Coburger Landtag

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Coburger Rathaus, Sitz des Landtags bis 1881
Staatsministerium, Sitz des Landtags ab 1881

Als Coburger Landtag wird die Volksvertretung zunächst von Sachsen-Coburg-Saalfeld und später des Herzogtums Sachsen-Coburg, einem Teil des Doppelherzogtums Sachsen-Coburg und Gotha, zwischen 1821 und 1918 bezeichnet.

Entstehung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bundesakte von 1815

Nach den Befreiungskriegen trat Sachsen-Coburg-Saalfeld dem Deutschen Bund bei. § 13 der Deutschen Bundesakte verpflichtete die Bundesstaaten, eine landständige Verfassung einzurichten, die Landstände als Vertretung der Bevölkerung vorsah.

Die Verfassung des Herzogtums Coburg wurde nach längeren Vorarbeiten bereits seit 1804 zunächst von der Landesregierung, nach einer Ständewahl mit diesen erarbeitet und unter dem 8. August 1821 in Kraft gesetzt. Die neue Verfassung sah ein Einkammernparlament vor.

Zusammensetzung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Sechs der Sitze der Ständeversammlung waren den Rittergutsbesitzern vorbehalten. Drei Sitze wurden von den Rittergutsbesitzern des ehemaligen Fürstentums Coburg gewählt, zwei aus dem Fürstentum Saalfeld und einer aus dem Amt Themar. Ganz bewusst wurde nicht auf die adlige Herkunft, sondern auf den Besitz abgehoben. Im Gegensatz zu den meisten anderen Staaten des Deutschen Bundes musste im Herzogtum Coburg nicht auf die Interessen der mediatisierten Adelsfamilien Rücksicht genommen werden.

Jeweils ein Abgeordneter wurde von den Magistraten der Städte Coburg und Saalfeld bestimmt. Coburg Saalfeld und Pößneck wählten darüber hinaus je einen Vertreter aus der Bürgerschaft. Die restlichen Gemeinden wählten zusammen 6 Mitglieder. Insgesamt hatte der Landtag damit 17 Abgeordnete.

Das aktive Wahlrecht hatten bei den Rittergutsbesitzern natürlich nur diese, in den Städten die Inhaber des Bürgerrechtes und auf dem Land die Hauseigentümer sowie die Geistlichen und Beamten. Das passive Wahlrecht setzte den christlichen Glauben (gleich welcher Konfession), das Staatsbürgerrecht, ein Mindestalter von 30 Jahren sowie einen guten Ruf und finanzielle Solidität voraus.

Als Zensus war vorgeschrieben, dass die Abgeordneten ein Vermögen von 4000 Gulden oder ein Einkommen von 400 Gulden haben mussten.

Die Wahl der Rittergutsbesitzer und der Stadtmagistralen erfolgte direkt durch das jeweilige Organ. Die Wahl der übrigen Mitglieder erfolgte ab der zweiten Wahl indirekt über Wahlmänner. Je 25 Häuser eines Ortes wurde je ein Wahlmann gewählt. Diese bestimmten dann die Abgeordneten. Die Wahl erfolgte nicht geheim, sondern öffentlich.

Dieses Wahlrecht spiegelte die damalige Auffassung von Beteiligungsrechten wider und entsprach bei weitem nicht unseren heutigen Vorstellungen von Demokratie. Die Rittergutsbesitzer, die 1/3 der Mandate innehatten, repräsentierten wenig mehr als 100 Menschen und damit kein Prozent der Wähler. Die Städte waren in etwa gemäß ihrem Anteil an der Bevölkerung vertreten, der bäuerliche Stand weit unterrepräsentiert.

Kompetenzen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Ständeversammlung war keine Legislative im heutigen Sinne, aber am Gesetzgebungsverfahren beteiligt. Sie hatte insbesondere kein Gesetzesinitiativrecht, sondern konnte lediglich Gesetzesentwürfe des Herzogs annehmen oder ablehnen. Eine starke Stellung (verglichen mit anderen Parlamenten dieser Zeit) hatte der Landtag jedoch im Bereich der Haushaltspolitik. Der Landtag hatte ein Haushaltsrecht und konnte über Gesetze, die "die Freiheit und das Eigentum" des Bürger betrafen, entscheiden. Diese starke Stellung zeigte sich unter anderem darin, dass die Kontrolle der Staatsschuldenverwaltung in Sachsen-Coburg durch eine vom Landtag gewählte Kommission erfolgte. Die Rolle des Haushaltsplans als formelles Gesetz, wie wir sie heute kennen, wurde erstmals in der coburgischen Verfassung festgelegt.

