ISM-Band

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Als ISM-Bänder (Industrial, Scientific and Medical Band) werden Frequenzbereiche bezeichnet, die durch Hochfrequenz-Geräte in Industrie, Wissenschaft, Medizin, in häuslichen und ähnlichen Bereichen lizenzfrei und meist genehmigungsfrei genutzt werden können. Entsprechende ISM-Geräte wie Mikrowellenherde und medizinische Geräte zur Kurzwellenbestrahlung benötigen dabei nur eine allgemeine Zuteilung der Frequenzverwaltung, beispielsweise in Deutschland.

Einige ISM-Bänder werden auch zum Beispiel für Audio- und Videoübertragungen oder Datenübertragungen wie WLAN oder Bluetooth verwendet, ohne dass es für diese Nutzung einer Einzel-Frequenzzuteilung bedarf. Diese sind allerdings keine ISM-Anwendungen und unterliegen eigenen Bestimmungen (siehe Short Range Devices). Durch die gemeinsame Nutzung kann es in den besonders häufig genutzten Bändern, wie etwa dem 433-MHz- und dem 2,4-GHz-Band, leicht zu Störungen zwischen verschiedenen Geräten kommen.[1]

Die Nutzung dieser Frequenzbereiche sowohl für ISM-Zwecke als auch für Funkanwendungen ist in sogenannten Allgemeinzuteilungen geregelt. Diese können, neben Allgemeinzuteilungen für andere Frequenzen und Zwecke, auf der Internetseite der Bundesnetzagentur eingesehen werden.[2]

Folgende Frequenzbereiche sind durch die VO Funk weltweit als ISM-Bänder ausgewiesen:

Von Bis Typ Anmerkungen
6,765 MHz 6,795 MHz A auch für Short Range Devices (SRD)
13,553 MHz 13,567 MHz B SRD, industrielle Anwendungen (Plasma, dielektrische Erwärmung, Gaslaseranregung)
26,957 MHz 27,283 MHz B SRD, CB-Funk
40,66 MHz 40,70 MHz B SRD
433,05 MHz 434,79 MHz A SRD, nur Region 1 (Europa, Afrika, Nachfolgestaaten der UdSSR und Mongolei), Amateurfunkband 430 bis 440 MHz
902 MHz 928 MHz B nur Region 2 (Nord- und Südamerika)
2,4 GHz 2,5 GHz B Mikrowellenherde, industrielle Anwendungen (Plasma, Trocknung), WLAN (2,4 bis 2,48 GHz), Bluetooth, drahtlose Videokameras usw.
5,725 GHz 5,875 GHz B
24 GHz 24,25 GHz B Amateurfunkband 24 bis 24,25 GHz
61 GHz 61,5 GHz A
122 GHz 123 GHz A
244 GHz 246 GHz A
433-MHz-Spektrum in einer Großstadt
Typ A
Anwendungen in diesen ISM-Bändern bedürfen einer Genehmigung der jeweils regionalen Autoritäten. Diese können Einschränkungen zum Beispiel in Bezug auf kooperative Funkprotokolle enthalten. Die Genehmigung kann auch pauschal erteilt werden.
Typ B
Einzelne Länder weisen daneben auch noch weitere Bereiche aus. So sind etwa in der Bundesrepublik Deutschland der Bereich von 9–10 kHz und die Frequenz 150 MHz (149,995–150,005 MHz) zusätzlich als ISM-Bänder freigegeben.[3] Rechtlich anders gestellt, aber oft mit einem ISM-Band verwechselt ist das SRD-Band von 863 bis 870 MHz, das europaweit exklusiv für Funkkommunikation mit kurzer Reichweite reserviert worden ist.[4] Für den internationalen Einsatz werden daher oft Geräte angeboten, die wahlweise auf 433 MHz (ISM-Band Region 1), 868 MHz (SRD-Band Europa) oder 915 MHz (ISM-Band Region 2) arbeiten.

Die Frequenzbereiche sind in der Regel anderen Funkdiensten auf primärer oder sekundärer Basis zugewiesen. So befindet sich beispielsweise das komplette 433-MHz-ISM-Band innerhalb des 70-cm-Amateurfunkbandes, in dem der Amateurfunkdienst Primärstatus hat. Dennoch haben die Nutzer dieser Bänder in der Regel Störungen, die durch ISM-Anwendungen verursacht werden, hinzunehmen.[5]

Beispiele für Nutzungen

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Die ISM-Bänder werden von einer Vielzahl von ISM- und anderen Anwendungen genutzt:

  • Bundesnetzagentur – Allgemeinzuteilungen ISM-Frequenzen[6]
  • Bundesnetzagentur – Allgemeinzuteilungen[7]
  • Frequenzplan der Bundesnetzagentur[8]

Einzelnachweise

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  1. Carsten Meyer, Dusan Zivadinovic: Überhaupt nicht gebohrt. In: c't. Ausgabe 2/2005, Heise Verlag, S. 122.
    Überhaupt nicht gebohrt (Memento vom 28. Januar 2005 im Internet Archive)
  2. BNetzA: Allgemeinzuteilungen. Online auf Bundesnetzagentur.de, abgerufen am 17. Dezember 2016.
  3. BNetzA: Allgemeinzuteilung der Frequenz 150,00 MHz für ISM-Anwendungen im Rahmen der Hochfrequenzmagnetfeld-Therapie zur Nutzung durch die Allgemeinheit. Vfg Nr. 05/2016, (PDF; 12,8 kB), online auf Bundesnetzagentur.de, abgerufen am 13. Januar 2022.
  4. CEPT ECC: ERC Recommendation 70-03 Relating to the use Short Range Devices (SRD). (Memento des Originals vom 5. August 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.erodocdb.dk (PDF; 498 kB), online auf erodocdb.dk, abgerufen am 18. Dezember 2016.
  5. BNetzA: Frequenzplan gemäß § 54 TKG über die Aufteilung des Frequenzbereichs von 0 kHz bis 3000 GHz auf die Frequenznutzungen sowie über die Festlegungen für diese Frequenznutzungen, Stand: März 2022, Abschnitt „Zitierte Nutzungsbestimmungen“, Nutzungsbestimmung: D150.
  6. BNetzA: Allgemeinzuteilung von Frequenzen in den Frequenzteilbereichen gemäß Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung (FreqBZPV), Teil B: Nutzungsbestimmungen (NB) D138 und D150 für die Nutzung durch die Allgemeinheit für ISM-Anwendungen. Vfg. 76 / 2003. Online auf Bundesnetzagentur.de, abgerufen am 13. Januar 2022.
  7. BNetzA: Allgemeinzuteilungen. Online auf Bundesnetzagentur.de, abgerufen am 18. Dezember 2016.
  8. Frequenzplan der Bundesnetzagentur, Stand März 2023 Online auf Bundesnetzagentur.de, abgerufen am 1. Mai 2023.