Befehl (Eisenbahn)

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Befehlsvordruck DB AG, Vorderseite (nach 408.2411V01)
Befehlsvordruck DB AG, Rückseite

Ein Befehl (Abkürzung: Bef) ist im Bahnbetrieb ein schriftlicher Auftrag an den Triebfahrzeugführer eines Zuges, wenn eine situationsgerechte Signalisierung nicht möglich ist oder anderweitig vom Regelbetrieb abgewichen werden muss. Befehle werden immer durch den Fahrdienstleiter unter Berücksichtigung der Fahrdienstvorschrift, in der genau festgelegt ist, in welchen Fällen mit welchem Befehl ein Auftrag oder Hinweis übergeben werden muss, ausgestellt. Eine durch Befehl zugelassene Zugfahrt ist eine Zugfahrt mit besonderem Auftrag.

Rangierfahrten erhalten einen Befehl nur dann, wenn sie über das Signal Ra10 – Rangierhalttafel oder die Einfahrweiche, die erste Weiche eines Bahnhofs von der freien Strecke aus gesehen, hinaus rangieren wollen.

Ausfertigung und Übermittlung

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Die Übermittlung des Befehls kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen. Die eine Möglichkeit ist das Ausfüllen des Befehlsvordruckes durch den Fahrdienstleiter und das anschließende Überbringen in schriftlicher Form an den Triebfahrzeugführer, der den Erhalt des Vordruckes mit seiner Unterschrift bestätigt.

Die andere Möglichkeit ist das fernmündliche Diktieren des bereits ausgefüllten Befehlsvordruckes von Fahrdienstleiter zu Triebfahrzeugführer über Zugfunk oder über einen Fernsprecher an der Strecke. Der Triebfahrzeugführer füllt seinen Befehlsvordruck gemäß den Anweisungen des Fahrdienstleiters aus und wiederholt die Angaben, bevor der Befehl mit Ausfüllen der Fußzeile gültig gemacht wird.

Deutsche Reichsbahn (bis Juni 2003)

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Die Deutsche Reichsbahn sah vier Befehlsarten vor. Drei im Geltungsbereich der Fahrdienstvorschrift (Befehle A–C) und einen im Geltungsbereich der Betriebsvorschrift für den vereinfachten Nebenbahndienst (Befehl N).

