Bezirksgericht Magdeburg

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Das Bezirksgericht Magdeburg war ein Bezirksgericht in der DDR mit Sitz in Magdeburg. Vorgänger und Nachfolger war das Landgericht Magdeburg.

Mit dem Gerichtsverfassungsgesetz der DDR aus dem Jahr 1952 wurden die bisherigen Amtsgerichte und Landgerichte aufgelöst und auf Ebene der Bezirke neue Bezirksgerichte gebildet. Sie bestanden bis 1990. Im Bezirk Magdeburg wurde das Bezirksgericht Magdeburg mit Sitz in Magdeburg gebildet. Im Jahre 1992 erfolgte die Rückbenennung nach Landgericht Magdeburg. Dem Bezirksgericht Magdeburg waren folgende Kreisgerichte untergeordnet:

Dem Bezirksgericht Magdeburg übergeordnet war das Oberste Gericht der DDR. Nach dem Zusammenbruch der DDR wurde die Gerichtsstruktur in Sachsen-Anhalt mit dem Gerichtsstrukturgesetz vom 24. August 1992 neu geregelt. Damit wurde die bundesdeutsche Gerichtsstruktur übernommen, das Bezirksgericht Magdeburg aufgehoben und das Landgericht Magdeburg neu geschaffen.

Für weitere Urteile siehe die Liste von in der DDR hingerichteten Personen

  • Gesetz über die Verfassung der Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik (Gerichtsverfassungsgesetz) vom 2. Oktober 1952 im Gesetzblatt der DDR, Teil I Nr. 141 vom 9. Oktober 1952, S. 983 ff., Digitalisat.