Spezialisierte Kräfte des Heeres mit erweiterter Grundbefähigung
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Spezialisierte Kräfte des Heeres mit erweiterter Grundbefähigung (SpezlKrH EGB; EGB) sind Truppenteile des Heeres der Bundeswehr mit einem Fähigkeitsprofil zwischen dem der Fallschirmjäger und dem Kommando Spezialkräfte und werden von der Division Schnelle Kräfte gestellt. Als spezialisierte Kräfte gehören sie nicht wie beispielsweise das KSK zu den Spezialkräften, sondern wurden zu deren Unterstützung aufgestellt.
Organisation
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Jahr 2007 wurde mit den EGB-Kompanien die Fähigkeitslücke zwischen der konventionellen Infanterie und den Spezialeinheiten geschlossen. Dazu wurde in jedem der vier damaligen Fallschirmjägerbataillone der Bundeswehr je eine Kompanie besonders ausgebildet.
Pro Fallschirmjägerregiment stehen jeweils zwei Fallschirmjägerkompanien „EGB“, ein Fallschirmspezialzug, ein Zug der Luftlandepionierkompanie sowie ein Zug der Luftlandeaufklärungskompanie zur Verfügung.
Die bis 2015 ebenfalls zu den EGB-Kräften gehörende Fernspählehrkompanie 200 wurde Ende 2015 aufgelöst und die Fernspähzüge in die Luftlande-Aufklärungskompanien eingegliedert.
Aufgaben
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Aufgaben der EGB-Kräfte umfassen die Aufnahme von isolierten Soldaten sowie den Einsatz gegen hochwertige Ziele. Sie dienen als Vorauskräfte gegen selbige. Weitere Aufgaben sind die Schnelle Eingreiftruppe Quick Reaction Force (QRF) bis hin zum Einsatz als Kernkräfte/Assault-Element.[1]
Rekrutierung und Ausbildung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Eignungsfeststellungsverfahren dauert eine Woche und findet an den jeweiligen Standorten statt.
Außerdem müssen die angehenden EGB-Soldaten in einer Durchschlageübung bis zu 70 km mit schwerem Gepäck zurücklegen, und sie werden vom Militärischen Abschirmdienst überprüft.[2]
Ausbildung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Während der sechsmonatigen Erweiterungsausbildung durchläuft der Soldat umfangreiche Schieß- und Nahkampfausbildungen, Sanitäts- und Überlebenslehrgänge, Truppenübungen und simulierte Einsatzszenarien unter verschärften Bedingungen.[3] Diese Ausbildung findet im Ausbildungszentrum Spezielle Operationen in Pfullendorf statt.[2]
Der Absolvent erhält neben seiner dienstgradabhängigen Besoldung eine monatliche EGB-Zulage von 250 Euro, wenn die Ausbildung abgeschlossen ist und 500 Euro, wenn er entsprechend verwendet wird[4], wobei andere bundeswehrspezifische Zulagen aufgerechnet werden.
Sonderabzeichen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nach erfolgreichem Abschluss der Basisausbildung erhalten die Teilnehmer einen Ausbildungsnachweis, der gleichzeitig Besitzzeugnis für das Sonderabzeichen Kräfte mit erweiterter Grundbefähigung ist. Das Sonderabzeichen zeigt zwei silberfarbene Eichenlaubblätter mit Eichel auf grüner Unterlage mit goldfarbener Eichenlaubumrandung auf grauem, ovalem Grundtuch.[5]
Trivia
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das seit 2017 verliehene Sonderabzeichen Kräfte mit erweiterter Grundbefähigung ist das wiederverwendete Sonderabzeichen Führer im Fallschirmjägerspezialeinsatz. Alle Soldaten, die das Abzeichen noch als Sonderabzeichen Führer im Fallschirmjägerspezialeinsatz erworben haben, behalten ihre Trageberechtigung.[5]
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Erweiterte Grundbefähigung: Die Spezialisierten Kräfte des Heeres
- Auswahlverfahren Spezialisierte Kräfte des Heeres
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Spezialisierte Kräfte des Heeres mit erweiterter Grundbefähigung (EGB). In: Standortbroschüre für die Fallschirmjägerkaserne Seedorf. WEKA info Verlag, S. 29 (archive.org [PDF]).
- ↑ a b c d e Erweiterte Grundbefähigung: Die Spezialisierten Kräfte des Heeres. Abgerufen am 27. Juni 2023.
- ↑ Carsten Vennemann: Die deutschen Ranger. In: Y-punkt.de. 17. September 2013, archiviert vom ; abgerufen am 27. Juni 2023.
- ↑ EZulV §23o
- ↑ a b Anzugordnung für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, 5.11.2