter können den Wunsch der Einbeziehung oder Nichteinbeziehung von bestimmten Produkten äußern, haben jedoch keinen Anspruch auf Berücksichtigung.

Prüfmusterbeschaffung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die zu untersuchenden Prüfmuster werden anonym im Handel beschafft und grundsätzlich nicht von den Anbietern zur Verfügung gestellt. Damit soll sichergestellt werden, dass sowohl marktreife als auch genau diejenigen Produkte geprüft werden, die auch die Verbraucher im Handel erwerben können.

In Ausnahmefällen, wie zum Beispiel bei sehr neuen oder saisonalen Angeboten, die noch nicht im freien Handel zu beschaffen sind, können Prüfmuster „gezogen“ werden, das heißt, dass unter der Voraussetzung einer größeren Auswahl von für den Verkauf vorgesehenen Produkten im Lagerbestand der Anbieter oder der Hersteller die zu untersuchenden Prüfmuster zufällig herausgesucht werden. Auch diese Produkte werden käuflich erworben.[1]

Untersuchungsprogramm[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Von wissenschaftlichen Mitarbeitern müssen die Prüfmethoden zusammengestellt werden, nach denen alle einbezogenen Produkte untersucht werden sollen. Hierbei werden der Stand der Technik und die einschlägigen Normen aber auch weitergehende Erwägungen berücksichtigt. Bei innovativen Produkten gibt es meist noch gar keine Normen, die angewendet werden könnten, so dass die entsprechenden Prüfpunkte völlig neu erarbeitet werden müssen. Für jedes einzelne Testvorhaben wird zu Fachbeiräten eingeladen. Diese werden entsprechend dem Themengebiet mit Vertretern der Anbieter und der Verbraucher sowie neutralen Sachverständigen besetzt,[21] um das Untersuchungsdesign zu diskutieren. Der Fachbeirat hat lediglich eine beratende Funktion, das endgültige Untersuchungsprogramm wird von den wissenschaftlichen Mitarbeitern festgelegt.[1]

Prüfinstitution[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach der Festlegung der Produktauswahl und des Untersuchungsprogramms sowie der Beschaffung der Prüfmuster können die Untersuchungen durchgeführt werden. Da es für die den vergleichenden Warentest durchführende Institution meist nicht wirtschaftlich ist, selber Prüflaboratorien zu betreiben, werden die Prüfaufträge in der Regel nach einem Ausschreibungsverfahren an externe, neutrale Prüfinstitute vergeben.[22]

In den Prüfinstituten werden alle einbezogenen Produkte anonymisiert und nach gleichen Maßstäben und entsprechend den Festlegungen des jeweiligen Untersuchungsprogramms geprüft. Die Ergebnisse werden von der Prüfinstitution dokumentiert und in Form eines Gutachtens übergeben.[1]

Auswertung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Auswertung der messtechnischen und subjektiven Ergebnisse erfolgt nach wissenschaftlichen und statistischen Methoden. Die einzelnen Bewertungen werden dabei in der Regel linear gewichtet und mit Hilfe einer Nutzwertanalyse zusammengefasst. Ferner können diese Bewertungen in Schulnoten übersetzt und können zur Beurteilung sowohl als Dezimalzahl, als Symbol und/oder semantisch formuliert werden, wie zum Beispiel mit den Prädikaten „sehr gut“, „gut“, „befriedigend“, „ausreichend“ und „mangelhaft“.[1]

Die Ergebnisse hängen allerdings von den Gewichtungen ab, auch kleine Veränderungen der Gewichtungen um wenige Prozentpunkte können das Ergebnis eines Warentests signifikant beeinflussen.[23] Diese Erkenntnis ist bedeutsam vor dem Hintergrund, dass die Gewichte in vielen Testorganen Vielfache von 5 % oder sogar Vielfache von 10 % sind, was nicht sachlich begründbar, sondern dem Dezimalsystem geschuldet ist.

