Familienrecht

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Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Daneben regelt es die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen: Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.

Ein kontrovers diskutiertes Thema im Familienrecht ist die Absicherung von Kindern in Regenbogenfamilien beziehungsweise die rechtliche Gleichstellung dieser in jeglicher Hinsicht.[1][2]

Rechtslage in einzelnen Ländern[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zur Rechtslage in einzelnen Ländern siehe:

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wiktionary: Familienrecht – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Arbeitskreis Abstammungsrecht Abschlussbericht. (PDF) Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), 4. Juli 2017, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 2. Januar 2022; abgerufen am 2. Januar 2022.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bmj.de
  2. Reform im Abstammungsrecht: Regenbogenfamilien endlich rechtlich absichern: Kein Kind darf bezüglich seiner Familienform diskriminiert werden. Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD), 24. November 2021, abgerufen am 2. Januar 2022.