Schand

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Naturschutzgebiet „Schand“

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

f1
Lage Laupheim, Landkreis Biberach, Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 16,7 ha
Kennung 4.091
WDPA-ID 82507
Geographische Lage 48° 14′ N, 9° 49′ OKoordinaten: 48° 14′ 10″ N, 9° 48′ 48″ O
Schand (Baden-Württemberg)
Schand (Baden-Württemberg)
Meereshöhe von 500 m bis 504 m
Einrichtungsdatum 26. Oktober 1981
Verwaltung Regierungspräsidium Tübingen

Das Gebiet Schand ist ein vom Regierungspräsidium Tübingen am 26. Oktober 1981 durch Verordnung ausgewiesenes Naturschutzgebiet auf dem Gebiet der Stadt Laupheim im Landkreis Biberach.

Das Naturschutzgebiet Schand liegt ca. 4,5 km westlich des Stadtzentrums von Laupheim auf der Gemarkung Untersulmetingen im Gewann Brühlwiesen. Das Gebiet gehört zum Naturraum Hügelland der unteren Riß.

Wesentlicher Schutzzweck ist laut der Schutzgebietsverordnung „die Erhaltung eines Feuchtgebietes mit ergänzendem trockenerem Bereich in intensiv landwirtschaftlich genutzter Landschaft als Lebensvoraussetzung für zahlreiche vom Aussterben bedrohte und geschützte Pflanzen‑ und Tierarten einschließlich deren Lebensgemeinschaften.“[1]

Landschaftscharakter

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Bei dem Schutzgebiet handelt es sich um ein Niedermoor in einer abflusslosen Senke, das teilweise durch ehemalige Torfstiche überformt ist. Die Flächen im Randbereich werden als Streuwiesen genutzt. Es befinden sich auch einige Gebüsche, ein künstlich angelegter Flachwasserteich und ein kleines Waldstück auf einer ehemaligen Bauschutt-Deponie im Gebiet. Das Gebiet wird vom Schandgraben entwässert, der die nördliche Gebietsgrenze bildet.

Flora und Fauna

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Im Gebiet kommen zahlreiche geschützte Pflanzenarten vor, darunter die Große Händelwurz, das Große Zweiblatt, das Breitblättrige Knabenkraut, die Hohe Schlüsselblume, die Echte Schlüsselblume, die Mehlprimel und die Trollblume. Das Braunkehlchen brütet im Gebiet.[2]

  • Regierungspräsidium Tübingen (Hrsg.): Die Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Tübingen. Thorbecke, Stuttgart 2006, ISBN 978-3-7995-5175-5.

Einzelnachweise

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  1. Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen als höhere Naturschutz- und obere Jagdbehörde über das Naturschutzgebiet »Schand« vom 26. Oktober 1981. Abgerufen am 31. August 2018.
  2. Würdigung des geplanten Naturschutzgebietes „Brühlwiesen“ bei Untersulmetingen, Landkreis Biberach. Abgerufen am 31. August 2018.