Gerichtsbezirk Mauthausen

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Ehemaliger Gerichtsbezirk
Mauthausen
Mauthausen
Lage im Bundesland
 Gerichtsbezirk Mauthausen
 Landesgericht Linz
Basisdaten
Bundesland Oberösterreich
Bezirk Perg
Sitz des Gerichts Mauthausen
Kennziffer 4112
zuständiges Landesgericht  Linz
Fläche 116,45 km2
Aufgelöst 1. Jänner 2014
Zugeteilt zu Perg


Der Gerichtsbezirk Mauthausen war der Teil des politischen Bezirks Perg im Bundesland Oberösterreich, für den das Bezirksgericht Mauthausen zuständig war.

Bezirksgericht Mauthausen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach der Auflösung der Grundherrschaftsgerichte sowie der Dorf- und Hofmarktgerichte wurden 1850 ein selbständiges Bezirksgericht in Mauthausen gegründet, das aber schon 1853 als Gerichtsstelle dem neu geschaffenen Bezirksamt in Perg eingegliedert wurde. Da dies nicht verfassungsgemäß war, wurden die Gerichtsstelle 1868 aufgelöst und das Bezirksgericht unter strikter Gewaltentrennung von Justiz und Verwaltungsbehörden neu gebildet.

Das k.k. Bezirksgericht Mauthausen war ab 1857 in dem der Marktgemeinde Mauthausen gehörenden Gebäude Marktplatz 55 untergebracht. Gleichzeitig wurde dort auch ein Gefängnis eingerichtet, das erst 1974 aufgelöst wurde.[1]

Am 1. Jänner 2014 wurde der Gerichtsbezirk aufgelöst und die Gemeinden wurden dem Gerichtsbezirk Perg zugewiesen.[2]

Gerichtssprengel[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Gerichtsbezirk Mauthausen umfasste die Gemeinden Katsdorf, Langenstein, Luftenberg an der Donau, Mauthausen, Ried in der Riedmark, St. Georgen an der Gusen und Schwertberg.

Richter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • 1980 bis zur Auflösung: Klaus Neuhauser

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Josef Kiesenhofer: Die Gerichtsbarkeit - Geschichtliche Entwicklung, in: Unsere Heimat, der Bezirk Perg, Verein zur Herausgabe eines Bezirksheimatbuches Perg - Gemeinden des Bezirkes Perg, Linz 1995, S. 170 ff.
  2. BGBl. II Nr. 205/2012: Bezirksgerichte-Verordnung Oberösterreich 2012.