Essentialia negotii

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Essentialia negotii (lat. für „wesentliche Geschäftseigenschaften“) ist ein juristischer Fachbegriff für den notwendigen Mindestinhalt, den ein Vertrag eines bestimmten Typus haben muss und über den die Vertragsparteien sich einig sein müssen, damit dieser Vertrag überhaupt zustande kommt. Dabei handelt es sich um die Leistung, die Gegenleistung sowie die Vertragsparteien. Die essentialia negotii stellen die Vertragsgrundsätze dar. Der Singular lautet im Nominativ „essentiale negotii“ (also nicht: „essentialium“).

Als Vertragsgrundsatz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die essentialia negotii müssen bei einem Kaufvertrag z. B. bei § 433 BGB zumindest Informationen enthalten über

  • die Namen bzw. Pseudonyme der Vertragsparteien
  • die Kaufsache
  • den Preis

Beim Mietvertrag sollen sie Informationen enthalten über

  • die Mietsache
  • die Höhe der Miete
  • oder beim (Geld-)Darlehen die Höhe des Geldbetrages

Möglich ist jedoch, dass eine konkrete Bestimmung – beispielsweise hinsichtlich der genauen Höhe des Kaufpreises, der Miete oder der Zinsen – erst später anhand von bereits vereinbarten Kriterien erfolgt.

Abgrenzung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Gegensatz zu den essentialia negotii sind accidentalia negotii vertragliche Nebenpunkte (Zusatzvereinbarungen, Nebenabreden), die im Vertrag geregelt werden können, jedoch nicht zwingend erforderlich sind.

Sonstiges[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]