Maschenmessgerät
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Das Maschenmessgerät ist ein Gerät mit zwei Zungen zum Messen der Maschen eines Fangnetzes in der Fischerei, das auf die Maschen automatisch eine Längsbeanspruchung von 5 bis 180 Newton (N) mit einer Präzision von 1 N ausübt. Es wird bei Fischereiinspektionen von Kontrollbeamten zur Bestimmung der Maschenöffnung und zur Messung der Garnstärke von Fangnetzen benutzt.
Das Maschenmessgerät als technische Maßnahme hilft bei der Erhaltung der Fischereiressourcen durch den Schutz von jungen Meerestieren.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Verordnung (EG) Nr. 129/2003 der Kommission vom 24. Januar 2003 mit Durchführungsbestimmungen zur Feststellung der Maschenöffnung und der Garnstärke von Fangnetzen, abgerufen am 21. September 2010
- Verordnung (EG) Nr. 517/2008 der Kommission vom 10. Juni 2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 850/98 des Rates hinsichtlich der Bestimmung der Maschenöffnung und der Messung der Garnstärke von Fangnetzen