Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitskommission

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Die Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitskommission (französisch Commission fédérale de la protection des données et de la transparence, italienisch Commissione federale della protezione dei dati e della trasparenza) war gemäss Art. 33 Datenschutzgesetz eine Schieds- und Rekurskommission der Schweizerischen Bundesverwaltung im Sinne von Artikel 71a–c Verwaltungsverfahrensgesetz. Administrativ gehörte sie zur Bundeskanzlei. Seit 2007 ist für die ehemaligen Aufgaben der Kommission das Bundesverwaltungsgericht zuständig.[1]

Entscheidungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Kommission entschied über

  • Empfehlungen des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten, die den Privatbereich betreffen und ihr vorgelegt wurden (Art. 29 Abs. 4 Datenschutzgesetz);
  • Beschwerden gegen Verfügungen der Bundesorgane und Kantone in Datenschutzfragen, ausgenommen solche des Bundesrates;
  • Beschwerden gegen Verfügungen der Kommission für das Berufsgeheimnis in der medizinischen Forschung (Art. 321bis StGB 2);
  • Beschwerden gegen letztinstanzliche kantonale Entscheide, die sich auf öffentlichrechtliche Vorschriften des Bundes über den Datenschutz stützen.

Die Urteile konnten ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Mitglieder[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Alle Mitglieder der Kommission wurden vom Bundesrat für die Amtsdauer bis zum 31. Dezember 2007 gewählt. Danach waren die Mitglieder des Bundesverwaltungsgerichts zuständig.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. http://www.bundesverwaltungsgericht.ch/index/federal/federal-organisation.htm