Mitglieder des ersten Landtags 1821–1828[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der erste Landtag wurde 1821 gewählt und am 20. März 1821 eröffnet. 1826 verließen die neun Abgeordneten von Themar, Pößneck und Gräfenthal aufgrund des Gebietstausches den Landtag. Abgeordnete waren:

Kurie Gebiet Name
Rittergutsbesitzer Fürstentum Coburg Forstobermeister Ernst Anton Karl von Imhoff
Rittergutsbesitzer Fürstentum Coburg Feldoberst Ernst August von Donop
Rittergutsbesitzer Fürstentum Coburg Rat und Kaufmann Johann Schöner
Rittergutsbesitzer Fürstentum Saalfeld Major Anton von Könitz
Rittergutsbesitzer Fürstentum Saalfeld Bergrat Hamann
Rittergutsbesitzer Themer Hauptmann von Bünau
Magistrat Coburg Polizeidirektor Johann Andreas Ortloff
Magistrat Saalfeld Justiz- und Polizeidirektor Rose (Landtagssekretär)
Bürgerschaft Coburg Hofadvokat Andreas Fischer
Bürgerschaft Saalfeld Lederhändler Knoch
Bürgerschaft Pößneck Kaufmann Gebhardt
Amtsbezirk Coburg Amtsschultheiß und Gastwirt Andreas Göckel
Amtsbezirk Neustadt Georg Truckenbrod
Amtsbezirk Rodach Amtstaxator Nicol Flohrschütz
Amtsbezirk Saalfeld Michael Franz
Amtsbezirk Gräfenthal Stadtjustiziar Rosenthal
Amtsbezirk Themar Amtsverwalter Hedenus

Ernst August von Donop wurde als Landtagsdirektor bestimmt.

Märzrevolution[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach der Märzrevolution wurde mit dem Gesetz, die Ständeversammlung und die Wahl der Abgeordneten hierzu betreffend vom 22. April 1848 die Wahl und Zusammensetzung des Landtags verändert. Nun bestand der Landtag aus 18 Abgeordneten, die in ein-Personen-Wahlkreisen in indirekter Wahl gewählt wurden.

Neuregelung 1852[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mit dem Staatsgrundgesetz für die Herzogtümer Coburg und Gotha vom 3. Mai 1852 wurden die Landtage neu geregelt. Weiterhin bestanden zwei Landtage für Gotha und für Coburg. Der Coburger Landtag hatte 11, der in Gotha 19 Mitglieder. Daneben bestand ein Gemeinschaftlicher Landtag für beide Herzogtümer, der sich aus den Mitgliedern der beiden Speziallandtage zusammensetze. Die Abgeordneten wurden nun in Ein-Personen-Wahlkreisen in indirekter Wahl auf vier Jahre gewählt. Für die Zeit zwischen den Sitzungen des Landtags wählte der Landtag aus seiner Mitte einen Ausschuss, der sich aus dem Landtagspräsidenten und drei weiteren Mitgliedern zusammensetzte.

Mitglieder des Landtags 1865 bis 1868[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wahlbezirk Name Stand
I Louis Rückert Rechtsanwalt in Coburg
II Schmidt Sparkassenverwalter in Coburg
III Friedrich Köhler Rechtsanwalt in Coburg / Landtagspräsident
IV Feodor Streit Rechtsanwalt in Coburg
V Emil Heinrich Reinhold Deyßing Justizamtmann in Coburg
VI Alfred Schmidt Bürgermeister in Rodach
VII Johann Eduard Eichhorn Hoffischer in Unterlauter
VIII Rudolf Muther Bürgermeister in Coburg
IX Johann Georg Gundermann Landwirt in Zedersdorf
X Caspar Metzner Schultheiß in Hofstädten
XI Ronge Magistratsrat in Königsberg

Der Ausschuss bestand aus Landtagspräsident Köhler und den Abgeordneten Muther, Deyßing, Schmidt I und Ronge. Stellvertreter waren Rückert, Schmidt II und Streit.[1][2]

Mitglieder des Landtags 1869 bis 1872[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wahlbezirk Name Stand
I Rudolf Muther Bürgermeister in Coburg / Landtagspräsident
II Louis Rückert Rechtsanwalt in Coburg / Schriftführer
III Johann Sollmann Schlossermeister in Coburg
IV Schubert Gastwirt in Obersiemau
V Emil Heinrich Reinhold Deyßing Justizamtmann in Coburg / Vizepräsident
VI Alfred Schmidt Bürgermeister in Rodach / stellvertretender Schriftführer
VII Johann Eduard Eichhorn Landwirt und Webemeister in Unterlauter
VIII Stöckenius Kaufmann in Neustadt
IX Rudolph Geith Fabrikant in Coburg
X Caspar Metzner Kaufmann in Weidhausen
XI Ronge Privatier in Königsberg

