Landesbruderrat

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Landesbruderräte waren in der Zeit des Nationalsozialismus in den zerstörten evangelischen Landeskirchen (bzw. der Kirchenprovinz der Kirche der Altpreußischen Union) gebildete Gremien von Mitgliedern der Bekennenden Kirche.

Struktur und Aufgaben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Landesbruderräte entsandten jeweils einen Vertreter in den Reichsbruderrat und bauten auf entsprechenden Gremien bis hinunter zu den Bruderräten der Gemeinden auf.

Mitgliedsausweis der Bekennenden Kirche, Berlin-Dahlem 1934 (Unterschrift: Niemöller, Vorder- und Rückseite)

Risiken[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der NS-Staat wollte die totale Macht. Kirchliche Opposition konnte schwerwiegende persönliche Folgen haben, kirchlicher Widerstand konnte tödlich sein.

Auswahl von Zeitzeugen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Schmidt, Kurt Dietrich: Fragen zur Struktur der Bekennenden Kirche. Erstveröffentlichung 1962. In: Manfred Jacobs (Hrsg.): Kurt Dietrich Schmidt: Gesammelte Aufsätze. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen, 1967, S. 267–293.
  • Karl-Heinz Fix, Carsten Nicolaisen, Ruth Pabst: Handbuch der Deutschen Evangelischen Kirchen 1918 bis 1949, Organe – Ämter – Personen, Arbeiten zur Kirchlichen Zeitgeschichte, Band 2, Landes- und Provinzialkirchen, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2017, ISBN 978-3-647-55794-6.
  • Wilhelm Niemöller: Kampf und Zeugnis der Bekennenden Kirche, Ludwig Bechauf Verlag, Bielefeld 1947/48, Seiten 527 und Anhänge; die Herausgabe des Buches wurde durch eine Papierspende des Weltrats der Kirchen in Genf an das Hilfswerk der Ev. Kirche in Deutschland ermöglicht.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]