Oberamt Aufkirchen

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Das Oberamt Aufkirchen mit Sitz in Aufkirchen war seit mindestens 1370 ein Amt, d. h. eine Verwaltungsgliederung, in der Grafschaft Oettingen, das bis zur Auflösung der Grafschaft bzw. des Fürstentums im Jahr 1806 bestand.

Das Oberamt Aufkirchen bestand vor allem aus Orten im Wörnitzgrund. In diesem Gebiet versuchte auch das Oberamt Wassertrüdingen des Fürstentums Ansbach seine Herrschaftsrechte auszubauen. Die Grundherrschaft war deshalb in den meisten Orten geteilt. Nicht immer war das relativ kleine Oberamt hauptamtlich mit einem Amtmann besetzt.

Zugehörige Orte

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