Der Ausschuss bestand aus Landtagspräsident Muther und den Abgeordneten Deyßing, Geith und Schmidt. Stellvertreter waren Rädlein, Sollmann und Ronge.[3]

Mitglieder des Landtags 1890[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wahlbezirk Name Stand
I Rudolf Muther Oberbürgermeister in Coburg / Präsident
II Ludwig Appel Magistratsrat in Coburg
III Emil Forkel Rechtsanwalt in Coburg
IV J. W. Schubart Rechtsanwalt in Neuses
V Robert Rädlein Kaufmann in Weidhausen /Vizepräsident
VI Johann Raab Gutsbesitzer in Elsa
VII Georg Richard Mönch Schultheiß in Beuerfeld
VIII Oscar Arnold Fabrikant in Neustadt bei Coburg
IX Joh. R. Dusch Schultheiß in Mönchröden
X Wilhelm Gutsel Töpfermeister in Sonnefeld
XI Georg Lentz Bürgermeister in Königsberg

Der Ausschuss bestand aus Landtagspräsident Muther und den Abgeordneten Forkel, Rädlein, Arnold und Raab. Stellvertreter waren Dusch und Lentz.[4]

Mitglieder des Landtags 1907[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wahlbezirk Name Stand
I J. R. Schindhelm Korbwarenfabrikant in Coburg
II Friedrich Schumann Kaufmann in Coburg / Schriftführer
III Friedrich Bretzfeld Rechtsanwalt und Notar in Coburg
IV Friedrich Schlottermüller Schultheiß in Rossach
V Carl Hahn Schultheiß in Grub a. F.
VI Adolf Kraus Schultheiß in Heldritt
VII Gottlieb Römhild Schultheiß in Meeder / stellvertretender Schriftführer
VIII Oscar Arnold Fabrikant in Neustadt bei Coburg / Präsident
IX Emil Eckardt Schultheiß in Fechheim
X Wilhelm Gutsel Häfnermeister in Sonnefeld / Vizepräsident
XI Reinhold Stepf Kaufmann in Königsberg

Der Ausschuss bestand aus Landtagspräsident Arnold und den Abgeordneten Schumann, Schindhelm und Römhild. Stellvertreter waren Schlottermüller, Bretzfeld und Hahn.[5]

Mitglieder des Landtags 1908 bis 1911[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bei den Landtagswahlen 1908 wurden ein Sozialdemokrat (Hermann Mämpel), zwei Kandidaten des Freisinns, vier des NLP und vier Agrarier gewählt.[6]

Wahlbezirk Name Stand
I Hermann Mämpel Angestellter bei Allgemeinen Ortskrankenkasse in Coburg
II Ernst Külbel Malzfabrikant und Magistratsrat in Coburg
III Kleemann Coburg
IV Friedrich Schlottermüller Bürgermeister in Rossach / bis 1915
V Carl Hahn Schultheiß in Grub a. F.
VI Adolf Kraus Schultheiß in Heldritt
VII Gottlieb Römhild Bürgermeister in Meeder /Schriftführer
VIII Oscar Arnold Fabrikant in Neustadt bei Coburg / Präsident
IX Schmidt
X Wilhelm Gutsel Töpfermeister in Sonnefeld / Vizepräsident
XI Reinhold Stepf Bürgermeister in Königsberg

[7]

Mitglieder des Landtags 1912 bis 1918[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bei den Landtagswahlen 1912 wurden drei Kandidaten des Freisinns, vier des NLP und vier Agrarier gewählt.[8]

Wahlbezirk Name Stand
I Carl Senkeisen Holzwarenfabrikant und Magistratsrat in Coburg
II Ernst Külbel Malzfabrikant und Magistratsrat in Coburg /Schriftführer
III Gustav Hirschfeld Oberbürgermeister in Coburg
IV Friedrich Schlottermüller Bürgermeister in Rossach / bis 1915
IV Christian Brückner Schultheiß in Haarth / Nachwahl 1915
V Gustav Heß Landwirt in Neuses bei Coburg
VI Gustav Langner Bürgermeister in Rodach
VII Gottlieb Römhild Bürgermeister in Meeder
VIII Oscar Arnold Fabrikant in Neustadt bei Coburg / Präsident
IX Reinhold Göckel Mühlenbesitzer und Landwirt in Oberwohlsbach
X Wilhelm Gutsel Töpfermeister in Sonnefeld / Vizepräsident
XI Reinhold Stepf Bürgermeister in Königsberg

[9][10]