  • Der Befehl A hatte vier Abschnitte (a–d). Mit Befehl A wurde geregelt:
    • Befehl Aa: Ausfahrt aus einem Bahnhof ohne Ausfahrtsignal
    • Befehl Ab: die Vorbeifahrt an Halt zeigenden, fehlenden oder gestörten Signalen
    • Befehl Ac: Ein- oder Weiterfahrt in oder durch einen Bahnhof oder andere Betriebsstellen ohne Hauptsignal
    • Befehl Ad sah vier standardisierte Gründe (1–4) vor:
      • Befehl Ad Nr. 1: außerplanmäßiger Halt vor einem Bahnübergang
      • Befehl Ad Nr. 2: außerplanmäßiger Halt an bestimmter Stelle zum Zwecke des Vorbeileitens eines Zuges oder Rangierabteilung mit Lademaßüberschreitung
      • Befehl Ad Nr. 3: Rangieren über eine Rangierhalttafel hinaus
      • Befehl Ad Nr. 4: offener Absatz für sonstige Aufträge, die nicht in Form vorgegeben sind
  • Der Befehl B wurde auf zweigleisigen Strecken erteilt, um Züge auf dem falschen bzw. linken Gleis (heute: Gegengleis) fahren zu lassen. Er hatte bei der DR fünf Abschnitte (a–e).
    • Sie regelten einerseits Fahrten von Zügen, Sperrfahrten und Schiebeloks auf dem falschen Gleis (Der Begriff falsches Gleis wurde später ersetzt durch linkes Gleis bzw. Gegengleis).
    • Sie regelten des Weiteren den Halt und Weiterfahrt im falschen Gleis und die vom Regelbetrieb abweichende Einfahrt in den nächsten Bahnhof.
    • Befehl Be war ein offener Absatz für sonstige Aufträge, die nicht in Form vorgegeben sind.
  • Der Befehl C ersetzte zunächst den vorherigen Vorsichtsbefehl, der bei der Deutschen Reichsbahn in der DDR auch wieder als Vorsichtsbefehl eingeführt wurde. Er forderte die genau definierte Herabsetzung der Geschwindigkeit oder Fahrt auf Sicht an genau bestimmten Stellen. In weiteren sechs Abschnitten (a–f) konnten mit dem Befehl C bzw. dem Vorsichtsbefehl zusätzliche Aufträge und Hinweise gegeben werden, soweit erforderlich:
    • Achtungssignal geben an Bahnübergängen
    • fehlende Bausignale
    • nach Oberleitungsschaden Ausschau halten
    • Gleise auf Befahrbarkeit erkunden
    • Zugbeeinflussungssysteme sind immer wirksam bzw. nicht wirksam
    • Befehl Cf war ein offener Absatz für sonstige Aufträge oder Hinweise, die nicht in Form vorgegeben sind
  • Der Befehl N galt nur im Vereinfachten Nebenbahndienst (VND). Er hatte sechs Abschnitte (a–f).
    • Er regelte Kreuzungen und Überholungen auf Zuglaufstellen sowie Halt und vorsichtige Einfahrt in Zuglaufstellen.
    • Es konnten zusätzliche Zuglaufmeldungen beauftragt werden.
    • Befehl Nf war ein offener Absatz für sonstige Aufträge oder Hinweise, die nicht in Form vorgegeben sind.

Deutsche Bahn AG (Juni 2003 – heutzutage)

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Ein vorgegebener Grund für Befehl 12 sind Personen im Gleis

Der Befehlsvordruck enthält 14 Befehle, die einzeln oder gemeinsam erteilt werden können. Die zu erteilenden Befehle werden angekreuzt und ausgefüllt, alle nicht angekreuzten Aufträge sind nicht zu beachten und nicht zutreffendes ist zu streichen. Werden mehrere Befehle gemeinsam erteilt, ist es zulässig, diese auf einem einzigen Vordruck zu vermerken, sofern sie in dieser Reihenfolge abgearbeitet werden können. Ist diese Reihenfolge nicht einzuhalten, müssen mehrere Vordrucke verwendet werden. Nachdem der Triebfahrzeugführer den Befehl vollständig abgearbeitet hat, muss der gesamte Vordruck ausgekreuzt und für nachweisliche Zwecke aufbewahrt werden, ohne dass die Angaben unleserlich werden.

Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2009 wurde der Befehlsvordruck erstmals überarbeitet, um die Befehle auch für ETCS anwendbar zu machen und sie an die TSI anzupassen. 2015 wurde der Befehlsvordruck abermals überarbeitet und umfasste seitdem insgesamt 14 statt bisher 10 Aufträge:

  • Befehl 1: Einfahrt oder Weiterfahrt an einer Abzweig- oder Überleitstelle
  • Befehl 2: Vorbeifahrt an einer Halt gebietenden Stelle oder Weiterfahrt nach unzulässiger Vorbeifahrt an einer solchen Stelle
  • Befehl 3: Ausfahrt aus einem Bahnhof oder Bahnhofsteil
  • Befehl 4: Fahren auf dem Gegengleis
  • Befehl 5: Sperrfahrten (auch Schiebelokomotiven), die wieder in einen Bahnhof zurückkehren
  • Befehl 6: Weiterfahrt auf dem Gegengleis nach Vorbeifahrt an bestimmten Betriebsstellen
  • Befehl 7: Stelle, wo bei Fahren auf dem Gegengleis zu halten ist
  • Befehl 8: Sichern von Bahnübergängen
  • Befehl 9: LZB abschnittsweise abschalten
  • Befehl 10: Signalgeführt weiterfahren oder angegebene ETCS-Level oder -Betriebsart wählen
  • Befehl 11: Bis zur Langsamfahrstelle höchstens Fahrplangeschwindigkeit fahren
  • Befehl 12: Fahrt mit geringerer Geschwindigkeit (ggf. auf Sicht). Zusätzlich können detailliertere Aufträge in den Befehlen 12.1 bis 12.7 ergänzt sein.
  • Befehl 13: Entbindung vom Fahren auf Sicht
  • Befehl 14: Freitextfeld für anderweitige Aufträge oder Gründe von Befehl 12, die nicht auf der Rückseite aufgeführt sind.