Einzelne verhältnismäßig schlechte Teil- oder Gruppenergebnisse können sich rechnerisch unter Umständen nur gering auf das Gesamturteil auswirken. Um dennoch eine verbrauchergerechte Beurteilung zu ermöglichen, können bei der Auswertung Abwertungseffekte festgelegt werden, was insbesondere bei Sicherheitsaspekten, beispielsweise bei mangelnder elektrischer Sicherheit oder beim Vorhandensein von Gefahrenstoffen von Belang ist.[1]

Die objektiven Ergebnisse werden vor der Veröffentlichung an die einbezogenen Anbietern zur Kenntnis gegeben (Anbietervorinformation).[1]

Die Berechnungen, deren Verbalisierung und die Texte der Veröffentlichungen werden zur Qualitätssicherung von Verifizierern überprüft und mit den Gutachten abgeglichen.[1]

Veröffentlichung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Ergebnisse der Untersuchungen werden von Journalisten redaktionell aufbereitet und zusammen mit den Produktpreisen in Periodika, Monografien oder im Internet veröffentlicht.[24] Aus den beim Erwerb der Testprodukte im Handel vorgefundenen unterschiedlichen Produktpreisen wird für jedes Produkt der Median ermittelt und als „mittlerer Preis in Euro ca.“ ausgewiesen. Dadurch erhalten Verbraucher (selbstverständlich auch Mitbewerber) nützliche Zusatzinformationen in Form eines Preisvergleichs, die allerdings wegen der raschen Preisanpassungs- und Preisänderungsmöglichkeit eine geringere „Informationshaltbarkeit“ aufweisen als die ermittelten Produktqualitäten.[25] Ausstattungsdetails und Testergebnisse der verschiedenen Produkte werden zur besseren Vergleichbarkeit meist in Tabellen- oder Listenform publiziert.

Andere Medien können die Testergebnisse zitieren, und auch die Anbieter können auf ihren Produkten mit den Testergebnissen werben.

Darstellung der Testergebnisse[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die meisten Testorganisationen verwenden für eine übersichtliche und schnell zu erfassende Darstellung Symbole auf einer fünffältigen Skala.[26] Für eine genauere Unterscheidung von Bewertungen und die Semantik orientieren sich viele Testorganisationen am jeweiligen Schulnotensystem. In internationalen Gemeinschaftstests hat sich ausgehend von einer ganzzahligen Bewertungszahl von eins bis fünf eine kontinuierliche Skala von 0,5 bis 5,5 etabliert, wobei eine höhere Bewertungszahl für ein besseres Urteil steht.[1]

Die folgende Tabelle zeigt einige Beispiele:

Ganzzahlige
Bewertung
Gleitende
Bewertung
ICRT[27] Consumer
Reports
[28]
Stiftung Warentest[29][30] Which?[27] EuroConsumers Consumentenbond Union fédérale des
consommateurs
[31]
International Vereinigte Staaten
von Amerika
Deutschland Vereinigtes
Königreich
Belgien Niederlande Frankreich
Zahl Zahlen-
bereich
Symbol Semantik Semantik Zahlen-
bereich
Symbol Semantik Zahlen-
bereich
Symbol Symbol Zahlen-
bereich
Zahlen-
bereich
Symbol
5 4.500 – 5.500 + + very good excellent 81 - 100 + + sehr gut 0.5 – 1.5 ***** A 80 % - 100 % 8.2 - 10.0 * * *
4 3.500 – 4.499 + good very good 61 - 80 + gut 1.6 – 2.5 **** B 60 % - 80 % 6.4 - 8.2 * *
3 2.500 – 3.499 O sufficient good 41 - 60 O befriedigend 2.6 – 3.5 *** C 40 % - 60 % 4.6 - 6.4 *
2 1.500 – 2.499 - less sufficient fair 21 - 40 ϴ ausreichend 3.6 – 4.5 ** D 20 % - 40 % 2.8 - 4.6
1 0.500 – 1.499 - - bad poor 0 - 20 - mangelhaft 4.6 – 5.5 * E 0 % - 20 % 1.0 - 2.8 ■ ■

