Konzessionsvergabeverordnung

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Basisdaten
Titel: Verordnung über die Vergabe von Konzessionen
Kurztitel: Konzessionsvergabeverordnung
Abkürzung: KonzVgV
Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland             
Erlassen aufgrund von: § 113, § 114 GWB
Rechtsmaterie: Wirtschaftsverwaltungsrecht, Kartellrecht
Fundstellennachweis: 703-5-8
Erlassen am: 12. April 2016
(BGBl. I S. 624, 683)
Inkrafttreten am: 18. April 2016
Letzte Änderung durch: Art. 6 G vom 10. Juli 2018
(BGBl. I S. 1117, 1121)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
14. Juli 2018
(Art. 7 G vom 10. Juli 2018)
GESTA: G005
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) ist eine Rechtsverordnung, die das Verfahren bei der Vergabe von Konzessionen durch einen Konzessionsgeber regelt. Die Ermächtigung für den Erlass der Konzessionsvergabeverordnung ergibt sich aus § 113 und § 114 GWB.

Details[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Konzessionsvergabeverordnung enthält „nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der dem Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unterliegenden Vergabe von Konzessionen durch einen Konzessionsgeber“ (§ 1 KonzVgV).

Durch den Erlass der Konzessionsvergabeverordnung wurde die Richtlinie 2014/23/EU zur Konzessionsvergabe umgesetzt. Sie beinhaltet Regelungen zur Bekanntmachung von Konzessionsvergaben, zur Bemessung der Teilnahme- und Angebotsfristen, zur Prüfung der Eignung von Unternehmen, zur Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots und zur eVergabe.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]