Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität

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Die Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE) sind durch einen Beschluss der Bundesnetzagentur vorgegebene Prozesse, die von den Marktteilnehmern eingehalten werden müssen. Sie haben das Ziel einer Vereinheitlichung von Geschäftsprozessen und Datenformaten bei der Abwicklung der Versorgung von Kunden mit Elektrizität im liberalisierten Strommarkt.

Gesetzlicher Hintergrund[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am 11. Juli 2006 hat die Bundesnetzagentur einheitliche Geschäftsprozesse und Datenformate beschlossen, die sich insbesondere auf die Belieferung von Endkunden mit Elektrizität beziehen. Vor der Vereinheitlichung gab es eine Vielzahl von Prozessen und Datenformaten. Die GPKE soll die Markteintrittshürden für neue Anbieter verringern oder beseitigen.

Ein vergleichbarer Beschluss hat ab 1. August 2008 auch den Gasmarkt geregelt unter dem Namen Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas (GeLi Gas).

Der Beschluss der Bundesnetzagentur ist für alle betroffenen Marktakteure (Lieferanten und Netzbetreiber) verbindlich; er muss umgesetzt werden. Die Bundesnetzagentur ist durch das geltende Energiewirtschaftsgesetz und die Stromnetzzugangsverordnung[1] zum Beschluss verbindlicher Vorgaben berechtigt. Bei Nichtbeachtung der Vorgaben sind u. a. zivilrechtliche Konsequenzen und/oder ein Bußgeldverfahren der Bundesnetzagentur möglich.

Regelungsgegenstände[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Bundesnetzagentur hat rechtsverbindlich Prozesse definiert, die den Netzzugang und die Belieferung von Endkunden betreffen.

  • Kündigung
  • Lieferende
  • Lieferbeginn
  • Ersatzversorgung
  • Zählerstand- und Zählwertübermittlung/Messwertübermittlung
  • Netznutzungsabrechnung
  • Stammdatenänderung
  • Geschäftsdatenanfrage
  • Bestandsliste

Beim Lieferantenwechsel wechselt ein Endkunde zwischen zwei Energielieferanten. Beim Lieferende bzw. Lieferbeginn endet/beginnt der Energiebezug an einer Entnahmestelle. Bei der Grund- und Ersatzversorgung wird der Zu- oder Abgang aus diesen Versorgungsszenarien geregelt. Bei der Zählerstand- und Zählwertübermittlung/Messwertübermittlung werden durch den Verteilnetzbetreiber Zähldaten ableseturnusbezogen oder fallbezogen ausgetauscht. Die Stammdatenänderung bezieht sich auf den Austausch von Daten, wie z. B. Kundendaten, Verbrauchsprognosewerte usw. Die Geschäftsdatenanfrage geht von einem neuen Lieferanten an den Verteilnetzbetreiber. Die Netznutzungsabrechnung stellt die Abrechnung der Netznutzungsgebühren für Standardlastprofilkunden (sog. SLP-Kunden) und Kunden mit registrierender Lastgangmessung (sog. RLM-Kunden) dar.

Marktrollen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Datenformate[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zur Abwicklung der Geschäftsprozesse wurden eine Reihe von EDIFACT-Nachrichtentypen zur Nutzung für bestimmte Prozesse vorgeschrieben. Sie sollen eine automatisierte Abwicklung der Geschäftsprozesse ermöglichen. Die Formate werden definiert und regelmäßig aktualisiert.

  • UTILMD (utilities master data message) – Stammdatentausch zu Kunden, Verträgen und Zählpunkten
  • MSCONS (metered services consumption report message) – Zählerstände, Ableseergebnisse, Energiemengen
  • ORDERS – Bestellung (purchase order message)
  • CONTRL – Protokollnachrichten
  • INVOIC (invoice message) – Leistungsabrechnungen für Netz- und Energiedienstleistung
  • REMADV (remittance advice) – Zahlungsavis
  • APERAK – Bestätigungsmeldungen und Anwendungsfehlermeldungen

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzzugangsverordnung - StromNZV). Ausfertigungsdatum: 25. Juli 2005. In: gesetze-im-internet.de (PDF; 72 kB).