Auf der Rückseite befinden sich zusätzlich die Befehle 14.1 bis 14.9 mit häufig vorkommenden Anordnungen sowie Befehl 14.35 zum Zurückziehen eines Befehls. Der Vordruck nach FV-NE Anlage 10 enthält zusätzlich die Befehle 21 bis 24, die Anweisungen für den Zugleitbetrieb beinhalten:

  • Befehl 21: Halt vor Trapeztafel
  • Befehl 22: Zugkreuzung/Überholung
  • Befehl 22.1: Einfahrt als erster oder zweiter Zug
  • Befehl 23.1/23.2: Ankunftsmeldung/Fahranfrage/Verlassensmeldung durchführen
  • Befehl 23.3: keine Ankunftsmeldung/Fahranfrage/Verlassensmeldung abgeben
  • Befehl 24: vorsichtige Einfahrt
  • Befehl 25: zusätzliches Freitextfeld

Auf der Rückseite aller Befehlsvordrucke – beim FV-NE-Befehl auf den Umschlagseiten 2 und 4 des Blocks – befindet sich eine Tabelle mit verschiedenen nummerierten Gründen inklusive deren zulässigen Höchstgeschwindigkeiten, die Ursache einer Geschwindigkeitsbeschränkung sein können.

Zukunftsprojekt Digitaler Befehl

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Mit dem Ausdruck „Digitaler Befehl“ wird ein Verfahren der DB InfraGO bezeichnet, das die elektronische Übermittlung eines Befehls ermöglicht. Die möglichen Inhalte des digitalen Befehls sollen sich hierbei nicht von den Inhalten des klassischen Befehls unterscheiden.

Der digitale Befehl soll dazu beitragen, die betrieblichen Auswirkungen von Störungen im Betrieb zu mindern.[1] Befehle sollen nicht mehr diktiert, sondern elektronisch auf ein Endgerät des Triebfahrzeugführers übertragen werden.[2] Die Fahrdienstleiter sollen in einer Webanwendung aus vorgefertigten Auswahllisten den Befehl erstellen können. Dieser wird nach inhaltlicher Qualitätssicherung auf zentralen Systemen abgelegt. Nachfolgend wird ein Zugriffscode per Datenfunk an das Triebfahrzeug übertragen. Der Triebfahrzeugführer kann damit einen Standortabgleich mit dem Fahrdienstleiter durchführen. Ist dieser erfolgreich, kann der Triebfahrzeugführer den Inhalt des Befehles abrufen.[3] Die Kenntnisnahme wird quittiert und alle Vorgänge werden protokolliert.

Ab Dezember 2024 sollte der digitale Befehl auf der Schnellfahrstrecke Wendlingen–Ulm und in mit ETCS L2oS ausgerüsteten Bereichen im Digitalen Knoten Stuttgart pilotiert werden.[4][5] Inzwischen soll er ab Januar 2025 zunächst nur auf der Schnellfahrstrecke Wendlingen–Ulm pilotiert werden.[6]

Das Verfahren soll schneller und zuverlässiger als der konventionelle, fernmündlich diktierte Befehl sein. Sofern er sich im Prototypbetrieb bewährt, soll er auch in anderen Regionen eingeführt werden.[3]

Österreich (ÖBB)