Nach dem Ersten Weltkrieg[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Infolge des Rücktritts des Herzogs Carl Eduard am 14. November 1918 erlosch das Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha. Hieraus entstanden die Freistaaten Gotha und Coburg. Am 9. Februar 1919 erfolgte die Wahl der elf Mitglieder der Coburger Landesversammlung. Das Wahlbündnis der Bürgerlichen erhielt 41,4 %, die SPD 58,6 %. Die Landesversammlung verabschiedete am 10. März 1919 das „Vorläufige Gesetz über die Gesetzgebung und Verwaltung im Freistaate Coburg“, die provisorische Coburger Verfassung. Mit der Unterzeichnung des „Staatsvertrags über die Verwaltung der gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Freistaaten Coburg und Gotha“ wurde am 12. April 1919 die Trennung von Gotha endgültig vollzogen.

Versammlungsort[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bis 1881 trat der Landtag in der Regimentsstube im Coburger Rathaus zusammen. Danach tagte er im Gebäude des Herzoglichen Staatsministeriums am Ketschentor. Dieses Gebäude, in dem später das Landgericht Coburg untergebracht war, wurde im Zweiten Weltkrieg zerstört.

Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Carl-Christian Dressel: Die Entwicklung von Verfassung und Verwaltung in Sachsen-Coburg 1800 - 1826 im Vergleich. Duncker & Humblot Berlin 2007, ISBN 978-3-428-12003-1.
  • Detlef Sandern: Parlamentarismus in Sachsen-Coburg-Gotha 1821/26 - 1849/52. In: Schriften zur Geschichte des Parlamentarismus in Thüringen. Heft 7, ISBN 3-86160-507-4, Seite 9–177

Rechtsgrundlagen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Gesetz, die Wahl der Landtagsabgeordneten für das Herzogthum Coburg betreffend vom 8. Dezember 1846, Gesetzessammlung für das Herzogtum Coburg, Nr. 24, S. 46 ff. Digitalisat
  • Gesetz, die Ständeversammlung und die Wahl der Abgeordneten hierzu betreffend vom 22. April 1848, Gesetzessammlung für das Herzogtum Coburg, Nr. 52, S. 87 ff. Digitalisat
  • Artikel V bis VIII des Staatsgrundgesetz für die Herzogtümer Coburg und Gotha vom 3. Mai 1852, Gesetzessammlung für das Herzogtum Coburg, Nr. 150, S. 2 ff. Digitalisat
  • Wahlordnung 1852, Gesetzessammlung für das Herzogtum Coburg, Nr. 150, S. 51 ff., Digitalisat
  • Liste der Wahlbezirke, Gesetzessammlung für das Herzogtum Coburg, Nr. 150, S. 61 ff., Digitalisat
  • Gesetz zur Abänderung der Wahlordnung für die Landtage der Herzogtümer Coburg und Gotha (Beilage I zum Staatsgrundgesetz). Vom 9. März 1904, Gesetzessammlung für das Herzogtum Coburg, Nr. 1422, S. 39 ff. Digitalisat

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Staatshandbuch für die Herzogthümer Sachsen-Coburg und Gotha, 1865, S. 78 ff., online
  2. Für die Beschlüsse des Landtags 1865 bis 1868 siehe dessen Protokolle, Digitalisat
  3. Für die Beschlüsse des Landtags 1869 bis 1872 siehe dessen Protokolle, Digitalisat
  4. Staatshandbuch für die Herzogthümer Sachsen-Coburg und Gotha, 1890, S. 158, Digitalisat (Memento des Originals vom 8. März 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/digital.slub-dresden.de
  5. Hof- und Staatshandbuch für die Herzogtümer Sachsen-Coburg und Gotha, 1907, S. 42, Digitalisat
  6. Klaus von Andrian-Werburg|Klaus Freiherr von Andrian-Werburg: Die Zusammensetzung der Coburgischen Volksvertretung bei der Vereinigung Coburgs mit Bayern; in: Jahrbuch der Coburger Landesstiftung 1969, S. 37
  7. Verhandlungen des Landtags für das Herzogthum Coburg 1908-1911, S. 1 ff., Digitalisat
  8. Klaus Freiherr von Andrian-Werburg: Die Zusammensetzung der Coburgischen Volksvertretung bei der Vereinigung Coburgs mit Bayern; in: Jahrbuch der Coburger Landesstiftung 1969, S. 37
  9. Klaus Freiherr von Andrian-Werburg: Die Zusammensetzung der Coburgischen Volksvertretung bei der Vereinigung Coburgs mit Bayern; in: Jahrbuch der Coburger Landesstiftung 1969, S. 37.
  10. Verhandlungen des Landtags für das Herzogthum Coburg 1912-1918, S. 1 ff., Digitalisat