Arbeitsgericht Siegen
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Das Arbeitsgericht Siegen, kurz ArbG Siegen, ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit, ist eines von dreißig Arbeitsgerichten (ArbG) Nordrhein-Westfalens. Bei ihm sind drei Kammern gebildet.[1]
Gerichtssitz und -bezirk
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Gericht hat seinen Sitz in der Kreisstadt Siegen. Der 1.841 km² große Gerichtsbezirk erstreckt sich auf die Kreise Olpe und Siegen-Wittgenstein[2] mit rund 427.000 Einwohnern. Im Gebäude des Amtsgerichts Olpe wird ein Gerichtstag abgehalten, der die Städte Olpe, Attendorn, Drolshagen, Lennestadt sowie die Gemeinden Wenden, Finnentrop und Kirchhundem umfasst.[3]
Gebäude
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Gericht war bis zum Jahr 2014 38 Jahre lang im Unteren Schloss untergebracht, das nun jedoch von der Universität Siegen genutzt wird. Übergangsweise war das Arbeitsgericht 2014 für sechs Monate im Gebäude des Landgerichts zu finden, bevor an seinen aktuellen Standort in der Koblenzer Straße 7 umzog.[4]
Übergeordnete Gerichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Dem ArbG Siegen ist das Landesarbeitsgericht Hamm und im weiteren Rechtszug das Bundesarbeitsgericht übergeordnet.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926[5] wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Hagen entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Hagen als eines von fünf Landesarbeitsgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Hamm. In Siegen entstand das Arbeitsgericht Siegen. Sein Sprengel umfasste die Bezirke der Amtsgerichtes Attendorn, Battenberg, Berleburg, Burbach, Förde, Hilchenbach, Kirchhunden, Olpe und Siegen. Es bestand jeweils eine Kammer für Arbeiter, für Angestellte und für Handwerk.[6]
Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunächst alle Gerichte geschlossen. Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eröffnet, während die Arbeitsgerichte zunächst nicht wieder eingerichtet wurden, so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten. Gemäß Kontrollratsgesetz 21 vom 30. März 1946 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden. Das Arbeitsgericht Siegen entstand so neu.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Anlage zur Bekanntmachung der Zahl der Kammern bei den Gerichten für Arbeitssachen des Landes Nordrhein-Westfalen (RV d. JM vom 15. Juli 2015), abgerufen am 23. Juli 2015
- ↑ § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Arbeitsgerichtsgesetzes im Lande Nordrhein-Westfalen.
- ↑ Verordnung über die Abhaltung von Gerichtstagen der Arbeits- und Sozialgerichte vom 30. Oktober 2009, letzter Zugriff am 1. August 2012.
- ↑ NRW-Justiz: Landesarbeitsgericht Hamm: Arbeitsgericht Siegen und Ambulanter Sozialer Dienst des Landgerichts Siegen in neuen Räumlichkeiten ( vom 4. März 2016 im Internet Archive), Pressemeldung vom 3. November 2014, letzter Zugriff: 2. Juni 2015.
- ↑ RGBl. I S. 507
- ↑ Verordnung über die Errichtung von Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten vom 10. Juni 1927, GS S. 97 f. (insb. S. 109), Digitalisat
Koordinaten: 50° 52′ 26,4″ N, 8° 1′ 20,2″ O