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Helga Brennecke: Der vergleichende Warentest: eine Untersuchung seiner Möglichkeiten und Grenzen im Hinblick auf die Marktübersicht des Verbrauchers, Universität Göttingen, Dissertation (1965)
  • Peter Ditgen: Der vergleichende Warentest als Instrument der Verbraucherinformation, Dissertation, Köln (1966)
  • Hugo Eugen Huber: Vergleichender Warentest und unlauterer Wettbewerb, Ausgabe 339 von Zürcher Beiträge zur Rechtswissenschaft, Verlag Schulthess (1970)
  • Udo Beier: Vergleichende Warentests – Aufgaben, Ergebnisse und Möglichkeiten, Berichte der Lehr- und Forschungseinheit Wirtschaftslehre des Haushalts und Verbraucherpolitik, Universität Hamburg (1976)
    • auch in: Edgar Topritzhofer (Herausgeber): Marketing. Neue Ergebnisse aus Forschung und Praxis, Betriebswirtschaftlicher Verlag Gabler, Wiesbaden (1978)
  • Roland Hüttenrauch: Zur Methodik des vergleichenden Warentests, Journal of Consumer Policy, Springer Netherlands, 1, 2 (March 1977), Seiten 143 bis 150 doi:10.1007/BF00380449
  • Richard T. Cary, George B. Sproles: Evaluation Product Testing Methods: A Theoretical Framework, in: Home Economics Research Journal, Volume 7, Nummer 1 (September 1978), Seiten 66 bis 75
  • Günter Silberer: Ansatzpunkte und Probleme einer Erfolgsbeurteilung beim neutralen Gütertest, in: Zeitschrift für Verbraucherpolitik, Jahrgang 1979, Heft 2, Seite 110 ff.
  • Hans Raffée: Warentest und Unternehmen – Nutzung, Wirkungen und Beurteilung des vergleichenden Warentests in Industrie und Handel, Band 360 von Campus Forschung, Forschungsverbund Empirische Verbraucherforschung, Campus-Verlag (1984), ISBN 978-3-593-33294-9
  • Hans Raffée (Herausgeber: Günter Silberer): Warentest und Konsument – Nutzung, Wirkungen und Beurteilung des vergleichenden Warentests im Konsumentenbereich, Band 361 von Campus Forschung, Forschungsverbund Empirische Verbraucherforschung, Universität Mannheim, Forschungsgruppe Konsumenteninformation, Campus-Verlag, Frankfurt am Main, New York (1984), ISBN 978-3-593-33295-6
  • International Organization of Consumers Unions (IOCU): Guide to the Principles of Comparative Testing (1985), ISBN 967-9973-03-4
  • Norbert Horn, Herausgeber Hartwig Piepenbrock, Vergleichender Warentest – Testpraxis, Testwerbung, Rechtsprechung, Landsberg am Lech, Moderne Industrie (1986)
  • Corinna Seel: Vergleichender Warentest in der Bundesrepublik, Fachhochschule Stuttgart – Hochschule für Bibliotheks- und Informationswesen (1989)
  • Horst Dürr: Das Gesamturteil beim vergleichenden Warentest – Struktur und Genauigkeit, in: Hauswirtschaft und Wissenschaft, Nummer 2 und 3, Deutsche Gesellschaft für Hauswirtschaft (1993), Seiten 84 bis 99
  • Bericht des Zweiten Berlin-Seminars Vergleichender Warentest in Europa, Stiftung Warentest, Berlin (1994)
  • Roland Hüttenrauch: Gebrauchstauglichkeit und Gebrauchswert, in: Handbuch Qualitätsmanagement, Kapitel 35, vierte Auflage, Hanser-Verlag, München (1999)
  • Lutz Kosbab: Auf dem Weg zum vergleichenden Warentest - Einflussfaktoren für die Planung und Umsetzung in Zeitschriften (PDF; 248 kB), Seminararbeit, Universität Leipzig, Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaft, Leipzig (Sommer 2003)
  • Rieke Havertz: Rechtsfragen und Haftung bei Warentests, Hausarbeit am Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaft der Universität Leipzig, Seminar „Nutzwertjournalismus“ bei Andreas Eickelkamp (2003)
  • Silja Halbes: Der vergleichende Warentest zur Unterstützung des nachhaltigen Konsums - Testpraxis der Stiftung Warentest und vergleichbarer europäischer Testorganisationen (PDF; 698 kB), Lehr- und Forschungsbericht, Nummer 52, Universität Hannover, Institut für Betriebsforschung, Hannover (Juli 2003)
  • Werner Brinkmann und Peter Sieber: Gebrauchstauglichkeit, Gebrauchswert und Qualität, in: Masing Handbuch Qualitätsmanagement, Kapitel 35, herausgegeben von Tilo Pfeifer und Robert Schmitt, fünfte, vollständig neu bearbeitete Auflage, Hanser-Verlag, München (2007), Seiten 777 bis 786, ISBN 978-3-446-40752-7
  • Rolf Muntwyler: Einfluss von Warentests auf Konsumenten und Anbieter, Masterarbeit, ETH Zürich (2009)
  • Markus Bautsch: Gebrauchstauglichkeit und Gebrauchswert, Kapitel 35 in: Tilo Pfeifer, Robert Schmitt (Herausgeber) Masing Handbuch Qualitätsmanagement, Carl Hanser Fachbuchverlag München Wien, 6. überarbeitete Auflage (2014), ISBN 978-3-446-43431-8
  • Ulrich Franz: Vergleichender Warentest, in: Wettbewerb in Recht und Praxis, 12/2015, Seite 1425 bis 1431

