Johannes Fisch

Van Wikipedia, de gratis encyclopedie

Johannes Fisch (* 23. Mai 1757 in Herisau; † 8. Oktober 1819 ebenda; heimatberechtigt in Herisau) war ein Schweizer Kaufmann, Philanthrop und Chronist und Mitglied des Kleinen Rats aus Kanton Appenzell Ausserrhoden.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Johannes Fisch war ein Sohn des Christoph Fisch und der Anna Catharina Lienhart. Im Jahr 1793 heiratete er Anna Elisabeth Enz, Tochter des Hans Conrad Enz, Müller im Kubel. Johannes Fisch war ein wohlhabender Kaufmann im Haus Baumgarten in Herisau. Ab 1797 war er Mitglied der Kommission zur Landbuchrevision. Bei Anhängern und Gegnern der Französischen Revolution genoss Johannes Fisch ungeteilte Achtung. Er selbst hielt aber Distanz zur ausserrhodischen Revolutionspartei.

Johannes Fisch versah von 1798 bis 1803 das Amt des Kantonsrichters im Kanton Säntis. Er war von 1803 bis 1812 Landesfähnrich. Ab 1812 bis 1816 war er Landeshauptmann und von 1816 bis 1818 Landesseckelmeister.[1] Ab 1803 verlagerte er seine Haupttätigkeit auf gemeinnützige Aktivitäten in Herisau, wo er 1807 die Hülfsgesellschaft und 1814 die Wohltätige Gesellschaft initiierte. 1809 war er Mitgründer der ersten Privatrealschule und 1816 des neuen Waisenhauses. Dieses verwaltete er bis 1819. Eine Gesellschaft zur Urbarmachung des ortsbürgerlichen Nordhaldenguts entstammte 1816 seiner Initiative. 1817 präsidierte er die Suppenanstalt. Ab 1809 war Johannes Fisch Mitglied der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft und der Zürcher Hülfsgesellschaft. 1817 trat er der Schweizerischen Gesellschaft für Naturwissenschaften bei. Er war Verfasser des achtbändigen Manuskripts Chronik oder Beschreibung des Cantons Appenzell der äussern und innern Rooden 1732-1818.

Werke[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Walter Rotach: Die Gemeinde Herisau: Ortsbeschreibung und Geschichte. Schläpfer, Herisau 1929.
  • Thomas Fuchs: Geschichte der Gemeinde Herisau. Appenzeller Verlag, Herisau 1999.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Zur Funktion der Landesämter (Landesbauherr, Landesfähnrich, Landeshauptmann, Landammann) vgl. Otto Tobler: Entwicklung und Funktionen der Landesämter in Appenzell A. Rh. vom Ende des 14. Jahrhunderts bis zur Gegenwart. Diss. Universität Bern 1905. In: Appenzellische Jahrbücher 34 (1906), S. 1–164, hier v. a. ab S. 71. Webzugriff via e-periodica.ch, doi:10.5169/seals-265358#9.
HLS Diese Fassung des Artikels basiert auf dem Eintrag im Historischen Lexikon der Schweiz (HLS), der gemäss den Nutzungshinweisen des HLS unter der Lizenz Creative Commons – Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International (CC BY-SA 4.0) steht. Sollte der Artikel so weit überarbeitet und ausgebaut worden sein, dass er sich erheblich vom HLS-Artikel unterscheidet, wird dieser Baustein entfernt. Der ursprüngliche Text und ein Verweis auf die Lizenz finden sich auch in der Versionsgeschichte des Artikels.