Dudo (Paderborn)

Van Wikipedia, de gratis encyclopedie

Dudo († 26. Juli 957[1]) war von 935 bis zu seinem Tod Bischof von Paderborn.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die urkundliche Überlieferung zu Dudo setzt am 2. April 940 ein.[2] In dieser von König Otto I. ausgestellten Urkunde wurde die freie Wahl einer Äbtissin konzediert, was der König nach eigener Aussage in einer von ihm ausgestellten weiteren Urkunde,[3] erst zum zweiten Mal tat.

Am 25. September 940 nahm der König auf Bitten Dudos das von „Meresuit“ in „Scildice“ zu Ehren der hl. Maria erbaute Kloster in seinen Schutz. Auch hier wurde die freie Äbtissinnenwahl eingeräumt.

Am 7. Januar 941 bestätigte Otto in Dahlum die Gründung des Klosters Heerse.[4] Diesem wurde gleichfalls die freie Äbtissinnenwahl unter Beratung mit dem jeweiligen Paderborner Bischof gewährt. Ebenso auf Bitten des Bischofs wurde die Jurisdiktion des Bistumsvogts über die stiftischen Untertanen von Neuenheerse zugesichert.

Auf Bitten des Bischofs Dudo und der Königin Edgitha bestätigte König Otto am 10. Januar 941 zu Quedlinburg dem im Paderborner Kirchensprengel liegenden Damenstift Herford (Herisi) seine Privilegien, darunter wiederum die freie Äbtissinnenwahl unter der Voraussetzung, der Bischof stimme dieser zu, und die Befreiung von fremden Gerichten.[5]

946 folgte die Stiftung des Frauenstifts Geseke, damals noch am Rande des Paderborner Gebietes, später Teil des kölnischen Herzogtums Westfalen. Dudo erbat zusammen mit der Stifterin bei König Otto die Bestätigung und Privilegierung des Stifts Schildesche.

Dudo nahm 948 an der Universalsynode von Ingelheim teil; neben ihm nahmen dort die Bischöfe Duodo von Osnabrück (918–949), Eberis von Minden (927–950) und Hildebald von Mimigaresvord (941–969) teil. In einer königlichen Urkunde vom 1. Juni 949 für das Kloster Prüm erscheint der Bischof als Zeuge. 950 hielt er sich am Königshof in Quedlinburg auf. Mit Urkunde vom 15. April[6] nahm der König das Kloster zu Angari in seinen Schutz. Dies geschah mit Beirat Dudos sowie der besagten Bischöfe von Osnabrück und Mimigardevord. Es erhielt die freie Wahl des Propstes.

952 weihte er zusammen mit anderen Bischöfen, nämlich Helmwald von Minden (950–958) und Drogo von Osnabrück (949–967), den Dom zu Minden.

Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Franz Tenckhoff (Hrsg.): Das Leben des Bischofs Meinwerk von Paderborn, Hannover 1921. (Digitalisat)

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Hans Jürgen Brandt, Karl Hengst: Die Bischöfe und Erzbischöfe von Paderborn, Bonifatius, 1984, S. 59 f.
  • Peter Florens Weddigen (Hrsg.): Paderbornische Geschichte nach Schatens Annalen, Lemgo 1801, S. 61–66.
  • Friedrich Wilhelm Ebeling: Die deutschen Bischöfe bis zum Ende des sechszehnten Jahrhunderts, Bd. 2, Leipzig, 1858, S. 346.
  • Georg Joseph Bessen: Geschichte des Bisthums Paderborn, Wesener, Paderborn 1820, S. 99–102. (Digitalisat)
  • Nicolaus Schaten: Annalium Paderbornensium Pars I. complectens inprimis fusiorem Episcorporum Paderbornensium…, 2 Bde., Bd. 1, Christoph Nagel, Neuhaus 1693, S. 30 (Digitalisat Bd. 1, Bd. 2, Digitalisat der UB Paderborn)

Anmerkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Der Sterbetag gilt als gesichert, die Angaben zum Todesjahr schwanken zwischen 955 und 960. In der älteren Literatur erscheint 960 und 959. Die spätere Datierung geht auf Nicolaus Schaten: Annalium Paderbornensium Pars I. complectens inprimis fusiorem Episcorporum Paderbornensium… (bekannt als Annales Paderbornenses), 2 Bde., Bd. 1, Christoph Nagel, Neuhaus 1693, S. 304 zurück. Dabei bezieht sich Schatten auf die Vita Meinwerci, die eine widersprüchliche Chronologie aufweist. Schaten erwähnt daher, dass andere glaubten, Dudo sei 955 gestorben; auch finde sich „in Necrologio Herisiensium“ das Datum „VII Calend. Augusti“. Einen Erklärungsversuch, wie es zu dieser Falschdatierung gekommen sei, bietet Georg Joseph Bessen: Geschichte des Bisthums Paderborn, Wesener, Paderborn 1820, S. 102. Nach ihm handele es sich möglicherweise um einen Lesefehler bei der Zahl seiner Amtsjahre, die in der Vita Meinwerci mit „XXV“ oder „XXIV“ angegeben wird, wo nach Bessen „XXII“ gestanden haben könne. Todestag nach dem Necrol. Paderborn. – Hans Jürgen Brandt, Karl Hengst: Die Bischöfe und Erzbischöfe von Paderborn, Bonifatius, 1984, S. 59 sieht als Todesjahr 959. – Das Jahr 955 vermutet schließlich Gerhard Kleinsorgen: Kirchengeschichte von Westphalen, und angränzenden Oertern Mit einigen Chronologischen Anmerkungen beleuchtet, von den Minderbrüdern Conventualen in Münster, Teil 1, Aschendorf, Münster 1779, S. 415 (Digitalisat).
  2. DO I 24 or., Staatsarchiv Münster (Digitalisat).
  3. DO I 206, or, Frankfurt (Die Deutschen Königspfalzen, Bd. 4, dritte Lieferung, Vandenhoeck & Ruprecht, 1983, S. 266 f.).
  4. DO I 36 cop. s. XVII (gilt als zuverlässig), Regest, RI II,1 n. 93 und Digitalisat.
  5. Hans Jürgen Brandt, Karl Hengst: Die Bischöfe und Erzbischöfe von Paderborn, Paderborn 1984, S. 59.
  6. DO I 123 vom 15. April 950, cop. sec. XVIII (gilt als zuverlässig).
VorgängerAmtNachfolger
UnwanBischof von Paderborn
935–957
Volkmar