Landgericht Bayreuth (älterer Ordnung)

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Das Landgericht Bayreuth war ein von 1812 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Bayreuth. Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Jahr 1812 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Bayreuth errichtet. Es gehörte zum Obermainkreis, der 1838 in Oberfranken umbenannt wurde. 1879 wurde nach dem reichseinheitlichen Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 das damalige Landgericht älterer Ordnung in das Amtsgericht Bayreuth umgewandelt, aus dem 1857 gebildeten Bezirksgericht Bayreuth wurde zeitgleich das neue Landgericht Bayreuth.[1]

Struktur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Steuerdistrikte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Rahmen des Gemeindeedikts wurde im Jahr 1812 das Landgericht in 17 Steuerdistrikte untergliedert, die dem Rentamt Bayreuth unterstanden:[2]

Ruralgemeinden[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mit dem Zweiten Gemeindeedikt (1818) wurden 53 Ruralgemeinden gebildet:[2]

1822 wurde Tröbersdorf von Donndorf nach Oberwaiz umgemeindet. 1840 wurde Altenstadt nach Bayreuth eingemeindet. 1852 wurden die Gemeinden Muckenreuth und Neustädtlein am Forst an das Landgericht Thurnau abgegeben. 1854 wurden Außerleithen, Bärnreuth und Pensenleithen von Bärnreuth nach Mengersdorf umgemeindet. Schnackenwöhr kam vor 1867 an die Gemeinde Truppach.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S. 121–122, 606.
  2. a b R. Winkler: Bayreuth, S. 489–494.