Respondent
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Der Respondent (von lateinisch respondere „antworten“) ist eine Person, die in verschiedenen Bereichen auf etwas Vorhandenes reagiert.
Psychologie
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Respondent ist die Bezeichnung für einen Interviewpartner oder Befragten in einer Untersuchung.[1] Respondentes Verhalten bezeichnet automatische Reaktionsweisen, die unabhängig von bewusster Steuerung geschehen, im Gegensatz zu operantem Verhalten.
Recht
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In einem Verfahren ist Respondent eine Bezeichnung für einen Beklagten, besonders im englischsprachigen Raum.
Universität
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Mittelalter und in der Neuzeit war der Respondent eine Person, die in einer Disputation auf eine These antwortete. Diesem stand der Opponent gegenüber, der eine Gegenthese vertrat.[2] In akademischen Abschlussarbeiten (Dissertationen) im 17. und 18. Jahrhundert schrieb ein von der Universität dazu beauftragter Respondent häufig eine Einschätzung.[3]
In logischen Streitgesprächen gab es Dialoge zwischen einem Proponenten, der eine Position vertrat, und einem Respondenten, der darauf antwortete.[4]
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Respondent ( vom 22. November 2018 im Internet Archive) Dorsch Lexikon der Psychologie. Abgerufen am 1. April 2024.
- ↑ Friedrich Jäger (Hrsg.): Enzyklopädie der Neuzeit. Band 2. J. B. Metzler, Stuttgart/Weimar 2005, Sp. 1053f.
- ↑ Z. B. in Thomas Duve: Die Bedeutung des Lebensalters im frühneuzeitlichen Recht. In: Arndt Brendecke, Klaus-Peter Fuchs, Edith Koller (Hrsg.): Die Autorität der Zeit in der Frühen Neuzeit. LIT Verlag, Berlin 2007, S. 109.
- ↑ Douglas Walton: Informal Logic. A pragmatic approach. Second edition. Cambridge University Press, 2008, S. 125.