Obergericht Stade
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Das Obergericht Stade war ein großes Obergericht im Königreich Hannover. Es hatte seinen Sitz in Stade in Niedersachsen.
Nach der Revolution von 1848 wurde im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.[1]
Zum 1. Oktober 1852 wurden 12 Große und 4 Kleine Obergerichte als Gerichte zweiter Instanz (vergleichbar mit heutigen Landgerichten), darunter das Obergericht Stade eingerichtet.[2]
Dem Obergericht Stade waren folgende Amtsgerichte nachgeordnet:
- Amtsgericht Bremervörde
- Amtsgericht Freiburg/Elbe
- Amtsgericht Harsefeld
- Amtsgericht Himmelpforten
- Amtsgericht Buxtehude
- Amtsgericht Jork
- Amtsgericht Neuhaus an der Oste
- Amtsgericht Osten
- Amtsgericht Stade
- Amtsgericht Bützfleth
- Amtsgericht Wischhafen[3]
Zwischen 1854 und 1856 ließ das Obergericht Stade drei Menschen auf der Richtstätte von Riensförde hinrichten.
Mit der Annexion Hannovers durch Preußen 1866 wurde es zunächst zu einem preußischen Obergericht und wurde 1879 in das Landgericht Stade umgewandelt.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Gesetz über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 (Gesetz-Sammlung für das Königreich Hannover, S. 207 )
- ↑ Verzeichnis der Obergerichte, Anlage zur Verordnung zur Ausführung der §§ 14,15 und 35 des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 vom 7. August 1852, abgedruckt in: Gerhard Adolf Wilhelm Leonhardt: Die Justizgesetzgebung des Königreichs Hannover: unter besonderer Berücksichtigung der Regierungs- und ständischen Motive zum practischen Gebrauche, Band 3, 1852, S. 135 online
- ↑ Hannoversche Gesetzgebung über Staats- und Gemeinde-Verwaltung, 1852, S. 32 ff. online