Fahrerlaubnis-Verordnung
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Basisdaten | |
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Titel: | Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr |
Kurztitel: | Fahrerlaubnis-Verordnung |
Abkürzung: | FeV |
Art: | Bundesrechtsverordnung |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Erlassen aufgrund von: | § 6 Abs. 1, § 6e Abs. 1, § 30c Abs. 1, § 63 StVG |
Rechtsmaterie: | Verkehrsrecht |
Fundstellennachweis: | 9231-1-19 |
Ursprüngliche Fassung vom: | 18. August 1998 (BGBl. I S. 2214) |
Inkrafttreten am: | 1. Januar 1999 |
Letzte Neufassung vom: | 13. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1980) |
Inkrafttreten der Neufassung am: | 18. Dezember 2010 |
Letzte Änderung durch: | Art. 2 VO vom 2. Oktober 2024 (BGBl. I Nr. 299 vom 10. Oktober 2024) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: | 11. Oktober 2024 (Art. 4 VO vom 2. Oktober 2024) |
Weblink: | Text der Verordnung |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist eine deutsche Bundesrechtsverordnung, die die Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für Personen regelt, die am Straßenverkehr teilnehmen. Sie wurde zuletzt am 13. Dezember 2010 neu gefasst.
Bereits zuvor waren Neuregelungen im Rahmen der Harmonisierung des Verkehrsrechtes in der Europäischen Gemeinschaft erforderlich geworden, insbesondere mit der Vereinheitlichung des Fahrerlaubnisrechtes und der Übernahme der internationalen Fahrerlaubnisklassen. Die Zusammenfassung aller Fahrerlaubnisvorschriften in einer eigenen Verordnung unterstreicht zudem die Bedeutung der Bestimmungen, erhöht den Grad der Verbindlichkeit und erleichtert die Übersicht. Zusätzlich aufgenommen wurden neue Bestimmungen über das zentrale Fahrerlaubnisregister, die Medizinisch-Psychologische Untersuchung und die Fahrerlaubnisprüfung.
Die frühere Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr ist seit dem 30. Juli 2008 (BGBl. I S. 1338) in der Fahrerlaubnis-Verordnung aufgegangen.
Die FeV wurde zunächst als nationale Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 91/439/EWG vom 29. Juli 1991 erlassen.[1] Die aktuelle Fassung ist die am 20. Dezember 2006 erlassene Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein.[2]
Inhalt
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Inhaltlich gliedert sich die FeV in folgende Abschnitte:
- Allgemeine Regelungen über die Teilnahme am Straßenverkehr: mit den grundlegenden Bestimmungen über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr, der Einschränkung und Entziehung der Zulassung (§§ 1 bis 3);
- Führen von Kraftfahrzeugen: mit den Voraussetzungen zur Erteilung einer Fahrerlaubnis, den Verfahrensvorschriften bei Zuteilung eines Führerscheines, der Einteilung in Fahrerlaubnisklassen, dem Mindestalter, den Vorschriften zur Fahrerlaubnis auf Probe, dem Punktesystem und den Maßnahmen zur Entziehung bzw. Beschränkung der Fahrerlaubnis (§§ 4 bis 48b);
- Register: regelt die Verfahrensweise bei der Speicherung von Führerscheindaten im Zentralen Fahrerlaubnisregister in Flensburg (§§ 49 bis 64);
- Anerkennung und Begutachtung: beschreibt, wer welche ärztlichen und/oder psychologischen Untersuchungen (z. B. MPU) durchführen darf (siehe auch: Begutachtung der Fahreignung) (§§ 65 bis 72).
- Durchführungs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften: enthält die Bußgeldahndungen für Verstöße gegen die FeV sowie weitere allgemeine Vorschriften (§§ 73 bis 78).
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Peter Hentschel (Begr.), Peter König, Peter Dauer (Bearb.): Straßenverkehrsrecht (= Beck`sche Kurz-Kommentare. Band 5). 43., neu bearbeitete Auflage. C.H. Beck, München 2015, ISBN 978-3-406-67136-4.