Naturdenkmal Blutbuche Güntherstraße
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Naturdenkmal Blutbuche Güntherstraße | ||
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Der Baum in der Güntherstraße | ||
Ort | Hannover | |
Land | Niedersachsen, Deutschland | |
Baumart | Blutbuche | |
Geographische Lage | 52° 20′ 39,3″ N, 9° 45′ 29,9″ O | |
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Das Naturdenkmal Blutbuche Güntherstraße im hannoverschen Stadtteil Waldhausen wurde durch Verordnung vom 7. September 2019 „als Naturdenkmal festgesetzt“.[1][2]
Die für die Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde zuständige Region Hannover[3] begründete die Unterschutzstellung dieser Blutbuche in der Verordnung mit dieser Beschreibung:
- Es handelt sich um einen imposanten und äußerst vitalen Baum mit einem massiven, interessant geformten Stamm sowie einer mächtigen Krone, der aufgrund seiner Größe das Straßenbild auf ganz besondere und einzigartige Weise prägt.
und nannte als Schutzzweck
- Die Buche dominiert als Einzelschöpfung der Natur ihren Standort und soll aufgrund ihrer besonderen Erscheinung sowie der damit verbundenen Seltenheit, Eigenart und Schönheit geschützt werden.
Den Standort beschreibt die Verordnung:
- Hannover, Stadtteil Waldhausen, auf dem Grundstück an der Güntherstraße 30/31 A
und nennt diese Flurdaten:
Der Baum erhielt in der Verordnung die Nummer ND-H 258.[1]
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Information der Region Hannover vom 23. Oktober 2019 Zehn neue Naturdenkmale. Neun Bäume und ein Findling sollen in der Region Hannover unter Schutz gestellt werden.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ a b c 3. Änderungsverordnung zur 19. Verordnung über Naturdenkmäler in der Region Hannover (Neuregelungsverordnung) vom 07.09.2010. In: Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover. Nr. 02/2020, 16. Januar 2020, S. 26–51 (hannover.de [PDF; 8,2 MB; abgerufen am 2. November 2020]).
- ↑ Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover Nr. 02/2020 bei docplayer.org, Abruf am 27. März 2021.
- ↑ Landschaftsrahmenplan der Region Hannover, S. 611, Abruf am 21. Oktober 2021