Durchschnittseinkommen

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Das Durchschnittseinkommen ist eine volkswirtschaftliche Kennzahl, die den Mittelwert aller Bruttoeinkommen der Erwerbstätigen wiedergibt.

Das Durchschnittseinkommen ist also jenes Einkommen, das auf jede erwerbstätige Person entfallen würde, wenn das gesamte Einkommen aller Personen gleichmäßig auf alle erwerbstätigen Personen aufgeteilt würde.[1] Zugrunde gelegt wird das Bruttoeinkommen, weil die Abzüge höchst individuell sind und einen Vergleich von Nettoeinkommen erschweren würden.

Die Aggregate Bruttonationaleinkommen oder Volkseinkommen sind als solche wenig aussagekräftig. Ein Vergleich (etwa das Bruttoeinkommen zwischen Berufen oder einer Privatperson im Inland im Vergleich zum Ausland) ist nur beim Durchschnittseinkommen möglich.

Das Durchschnittseinkommen wird aus dem arithmetischen Mittel aller sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse in Deutschland vom Statistischen Bundesamt berechnet. Das Einkommen wird nach Wirtschaftszweigen oder Einkunftsarten (Arbeitseinkommen, Kapitaleinkommen) differenziert. Dabei wird dem arithmetischen Mittel eine bestimmte Einkommensart in Bezug auf die Anzahl der Einkommensbezieher zugrunde gelegt, um dieser Kennzahl mehr Aussagekraft zu verleihen.

Die Beziehungszahl des Durchschnittseinkommens errechnet sich durch die Gegenüberstellung des Bruttoeinkommens mit der Zahl der Erwerbstätigen :

.

Anstelle des Bruttoeinkommens kann auch das Bruttonationaleinkommen oder Volkseinkommen – mit den erläuterten Nachteilen – als Zähler gewählt werden.

Bei der Berechnung des Durchschnittswertes werden alle Bruttoeinkommen summiert und anschließend durch die Anzahl der Einkommensbezieher geteilt. Das hat zur Folge, dass überdurchschnittlich hohe oder niedrige Einkommen den Wert verfälschen. Der Median des Durchschnittseinkommens ist ein zentraler Wert, der genau in der Mitte aller Löhne/Gehälter liegt. Das bedeutet, dass genau 50 % der Einkommen über dem Median und 50 % der Einkommen unter dem Median liegen müssen. Die Durchschnittslage ist derjenige Prozentsatz der Privathaushalte, die weniger als das Durchschnittseinkommen verdienen, Zentralwert ist der absolute Durchschnitt und Modalwert das häufigste Einkommen.[2]

Das jährliche Bruttoeinkommen lag 2021 in Deutschland in Form des Durchschnittseinkommens bei 43.722 Euro. Das bedeutet, dass vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer im Durchschnitt monatlich 3.644 € brutto verdient haben. Betrachtet man alle Arbeitnehmer in Deutschland, also auch alle Arbeitnehmer in Teilzeit oder in geringfügiger Beschäftigung, lag das Durchschnittseinkommen im gleichen Jahr bei rund 3.199 Euro im Monat. Das Durchschnittseinkommen aller Arbeitnehmer betrug monatlich 2.165 Euro (Nettoeinkommen).

Das durchschnittliche Jahresbruttoeinkommen wurde 2021 in ausgesuchten Staaten wie folgt angegeben:[3]

Staat Bruttoeinkommen 2021
in Euro
Australien Australien 56451
Belgien Belgien 48448
Deutschland Deutschland 43722
Frankreich Frankreich 40115
Griechenland Griechenland 16250
Italien Italien 29694
Japan Japan 34223
Kanada Kanada 50018
Luxemburg Luxemburg 70447
Mexiko Mexiko 07594
Niederlande Niederlande 51005
Norwegen Norwegen 61467
Osterreich Österreich 47177
Polen Polen 14490
Schweiz Schweiz 83011
Spanien Spanien 27483
Ungarn Ungarn 12726
Vereinigtes Konigreich Vereinigtes Königreich 45570
Vereinigte Staaten Vereinigte Staaten 63193

Auch hier zeigt sich der Effekt, dass in Kleinstaaten die Werte sehr viel höher liegen als in Flächenstaaten.

