Amt Gehren

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Das Amt Gehren war ein Amt in der Schwarzburg-Sondershäuser Oberherrschaft.

Das Amt Gehren war ein Reichslehen und entstand 1564 durch die Teilung des Amtes Schwarzburg. Es bestand ursprünglich aus den Orten (einzelne Siedlungen sind erst später entstanden):

Die mit (*) gekennzeichneten Orte kamen nach Auflösung des Amtes zum Justizamt Großbreitenbach.[1]

1850 erfolgte im Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung. Für die Verwaltung war nun der Verwaltungsbezirk Arnstadt, für die Rechtsprechung war nun das Justizamt Gehren und das Justizamt Großbreitenbach zuständig.[2]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Hans Eberhardt: Die Geschichte der Behördenorganisation in Schwarzburg-Sondershausen. In: Zeitschrift des Vereins für thüringische Geschichte und Altertumskunde, Beiheft 28, Jena, 1943, S. 92. online (PDF; 911 KB).
  2. Gesetz „wegen der künftigen Einrichtung der Rechtspflege“ vom 3. April 1850 (Gesetz-Sammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen, S. 281–284http://vorlage_digitalisat.test/1%3D%7B%7B%7B1%7D%7D%7D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A10509708~SZ%3D291~doppelseitig%3D~LT%3DGesetz-Sammlung%20f%C3%BCr%20das%20F%C3%BCrstenthum%20Schwarzburg-Sondershausen%2C%20S.%20281%E2%80%93284~PUR%3D)