Amtsgericht Lindau (Bodensee)
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Das Amtsgericht Lindau (Bodensee) als eines von 73 Amtsgerichten in Bayern ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit.[1]
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Mit Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde ein Amtsgericht in Lindau (Bodensee) gebildet, dessen Sprengel identisch mit dem vorherigen Landgerichtsbezirk Lindau war. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Wiedereinsetzung des Amtsgerichts Lindau und des benachbarten Amtsgerichts Weiler-Lindenberg am 5./6. Oktober 1945 durch die französische Besatzungsmacht angeordnet. Am 18. Mai 1946 wurde von den französischen Besatzungsbehörden ein Landgericht in Lindau als Gericht der zweiten Instanz für den Bayerischen Kreis Lindau gegründet, der als Bindeglied der französischen Besatzungszonen in Österreich und Deutschland einen besonderen staatsrechtlichen Status hatte und dem die Amtsgerichte Lindau und Weiler-Lindenberg zugeordnet waren. Als Revisionsinstanz war das Oberlandesgericht Tübingen vorgesehen.[2] Am 1. September 1955 kehrte Lindau per Gesetz („Lex Lindau“) offiziell nach Bayern zurück. Allerdings wurde eine sieben Monate dauernde Übergangszeit vereinbart, und das Konstrukt endete förmlich am 27. März 1956.[3] Das Landgericht Lindau sowie das Verwaltungsgericht Lindau und das dem Amtsgericht beigeordnete Arbeitsgericht Lindau wurden mit Ablauf des 31. März 1956 aufgehoben. Die Bezirke der Amtsgerichte Lindau und Weiler-Lindenberg wurden mit dem gleichen Zeitpunkt dem Landgericht Kempten zugewiesen.[4] Am 1. Januar 1970 kam es zur Aufhebung des Amtsgerichts Weiler-Lindenberg, dessen Bezirk nun dem Amtsgericht Lindau zugeteilt wurde.[5]
Amtsgerichtsbezirk
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Bezirk des Amtsgerichts Lindau (Bodensee) erstreckt sich auf den Landkreis Lindau.
Gerichtsgebäude
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Amtsgericht befindet sich am Stiftsplatz 4 in Lindau (Bodensee) im Gebäude des ehemaligen Damenstifts Lindau. Es teilt das Gebäude mit dem Landratsamt Lindau.
Zuständigkeit und Aufgaben
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Amtsgericht ist erstinstanzliches Zivil-, Familien- und Strafgericht. Das Grundbuchamt ist eine Einrichtung der Freiwilligen Gerichtsbarkeit.
In den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts fallen folgende Tätigkeiten: Beratungshilfe, Betreuungsverfahren, Familienverfahren, Grundbuchamt, Hinterlegungsstelle, Nachlassverfahren, Rechtsantragstelle, Strafverfahren, Zivilverfahren und die Zwangsvollstreckung.
Übergeordnete Gerichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Instanzenzug übergeordnet sind das Landgericht Kempten, das Oberlandesgericht München und der Bundesgerichtshof.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Justiz.bayern.de/gericht. Abgerufen am 23. Dezember 2010.
- ↑ Edith Raim: Justiz zwischen Diktatur und Demokratie: Wiederaufbau und Ahndung von NS-Verbrechen in Westdeutschland 1945-1949. Walter de Gruyter, 2013, ISBN 978-3-486-73565-9, S. 117 (google.com [abgerufen am 23. Juni 2023]).
- ↑ Peter Brill: Der Bodensee. Casimir Katz Verlag, Gernsbach 2014, S. 381–384.
- ↑ Friedrich Giese: Verfassungsrechtsprechung in der Bundesrepublik: Entscheidungssammlung. Verlag Kommentator, Frankfurt/Main 1956, S. 144 (google.com [abgerufen am 23. Juni 2023]).
- ↑ Gesetz über die Aufhebung von Amtsgerichten und die Änderung von Amtsgerichtsbezirken vom 24. Juni 1969 (GVBl. S. 148)
Koordinaten: 47° 32′ 47,9″ N, 9° 41′ 16,3″ O