Endverbraucher
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Endverbraucher, fälschlich auch Endkonsument, steht für:
- Verbraucher (Konsument) als das letzte Glied in einer Warenabsatzkette (s. a. Kunde), speziell:
- Endverbraucher (Lebensmittel), europarechtlich eine (Privat-)Person, die als Letztes ein Lebensmittel verbraucht
- Endbenutzer (End-/Privat-/Heimanwender), ein Verbraucher, der zur Nutzung erworbene oder bereitgestellte IT-Produkte persönlich bzw. privat gebraucht
- Endnutzer, ein Verbraucher, der ein Produkt oder eine Dienstleistung nicht nur erwirbt, sondern auch (be)nutzt (evtl. mit obligatorischer Berechtigung) oder konsumiert; siehe Benutzer, Verbraucher
- Letztverbraucher, im Energiewirtschaftsgesetz eine (Privat-)Person, die Energie für den eigenen Verbrauch kauft
- Endkonsument/-verbraucher, in der Bioökologie das letzte Glied in einer Nahrungskette bzw. die letzte Stufe auf einer Nahrungspyramide; siehe Konsument (Ökologie)
- Endnutzer im Bereich Telekommunikation, das sind gem. § 3 Nr. 13 TKG Nutzer, die weder öffentliche Telekommunikationsnetze betreiben noch öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erbringen
- Endnutzer im EU-Recht ist jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Niederlassung in der Union, der ein Produkt entweder als Verbraucher außerhalb seiner gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit oder als beruflicher Endnutzer im Rahmen seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit bereitgestellt wird.
Siehe auch: