Pentedron
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Strukturformel | ||||||||||||||||
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1:1-Gemisch aus (R)-Form (links) und (S)-Form (rechts) | ||||||||||||||||
Allgemeines | ||||||||||||||||
Name | Pentedron | |||||||||||||||
Andere Namen |
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Summenformel | C12H17NO | |||||||||||||||
Externe Identifikatoren/Datenbanken | ||||||||||||||||
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Arzneistoffangaben | ||||||||||||||||
Wirkstoffklasse | ||||||||||||||||
Eigenschaften | ||||||||||||||||
Molare Masse | 191,269 g·mol−1 | |||||||||||||||
Aggregatzustand | fest | |||||||||||||||
Schmelzpunkt | 183,5–184,5 °C (Hydrochlorid)[1] | |||||||||||||||
Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||
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Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen (0 °C, 1000 hPa). |
Pentedron ist eine psychoaktive Substanz und gehört innerhalb der Gruppe der Amphetamine zu den Cathinon-Derivaten. Bei der Einnahme durch den Menschen wirkt es stimulierend und stark entaktogen. Pentedron ist seit 2010 oft ein Hauptbestandteil der sogenannten Badesalzdrogen oder Legal Highs.[3][4][5][6][7]
Pharmakologische Eigenschaften
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Pentedron ist nasal, oral, inhalativ und intravenös wirksam. Pentedron gehört zur Wirkstoffgruppe der Stimulanzien mit folgenden spürbaren Effekten:
- Physisch: erhöhter Herzschlag, erhöhter Blutdruck, Gefäßverengung, Schwitzen
- Psychisch: Euphorie, erhöhte Wachsamkeit und Aufmerksamkeit, Unterdrückung der Müdigkeit, erhöhte geistige Erregung, Farbintensivierung, Übelkeit, Unruhe und Ruhelosigkeit sowie unterdrücktes Bedürfnis nach Essen und Schlaf.
Die euphorisierenden Effekte halten etwa eine bis zwei Stunden an. Als Nachwirkungen treten Herzrasen, Bluthochdruck sowie eine leichte Stimulation auf, die 6–8 Stunden anhält. Bei höheren Dosierungen wurden intensive Panikattacken bei Konsumenten beobachtet, die eine Intoleranz gegenüber Stimulanzien aufweisen. Außerdem wurde von schlafmangelbedingten Psychosen sowie Suchtverhalten bei hoher Dosierung oder regelmäßiger Anwendung berichtet. Beim Konsum entsteht zwar ein Drang zum Nachdosieren (Craving), der dann aber oft durch die unangenehmen Nebenwirkungen (Bruxismus, Tachykardie, Übelkeit) begrenzt wird, die bei stärkerer Dosierung auftreten.
Rechtslage
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In Deutschland ist Pentedron seit dem 17. Juli 2013 mit der 27. Betäubungsmittel-Änderungsverordnung in der Anlage II des Betäubungsmittelgesetz aufgeführt und damit als verkehrs-, jedoch nicht verschreibungsfähiges Betäubungsmittel klassifiziert.[8][9]
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ J. F. Hyde, E. Browning, Roger Adams: Synthetic Homologs of d,l-ephedrine. In: Journal of the American Chemical Society. Band 50, Nr. 8, 1. August 1928, S. 2287–2292, doi:10.1021/ja01395a032.
- ↑ harmonisierte Einstufung vor. Wiedergegeben ist eine von einer Selbsteinstufung durch Inverkehrbringer abgeleitete Kennzeichnung von [No public or meaningful name is available] im Classification and Labelling Inventory der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), abgerufen am 15. Mai 2023. Für diesen Stoff liegt noch keine
- ↑ EMCDDA Annual Report 2010 ( vom 14. März 2012 im Internet Archive) (PDF; 700 kB).
- ↑ Research on Head Shop drugs in Dublin: Part 2.
- ↑ An overview of new psychoactive substances and the outlets supplying them. ( vom 25. November 2011 im Internet Archive)
- ↑ F. Westphal, T. Junge, U. Girreser, W. Greibl, C. Doering: Mass, NMR and IR spectroscopic characterization of pentedrone and pentylone and identification of their isocathinone by-products. In: Forensic Science International. 23. November 2011. PMID 22115724.
- ↑ C. R. Maheux, C. R. Copeland: Chemical analysis of two new designer drugs: buphedrone and pentedrone. In: Drug Testing and Analysis. 4, 2012, S. 17–23, doi:10.1002/dta.385. PMID 22113925.
- ↑ Bundesministerium für Gesundheit: Kabinett beschließt 27. Betäubungsmittel-Änderungsverordnung. Pressemitteilung vom 22. Mai 2013.
- ↑ Bundesministerium für Gesundheit: Verordnungsentwurf der Bundesregierung: Siebenundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften ( vom 21. Februar 2014 im Internet Archive) (PDF; 73 kB).