Bezirksbürgermeister (Berlin)

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Der Bezirksbürgermeister ist in Berlin der Vorsitzende des Bezirksamtes eines Bezirks. Er ist Mitglied im Rat der Bürgermeister und führt die Dienstaufsicht über die fünf Bezirksstadträte des Bezirks, mit denen er zusammen das Bezirksamt bildet.

Wahl und Abberufung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Er wird von der Bezirksverordnetenversammlung des Bezirks für die Dauer einer Wahlperiode gewählt, die mit dem Ende der Wahlperiode des Abgeordnetenhauses endet.

Die Wahl ist nach § 34 Abs. 1 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVwG) eine notwendige Bedingung dafür, dass die Amtszeit des Bezirksamts beginnt. Der Bezirksbürgermeister kann nach § 35 Abs. 3 BezVwG mit einer Mehrheit von zwei Dritteln durch die Bezirksverordnetenversammlung abberufen werden.

Einer der fünf Bezirksstadträte wird durch die Bezirksverordnetenversammlung zum stellvertretenden Bezirksbürgermeister gewählt.

Verhältnis zum Land[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Bezirksbürgermeister oder die stellvertretenden Bezirksbürgermeister nehmen laut Artikel 68 der Verfassung von Berlin mindestens einmal im Monat an gemeinsamen Besprechungen Teil, dem Rat der Bürgermeister. Die Bezirksbürgermeister unterstehen der Dienstaufsicht des Regierenden Bürgermeisters von Berlin (Art. 75 Abs. 2 Verfassung von Berlin).[1]

Bezirksbürgermeister sind gemäß § 34 Abs. 1, Abs. 2 BezVwG i. V. m. § 1 Abs. 1 S. 3 Bezirksamtsmitgliedergesetz (BAMG) Beamte auf Zeit.

Verhältnis zur Bezirksverordnetenversammlung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gemäß § 14 BezVwG ist das Bezirksamt zu den Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung und ihren Ausschüsse einzuladen und können die BVV und ihre Ausschüsse die Anwesenheit der Mitglieder des Bezirksamtes fordern.

Der Bezirksbürgermeister oder sein Vertreter können vor Eintritt in die Tagesordnung unabhängig von den Gegenständen der Beratung das Wort ergreifen. Den Mitgliedern des Bezirksamtes ist auf Verlangen jederzeit zu den Punkten der Tagesordnung das Wort zu erteilen.

Tätigkeiten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wie alle Mitglieder des Bezirksamtes ist er hauptamtlich tätig.

Gemäß § 39 Abs. 1 BezVwG führt der Bezirksbürgermeister den Vorsitz im Bezirksamt. Bei Stimmengleichheit gibt seine Stimme den Ausschlag, nach Abs. 2 übt er die Dienstaufsicht über die Bezirksstadträte aus, nach Abs. 3 ist er Mitglied des Rates der Bürgermeister.[2]

Liste der Bezirksbürgermeister in der Wahlperiode 2021–2026[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bezirk Bezirksbürgermeister
Nr. Wappen und Name Name Partei
1 MitteWappen des Bezirks Mitte Mitte Stefanie Remlinger Grüne
2 Friedrichshain-KreuzbergWappen des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg Friedrichshain-Kreuzberg Clara Herrmann Grüne
3 PankowWappen des Bezirks Pankow Pankow Cordelia Koch Grüne
4 Charlottenburg-WilmersdorfWappen des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf Charlottenburg-Wilmersdorf Kirstin Bauch Grüne
5 SpandauWappen des Bezirks Spandau Spandau Frank Bewig CDU
6 Steglitz-ZehlendorfWappen des Bezirks Steglitz-Zehlendorf Steglitz-Zehlendorf Maren Schellenberg Grüne
7 Tempelhof-SchönebergWappen des Bezirks Tempelhof-Schöneberg Tempelhof-Schöneberg Jörn Oltmann Grüne
8 NeuköllnWappen des Bezirks Neukölln Neukölln Martin Hikel SPD
9 Treptow-KöpenickWappen des Bezirks Treptow-Köpenick Treptow-Köpenick Oliver Igel SPD
10 Marzahn-HellersdorfWappen des Bezirks Marzahn-Hellersdorf Marzahn-Hellersdorf Nadja Zivkovic CDU
11 LichtenbergWappen des Bezirks Lichtenberg Lichtenberg Martin Schaefer CDU
12 ReinickendorfWappen des Bezirks Reinickendorf Reinickendorf Emine Demirbüken-Wegner CDU

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Verfassung von Berlin – Vom 23. November 1995
  2. Bezirksverwaltungsgesetz in der Fassung vom 10. November 2011