Amt Ebern

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Das (Ober-)Amt Ebern war ein Amt des Hochstifts Würzburg.

In der Frühen Neuzeit waren Ämter eine Ebene zwischen den Gemeinden und der Landesherrschaft. Die Funktionen von Verwaltung und Rechtsprechung waren nicht getrennt. Dem Amt stand ein Amtmann vor, der von der Landesherrschaft eingesetzt wurde. Das Amt Ebern wurde im 18. Jahrhundert als Oberamt bezeichnet. Das war lediglich eine Bezeichnung; eine Überordnung über andere Ämter war damit nicht verbunden. Es war gleichzeitig Zentamt, also Hochgerichtsbezirk.

Die Statistik des Hochstiftes Würzburg von 1699 nennt 500 Untertanen in einer Stadt, 35 Dörfern und 12 Höfen und Mühlen. Als jährliche Einnahmen des Hochstiftes aus dem Amt wurden abgeführt:

Nach dem Übergang an Kurpfalz-Bayern 1802 wurde das Amt aufgelöst und die Orte überwiegend dem Landgericht Ebern zugeordnet.

Am Ende des HRR bestand das Amt aus der Stadt Ebern und den Orten Bischwind, Brünn, Buch, Eckartshausen, Fierst, Frickendorf, Gemünd, Geroldswind, Gückelhirn mit Todtenweisach, Jesserndorf, Kraisdorf, Lohr, Manndorf mit Ottneuses u. Lind, Mürsbach m. Hilkersdorf, Pfarrweisach, Pfaffendorf, Poppendorf, Preppach, Recheldorf, Reutersbrunn, Ruppach, Untermerzbach und Vorbach.

Zur Cent gehörten die Amtsorte und Albersdorf, Allertshausen, Altenstein, Arnsdorf, Birlach, Bottelstadt, Breitenbach, Ditterswind, Dürrnhof, Eichelberg, Ermetzhausen, Eyrichshof, Eyringsmühl, Lützelebern, Fischbach, Fuchsecken, Gauendorf, Gemeinfeld, Hettingsmühl, Herbelsdorf, Heubach, Hofstetten, Insendorf, Junkersdorf, Kaltenbrunn, Kirchlauter, Kotzenwind, Leutzendorf, Lichtenstein, Losbergsgereuth, Obermerzbach, Maroldsweisach, Mölkendorf, Neusess, Pöpkensmühl, Rabelsdorf, Rentweinsdorf, Romersdorf, Sachsenhof, Satzhof, Sandhof, Schenkenau, Schaumberggereuth, Schottenstein, Siegelfeld, Steifferich, Treinfeld, Treimersdorf, Voccawind, Weisenbrunn, Welkendorf, Welsberg, Wüstenbirkach und Wüstengereuth.

Wo das Zentgericht gehalten wurde, ist in den Quellen nicht dokumentiert. Die Fackenhofen-Karte zeigt das Hochgericht etwa 600 Meter ostsüdost von Ebern.[1]

Das ehemalige Rentamtsgebäude (heutige Adresse: Rittergasse 1) ist ein zweigeschossiger Walmdachbau aus dem 18. Jahrhundert. Das Gebäude wurde später als Wohnhaus genutzt und war das Elternhaus des Dichters Friedrich Rückert. Heute ist es eine Außenstelle des Finanzamtes Zeil.

Das Nachbaranwesen, Rittergasse 3, ein Satteldachbau und ebenfalls aus dem 18. Jahrhundert, diente als fürstlicher Schüttboden und später als Landratsamt. Beide Anwesen und das zu Rittergasse 3 gehörende Hofportal stehen als Baudenkmal unter Denkmalschutz.

Liste der Baudenkmäler in Ebern

Einzelnachweise

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  1. Hans-Joachim Zimmermann: Gerichts- und Hinrichtungsstätten in hochstiftisch-würzburgischen Amts- und Landstädten. Diss. 1976, S. 126.