Allgemein

Mit Hilfe des Durchschnittseinkommens kann jeder Arbeitnehmer sein eigenes Einkommen besser einordnen, Unternehmen können hiermit im Marketing das Marktpotenzial für die mögliche Güternachfrage ermitteln. Es bildet zudem auch die wichtigste Grundlage für die Ermittlung des Gender-Pay-Gap.

Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung verwendet das Durchschnittseinkommen sowohl zur Berechnung der Entgeltpunkte als auch zur Ermittlung des Standardrentenniveaus.[4] Die Entgeltpunkte sind entscheidend für die individuelle Rentenhöhe. Sie errechnen sich aus dem versicherten Arbeitsentgelt, indem das persönliche Entgelt zum Durchschnittsentgelt eines Kalenderjahres ins Verhältnis gesetzt wird. Bei der Rentenberechnung wird dieses Entgelt Jahr für Jahr zu dem jeweiligen Durchschnittsentgelt aller Arbeitnehmer ins Verhältnis gesetzt. Dieser Wert wird als Entgeltpunktwert des entsprechenden Jahres bezeichnet.[5] Die Rechtsgrundlage für die Heranziehung des „Durchschnittsentgelts“ ist § 69 SGB VI.

Messung der Armut

Einkommensarmut wird in den EU-Mitgliedstaaten in Armutsstudien bei einem Einkommen von 50 % des Durchschnittseinkommens angenommen, 40 % ist die Grenze für starke Armut, 60 % für schwache Armut (Armutsnähe).[6] Andere Teile der Fachliteratur sehen die Armutsgrenze (englisch poverty line) bereits bei 15 % des Durchschnittseinkommens.[7] Geringes Einkommen bedeutet geringe Kaufkraft, so dass im Extremfall nicht einmal die Grundbedürfnisse Gesundheit, Kleidung, Nahrung, Trinkwasser oder Wohnung befriedigt werden können. Zur Ermittlung von relativer Einkommensarmut wird häufig das mittlere Einkommen bevorzugt, da es im Gegensatz zum arithmetischen Mittel unempfindlicher gegenüber Extremwerten ist.

Nach der Definition der Weltbank sind Menschen extrem arm, wenn sie weniger als 2,15 US-Dollar pro Tag zur Verfügung haben.

Das Durchschnittseinkommen ist vom Pro-Kopf-Einkommen abzugrenzen. Letzteres stellt das jährliche Bruttoeinkommen aller Einwohner eines Staates dar. Anstelle des Bezugswerts „Erwerbstätige“ wird für das Pro-Kopf-Einkommen die Einwohnerzahl verwendet, was auch jene Einwohner einbezieht, die nicht erwerbstätig sind.

  • GeVestor vom 22. Juni 2022, Durchschnittseinkommen in Deutschland – Definition, Höhe & Statistik

Weblinks/Literatur

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Wiktionary: Durchschnittseinkommen – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. Andreas Quatember, Statistik ohne Angst vor Formeln, 2011, S. 35
  2. Dirk Piekenbrock, Gabler Kompakt-Lexikon Volkswirtschaft, 2002, S. 307
  3. Laenderdaten.info, Das durchschnittliche Jahreseinkommen 2021
  4. Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI), Gesetzliche Rentenversicherung, 1989, o. S.
  5. Deutsche Rentenversicherung (Hrsg.), Rente: So wird sie berechnet (alte Bundesländer), 2023, S. 4 f.
  6. Ute Arentzen/Eggert Winter, Gabler Wirtschafts-Lexikon, Band 1, 1997, S. 266
  7. Eggert Winter/Katrin Alisch/Ute Arentzen, Gabler Wirtschafts-Lexikon, Band 1, 2004, S. 199