Normen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Deutsche Normen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • DIN 55350-11: Begriffe zum Qualitätsmanagement (Mai 2008), Ergänzung zu DIN EN ISO 9000:2005
  • DIN 66050: Gebrauchstauglichkeit – Begriff (August 1980)
  • DIN 66051: Untersuchung von Waren – Allgemeine Grundsätze (Oktober 1967)
  • DIN 66052: Warentest – Begriff (November 1971)
  • DIN 66054: Warentest – Grundsätze für die technische Durchführung (August 2017)

Internationale Normen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • DIN EN ISO 9000:2005-12: Qualitätsmanagementsysteme – Grundlagen und Begriffe (siehe auch Qualitätsmanagementnorm)
  • EN ISO 9241-Teil 11: Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten – Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit – Leitsätze
  • ISO / IEC Guide 46: Comparative Testing of Consumer Products and Related Services – General Principles (1985)

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b c d e f g h i j Markus Bautsch: Gebrauchstauglichkeit und Gebrauchswert, Kapitel 35 in: Tilo Pfeifer, Robert Schmitt (Herausgeber) Masing Handbuch Qualitätsmanagement, Carl Hanser Fachbuchverlag München Wien, 6. überarbeitete Auflage (2014), ISBN 978-3-446-43431-8
  2. Consumers Union / Consumer Reports 2009 Annual Report (Memento vom 4. März 2016 im Internet Archive) (PDF; 3,1 MB), Seite 2
  3. Non-governmental PUS initiatives in France@1@2Vorlage:Toter Link/lisec.unistra.fr (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Mai 2019. Suche in Webarchiven) (PDF; 186 kB) III – Consumers' movement – Acteurs non gouvernementaux de la consommation
  4. Consumentenbond - Consumers International. Abgerufen am 23. November 2023.
  5. Test Aankoop (Memento vom 19. Juli 2011 im Internet Archive), Wie zijn wij (flämisch)
  6. Which? Press Office. 8. November 2023, abgerufen am 23. November 2023 (englisch).
  7. 40 Jahre Konsument - Erste Konsumentenzeitschrift
  8. Initiative „Wer testet die Tester?“ gestartet – Regeln der guten fachlichen Praxis des Testens veröffentlicht (Memento vom 21. Juli 2015 im Internet Archive), BMJV vom 1. Dezember 2014, abgerufen am 2. Dezember 2014
  9. Interview WamS - Wer testet die Tester? (Memento vom 15. Juli 2015 im Internet Archive), BMJV vom 1. Dezember 2014, abgerufen am 2. Dezember 2014
  10. a b c BGH, 9. Dezember 1975, Aktenzeichen VI ZR 157/73: Haftung der Stiftung Warentest für vergleichenden Test (mit Anmerkungen Tilmann), Neue Juristische Wochenschrift, Heft 14 (1976), Seiten 620 ff.
