Landesamt für Finanzen (Sachsen)
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Das sächsische Landesamt für Finanzen (LfF) ist eine ehemalige Behörde, die dem Sächsischen Staatsministerium der Finanzen unterstellt war.
Sitz und Außenstellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das Landesamt für Finanzen hatte seinen Sitz in Dresden. Außenstellen bestanden in Leipzig und Chemnitz.
Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das Landesamt für Finanzen entstand 1991 im Rahmen des Aufbaus der sächsischen Verwaltung. Mit der Verabschiedung des Haushaltes 2011/2012 wurde auch das Ende dieses Amtes besiegelt. Zum 1. Januar 2011 verschmolz es mit der Oberfinanzdirektion Chemnitz zum Landesamt für Steuern und Finanzen (LSF) mit Sitz in Dresden.
Aufgaben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das Landesamt für Finanzen war für die Aufgaben der Finanzverwaltung sachlich zuständig. Insbesondere war es zuständig für
- die Festsetzung, Anordnung und Abrechnung der Bezüge für die Beamten, Arbeitnehmer und Versorgungsempfänger des Freistaates Sachsen, einschließlich der Beihilfefestsetzung,
- die zentrale Abrechnung von Reisekosten, Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung,
- die gerichtliche Vertretung des Freistaates Sachsen nach Maßgabe der Vertretungsverordnung (VertV) einschließlich Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung,
- die Abwicklung sämtlicher Buchungen im Zahlungsverkehr mit sächsischen Behörden.
Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Internetseite des LSF (Link zur Nachfolgebehörde, LSF)