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In Österreich werden am Netz der Österreichischen Bundesbahnen der Allgemeine Befehl (A-Befehl) und der Vorsichtsbefehl (V-Befehl) unterschieden. Als V-Befehl gilt jeder Befehl im Zusammenhang mit Fahren auf Sicht und gestörten Eisenbahnkreuzungen (EK), alle anderen Befehle gelten als A-Befehl. Der Besondere Befehl (B-Befehl) regelte früher das Befahren des falschen Gleises auf zweigleisigen Strecken mit Richtungsbetrieb, wurde aber mit der österreichweiten Ausrüstung der Strecken mit Gleiswechselbetrieb aus den Vorschriften gestrichen. Darüber hinaus gibt es noch den ETCS-Befehl, der ausschließlich auf Strecken, welche mit dem Zugsicherungssystem ETCS ausgerüstet sind, angewendet wird.

Die Nummerierung der Befehle ist im Regelwerk 30.04.19 (Betriebliche Drucksorten) geregelt und variiert je nach Betriebsform der Strecke.

Sammelbefehl – Drucksorte V3-216-2

  • 1. Untaugliche Signale
  • 2. Fahren auf Sicht
  • 3. Langsamfahren (inkl. Gültigkeit)
  • 4. LA ID in/außer Kraft
  • 5. Gestörte EK
  • 6. Schwungfahren
  • 7. Personen im Gleisbereich
  • 8. Befehl ohne Vordruck

Sammelbefehl für vereinfachten Fernbedienbereich – Drucksorte V3-16

  • 1. Untaugliche Signale
  • 2. Fahren auf Sicht
  • 3. Gestörte Weiche
  • 4. Gestörte EK

Sammelbefehl für Zugleitbereich – Drucksorte V3-116

  • 1. Untaugliche Signale
  • 2. Rückfallweiche
  • 3. Fahren auf Sicht
  • 4. Langsamfahren
  • 5. La ID in/außer Kraft
  • 6. Gestörte EK
  • 7. Befehl ohne Vordruck

ETCS-Befehl – Drucksorte V3-216-1

  • 01. Erlaubnis zur Vorbeifahrt am EOA
  • 02. Erlaubnis zur Weiterfahrt nach einem TRIP
  • 03. Auftrag zum Verbleib im Stillstand
  • 04. Widerruf des schriftlichen ETCS-Befehl 03
  • 07. Erlaubnis zum Start in Staff Responsible

Polnische Staatsbahnen (PKP)

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Die polnische Instruktion der PKP über die Durchführung des Zugbetriebs, „Instrukcja o prowadzeniu ruchu pociągów“ Ir-1 (R-1), die polnische Fahrdienstvorschrift, verwendet in ihrer Ausgabe vom 17. Juli 2007 vier schriftliche Befehle:

  • Befehl „O“ (Fahrt mit verringerter Geschwindigkeit oder auf Sicht)
  • Befehl „S“ (Fahrt über Halt zeigende oder ungültige Signale)
  • Befehl „N“ (Fahrt auf dem linken Gleis)
  • Befehl „Nrob“ (eingleisiger Behelfsbetrieb)

In der ganzen Schweiz wird dasselbe Sammelformular verwendet. Es gibt total 7 mögliche Befehle. Es dürfen mehrere Befehle pro Seite verwendet werden. Folgende Befehle sind vorhanden:

  • Befehl 1: Vorbeifahrt am Ende der CAB-Fahrerlaubnis oder an Halt zeigenden Signalen
    • Wird dieser Befehl erteilt, so ist analog dem Verhalten mit Hilfssignal vorzugehen. Ebenso wird dieser Befehl verwendet, wenn das Signal „Nothalt auf Arbeitsstellen“ nicht ausgeschaltet werden kann
  • Befehl 2: Zustimmung zur Weiterfahrt nach TRIP
  • Befehl 3: Anordnung im Stillstand bleiben / Ende der Fahrerlaubnis
  • Befehl 4: Aufhebung eines protokollpflichtigen Befehls
  • Befehl 5: Verminderung der Geschwindigkeit
    • Grundsätzlich müssen Langsamfahrstellen mindestens 24 Stunden im Voraus angekündigt werden. Geschieht dies nicht, muss dieser Befehl abgegeben werden.
  • Befehl 6: Vorbeifahrt am Halt zeigenden Signal / Fahren mit Fahrt auf Sicht
  • Befehl 7: Zustimmung zur Fahrt in SR nach Zugvorbereitung
  • Befehl 8: Befahren einer gestörten Bahnübergangsanlage
  • Befehl 9: Fahrt mit eingeschränkter Stromversorgung
  • Norwig, Björn; Kopitzki, Matthias; Gütschow, Adrian-Leander: Der Digitale Befehl: Prozessbeschleunigung und Arbeitserleichterung im Betrieb. In: Deine Bahn. Bahn Fachverlag GmbH, Februar 2023, ISSN 0948-7263, S. 34–37.
  • Befehle 1–10 ersetzen ab Juni 2003 die Befehle A, B und C. In: BahnPraxis. Nr. 6. Unfallversicherung Bund und Bahn, 2003, S. 98 (uv-bund-bahn.de [PDF]).
  • PKP-Instruktion Ir-1 (R-1). In: kolej.krb.com. PKP Polskie Linie Kolejowe S.A., 2007; (polnisch).
  • Schweizerische Fahrdienstvorschriften FDV (Stand 2020). (PDF; 9,4 MB) In: bav.admin.ch. 1. Juli 2020, archiviert vom Original;.
  • Aktueller Vordruck 408.2411V01. (PDF; 2,6 MB) In: fahrweg.dbnetze.com. DB InfraGO AG (ehem. DB Netze), 10. Dezember 2017, S. 169;.

Einzelnachweise

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  1. Mladen Bojic, Hassan El-Hajj-Sleiman, Markus Flieger, Roman Lies, Jörg Osburg, Martin Retzmann, Thomas Vogel: ETCS in großen Bahnhöfen am Beispiel des Stuttgarter Hauptbahnhofs. In: Signal + Draht. Band 113, Nr. 4, April 2021, ISSN 0037-4997, S. 21–29 (PDF).
  2. Matthias Kopitzki, Wolfgang Braun, Sebastian Post: Betriebliches Zielbild für den digitalen Bahnbetrieb. (PDF) In: ews.tu-berlin.de. DB Netz, 15. November 2021, S. 31 f., abgerufen am 22. November 2021.
  3. a b Björn Norwig, Matthias Kopitzki, Adrian-Leander Gütschow: Der Digitale Befehl: Prozessbeschleunigung und Arbeitserleichterung im Betrieb. In: Deine Bahn. Nr. 2, Februar 2023, ISSN 0948-7263, S. 34–37 (online).
  4. Florian Bitzer, Vincent Blateau, Christian Lammerskitten, Bernd Lück, Rene Neuhäuser, Thomas Vogel, Jürgen Wurmthaler: Quo vadis Digitale Leit- und Sicherungstechnik? In: Der Eisenbahningenieur. Band 72, Nr. 11, November 2021, ISSN 0013-2810, S. 6–11 (PDF).
  5. Start des Digitalen Befehls als Prototyp-Betrieb im Digitalen Knoten Stuttgart ab dem 15.12.2024. In: dbnetze.com. DB Netz, 9. Februar 2023, abgerufen am 23. März 2024.
  6. Florian Bitzer, Vincent Blateau, Frank Dietrich, Christian Lammerskitten, Bernd Lück, Frederik Schmalle, Sandra Schläfke, Thomas Vogel, Max-Leonhard von Schaper, Sven Wanstrath: Der Digitale Knoten Stuttgart zwischen Licht und Schatten. In: Der Eisenbahningenieur. Band 75, Nr. 3, März 2024, ISSN 0013-2810, S. 40–45 (PDF).