Abmaß

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Als Abmaß bezeichnet man die Differenz zwischen dem an einem Bauteil gemessenen Maß, dem Istmaß, und seinem Nennmaß (Sollmaß bzw. geplantes Maß).[1]

Beispiel: Die geplante Länge des Bauteils ist 224 mm. Nach Fertigstellung wird am Bauteil eine Länge von 223 mm ermittelt. Das Abmaß beträgt somit −1 mm.

Der Begriff Abmaß wird verwendet bei[2][3]

  • Ist-Abmaß (oder nur Abmaß): vorhandene, also gemessene Abweichung vom Nennmaß
  • Oberes Abmaß: bei Angabe einer Maßtoleranz festgelegte zulässige obere (höchste) Abweichung vom Nennmaß
  • Unteres Abmaß: bei Angabe einer Maßtoleranz festgelegte zulässige untere (niedrigste) Abweichung vom Nennmaß.

Die Differenz zwischen dem oberen und dem unteren Abmaß bezeichnet man als Toleranz.[3] Mit einer Lehre lässt sich ohne Feststellung des Istmaßes ermitteln, ob das Werkstück innerhalb der zulässigen Abmaße gefertigt wurde.

Nach DIN ISO 286 werden Abmaße wie folgt gekennzeichnet:

  • für Außenmaße (z. B. Wellen) mit Kleinbuchstaben
  • für Innenmaße (z. B. Bohrungen) mit Großbuchstaben.

Einzelnachweise

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  1. DIN ISO 286 Geometrische Produktspezifikation – ISO-Toleranzsystem für Längenmaße – Teil 1: Grundlagen für Toleranzen, Abmaße und Passungen
  2. W. Krause: Konstruktionselemente der Feinmechanik. München: Hanser, 2004, S. 63.
  3. a b J. Lienig, H. Brümmer: Elektronische Gerätetechnik - Grundlagen für das Entwickeln elektronischer Baugruppen und Geräte. Springer Vieweg, 2024, ISBN 978-3-662-68707-9, S. 226 (springer.com).