  11. BGH, 10. März 1987, Aktenzeichen VI ZR 144/86: Vergleichender Warentest mit über DIN-Normen hinausgehenden Anforderungen, bei lexitus.com
  12. Betriebs-Berater (1987), Seiten 922 und 924
  13. Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (1997), Seite 942 ff.
  14. BGH, 17. Juni 1997, Aktenzeichen VI ZR 114/96: Zur sachgerechten Durchführung einer von der Stiftung Warentest vorgenommenen Produktprüfung und zum Aussagegehalt des Berichts über deren Ergebnisse, wenn die Prüfung eine Sachgesamtheit (hier: Drucker mit Anschlußleitung) umfaßt hat, BGH Edition, Carl Heymanns Verlag (online)
  15. Emanuel Burghardt in: Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Auflage (2003), Kapitel 10, Randnummer 118
  16. BGH, 24. Januar 2006, Aktenzeichen XI ZR 384/03: Bundesgerichtshof entscheidet über die Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und Dr. Breuer, bei lexetius.com
  17. ICRT - About us
  18. ICRT Our Members
  19. Application for membership of International Consumer Research & Testing Ltd (ICRT) (Memento vom 27. September 2011 im Internet Archive) (MS Word; 96 kB) IV.
  20. Über uns: Die Stiftung Warentest stellt sich vor
  21. Satzung der Stiftung Warentest, § 10 Die Fachbeiräte und ihre Aufgaben
  22. Prüfinstitute: Aufruf zur Bewerbung um Prüfaufträge
  23. Dominik Rohn, Karsten Weihe: Sind Rankings inhärent willkürlich? Und wie wirkt sich das auf die Ergebnisse aus?, Forschung und Lehre 9/2013, abgerufen am 31. Mai 2014
  24. Publikationen: Kompetente Verbrauchertipps auf vielen Kanälen
  25. Hans-Otto Schenk: Preisvergleiche. In: Hermann Diller/Andreas Herrmann (Hrsg.): Handbuch Preispolitik, Wiesbaden 2003, S. 791–810.
  26. Horst Dürr: Das Gesamturteil beim vergleichenden Warentest - Struktur und Genauigkeit, Kapitel 2: Beurteilungsskalen
  27. a b IOCU Testing Committee: Guide to the principles of comparative testing, 1985, Kapitel III.5: Ranking scales
  28. Best Phones - Basic features matter most (Memento vom 4. März 2016 im Internet Archive) (PDF; 465 kB), Consumer Reports, Februar 2004, Seite 23
  29. Hans-Dieter Lösenbeck: Stiftung Warentest Ein Rückblick, Kapitel 6: Die methodischen Grundlagen im Wandel, S. 103
  30. Siehe zum Beispiel Siehe Legende der Bewertungsgrenzen im Tabellenfuß, test.de, online abgerufen am 7. März 2013
  31. Siehe zum Beispiel: Riz thaï : Un solide challenger, Que Choisir, online abgerufen am 7. März 2013