Medienanstalt Hessen

Van Wikipedia, de gratis encyclopedie

Medienanstalt Hessen

Staatliche Ebene Hessen
Rechtsform Anstalt des öffentlichen Rechts
Gründung 1989
Hauptsitz Kassel
Behördenleitung Murad Erdemir, Direktor[1]
Netzauftritt www.medienanstalt-hessen.de

Die Medienanstalt Hessen (zuvor Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien) ist die Landesmedienanstalt des deutschen Bundeslandes Hessen.

Die Anstalt hat eine Vielzahl von Aufgaben rund um die Medien in Hessen. Sie wurde 1989 mit dem Auftrag gegründet, private Radiostationen und Fernsehsender in Hessen zuzulassen. Seitdem hat sich ihr Aufgabenkatalog stark erweitert. Er reicht von der medienpraktischen Arbeit insbesondere mit Kindern, Jugendlichen und Multiplikatoren über die Internetaufsicht bis hin zu Infrastrukturprojekten in Nordhessen. Die Medienanstalt Hessen ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten .

Oberstes Entscheidungsgremium der hessischen Landesmedienanstalt ist die Versammlung – eine Art „Rundfunkparlament“. Die Versammlung setzt sich aus 31 Repräsentanten bedeutender gesellschaftlicher Gruppen in Hessen zusammen. Der Vorsitzende ist Jörg Steinbach. Hauptamtlicher Direktor ist Murad Erdemir. Er wird von etwa 40 Mitarbeitern unterstützt, wovon die Hälfte in den Medienprojektzentren Offener Kanal tätig ist. Die Landesmedienanstalt finanziert sich überwiegend aus einem Anteil der Rundfunkbeiträge. Rund 1,2 Prozent der in Hessen anfallenden Beiträge (etwa 7,3 Mio. Euro) stehen für breit gestreute Aufgaben zur Verfügung. Rechtsgrundlage für die Arbeit der Medienanstalt Hessen ist das Hessische Gesetz über privaten Rundfunk und neue Medien (HPMG).

Zulassung, Aufsicht und Kontrolle

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wer auf Sendung gehen möchte, braucht dazu eine besondere Genehmigung. In Hessen darf diese Zulassung nur die Medienanstalt Hessen erteilen. Zulassungen erteilt wurden bereits z. B. an Hit Radio FFH, Radio BOB!, oder RTLZWEI. Die Medienanstalt kontrolliert die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen in den privaten Radio- und Fernsehprogrammen und auch bei Internetangeboten, wenn sie aus Hessen stammen. Bei Hörfunk und Fernsehen geht es vor allem um Programmgrundsätze, Jugendschutzrecht und Werberegeln. Bei Internetangeboten geht es darüber hinaus auch um Themen wie Pornografie, Gewaltverherrlichung, Extremismus und die Impressumspflicht. Stellt die Medienanstalt einen Gesetzesverstoß fest, muss der Anbieter den unzulässigen Inhalt ändern oder löschen, teilweise werden auch Bußgelder erhoben. Bei Straftatbeständen ist eine enge Zusammenarbeit mit Polizei und Staatsanwaltschaft erforderlich.

Zulassungen haben in Hessen auch die sieben nichtkommerziellen Lokalradios. Zu finden sind sie in Kassel, Eschwege, Marburg, Wiesbaden, Frankfurt, Rüsselsheim und Darmstadt. Sie senden im Interesse der Meinungsvielfalt und sollen als Sprachrohr dienen für Gruppen und Themen, die in anderen Medien kaum Beachtung finden.

Medienkompetenz

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Landesmedienanstalt bietet eine Vielzahl von Projekten an, die Kinder und Jugendliche, aber auch Erzieher, Pädagogen und Eltern Medienkompetenz vermitteln soll.

Medienprojektzentren Offener Kanal (MOK)

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Hessen gibt es vier MOK: in Kassel, Gießen, Offenbach/Frankfurt und Fulda. Ihre Angebote an die Bürger sind vielfältig. Als Medienprojektzentren sind sie Plattformen für die medienpraktische Arbeit und vermitteln damit Medienkompetenz. Als Offene Kanäle geben sie den Nutzern die Möglichkeit, ihre Themen in Form eigener Beiträge zu platzieren und sie via Kabelfernsehen einem breiten Publikum zu präsentieren.

Medientechnologie und Medienwirtschaft

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Landesmedienanstalt sorgt insbesondere durch die Förderung neuer digitaler Übertragungswege dafür, dass auch die Menschen in den ländlichen Gebieten Hessens nicht den Anschluss an die Medien verlieren. Netz- und Kreativindustrie sind eng miteinander verzahnt; ihre Bedeutung wächst. Die Förderung des Medienstandorts Hessen soll wichtige wirtschaftliche Impulse setzen.


Die Medienanstalten Logo
Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten
Thüringer LandesmedienanstaltMedienanstalt Hamburg/Schleswig-HolsteinMedienanstalt Sachsen-AnhaltSächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue MedienLandesmedienanstalt SaarlandLandeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-PfalzLandesanstalt für Medien Nordrhein-WestfalenMedienanstalt Mecklenburg-VorpommernMedienanstalt HessenMedienanstalt Hamburg/Schleswig-HolsteinMedienanstalt Berlin-BrandenburgMedienanstalt Berlin-BrandenburgBayerische Landeszentrale für neue MedienLandesanstalt für Kommunikation Baden-WürttembergLandesmedienanstalt SaarlandLandesanstalt für Kommunikation Baden-WürttembergBayerische Landeszentrale für neue MedienSächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue MedienThüringer LandesmedienanstaltMedienanstalt Sachsen-AnhaltMedienanstalt Berlin-BrandenburgMedienanstalt Mecklenburg-VorpommernMedienanstalt Hamburg/Schleswig-HolsteinBremische LandesmedienanstaltNiedersächsische LandesmedienanstaltLandesanstalt für Medien Nordrhein-WestfalenMedienanstalt HessenLandeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-PfalzBremische LandesmedienanstaltNiedersächsische Landesmedienanstalt

Die Medienanstalt Hessen verantwortet zudem eine Reihe von Angeboten und Projekten:

  • Mediathek Hessen: Online-Plattform, die Zugriff bietet auf Sendungen hessischer Fernseh- und Radioveranstalter, darunter auch die Angebote der vier hessischen Offenen Kanäle
  • MediaSurfer: MedienKompetenzPreis Hessen für Kinder und Jugendliche
  • Internet-ABC: Plattform als spielerischer Ratgeber für den Einstieg ins Internet; Zielgruppe sind Kinder zwischen fünf und zwölf Jahren, Eltern und Pädagogen
  • Flimmo: Elternratgeber für TV, Streaming, YouTube und Kino
  • Stiftung Zuhören: fördert über eine Vielzahl unterschiedlicher Projekte den selbstbestimmten und kompetenten Umgang mit Medien und Kommunikationstechnologien

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]